Drucksache 18 / 18 303 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2019) zum Thema: Faktencheck – Debatte in 21. Plenarsitzung zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Redebeitrag der LINKEN – Teil 3 und Antwort vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18303 vom 19. März 2019 über Faktencheck – Debatte in 21. Plenarsitzung zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Redebeitrag der LINKEN – Teil 3 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antworten einbezogen. Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Landesrechnungshof Brandenburg veröffentlichte am 10.07.15 eine „Mitteilung an das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg über die Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlin. Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER“. Darin kam er u.a. zu dem Schluss: „In Anbetracht des höchst problematischen Projektverlaufs und der vielfach benannten Mängel im internen Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem (RMS) […] sollte die Organisation der FBB einer Tiefenprüfung durch externe Sachverständige unterzogen werden. Die Prüfung sollte die Bereiche Bau-/Projektmanagement, Unternehmenskultur, -steuerung und -controlling, Risikomanagement, Planungs - und Rechnungswesen, Vertrags- und Compliancemanagement und interne Revision mit Bezug zum BER-Bauprojekt umfassen. [H.d.V.]“1 In der Antwort des Senats zu Teil 2 (Drs. 18/18049) dieser Anfrageserie heißt es auf die folgenden Fragen dazu, wie folgt: „1. Wurde der Empfehlung vom Landesrechnungshof Brandenburg Folge geleistet, ein externes Controlling bzw. eine Tiefenprüfung der Organisation sowohl der FBB als auch des Bauprojektes einzuführen ? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis? 2. Falls ein Gutachten vorgelegt wurde, hat es seinen vertraglich vereinbarten Zweck erreichen können? Wenn nein, warum nicht? Wer hat es erstellt? 1 Landesrechnungshof Brandenburg, 10.07.15, Mitteilung an das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg über die Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlin. Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER; unter https://www.rbb-online.de/politik /Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2016/02/ber-rechnungshof-bericht.file.html/LRH-Bericht_BER_150710.pdf 2/3 Zu 1. und 2.: Die Empfehlung des Landesrechnungshofes Brandenburg zielt auf die Verbesserung der Corporate Governance der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ab. Wesentliche Bestandteile sind das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem (IKS), das Compliance Management sowie die Interne Revision. Im Aufsichtsrat sowie dem Finanz- und Prüfungsausschuss der FBB werden regelmäßig die diesbezüglichen Ziele, Risiken, Maßnahmen diskutiert und erörtert. Im Rahmen dieser fortlaufenden Evaluierung, die teilweise auch mit Unterstützung externen Sachverstandes erfolgt, wurden insbesondere seit der Verschiebung der Inbetriebnahme im Jahr 2017 in allen Teilbereichen relevante Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen. [H.d.V.]“ Die Fragen wurden daher nicht beantwortet . 1. Wurde der Empfehlung vom Landesrechnungshof Brandenburg Folge geleistet, ein externes Controlling bzw. eine Tiefenprüfung der Organisation sowohl der FBB als auch des Bauprojektes einzuführen ? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis? 2. Wurde die „Organisation der FBB einer Tiefenprüfung durch externe Sachverständige unterzogen“? 3. Falls ein Gutachten vorgelegt wurde, hat es seinen vertraglich vereinbarten Zweck erreichen können? Wenn nein, warum nicht? Wer hat es erstellt? Zu 1. bis 3.: Hierzu wird auf die Antwort des Senats zu den Fragen 1 und 2 der Schriftlichen Anfrage 18/18049 verwiesen. In der Antwort des Senats zu Teil 2 (Drs. 18/18049) dieser Anfrageserie heißt es weiter: „3. Wurde jemals eine forensische Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer respektive einer externen WP-Gesellschaft durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, bitte um Begründung. Zu 3.: Eine Prüfung der Geschäftstätigkeit der FBB findet regelmäßig im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch eine öffentlich bestellte und vereidigte Wirtschaftsprüferin bzw. einen öffentlich bestellten und vereidigten Wirtschaftsprüfer statt. Eine forensische Prüfung der FBB hat nach Kenntnis des Senats nicht stattgefunden. […]“ Dazu stellen sich folgende Fragen: 4. Warum antwortet der Senat auf die Frage „Wurde jemals eine forensische Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer respektive einer externen WP-Gesellschaft durchgeführt?“ mit „Eine Prüfung der Geschäftstätigkeit der FBB findet regelmäßig im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch eine öffentlich bestellte und vereidigte Wirtschaftsprüferin bzw. einen öffentlich bestellten und vereidigten Wirtschaftsprüfer statt.“ beantwortet? Wollte der Senat damit zum Ausdruck bringen, dass eine „forensische Prüfung“ etwas ähnliches oder gleiches wie eine „Prüfung der Geschäftstätigkeit“ sei? 5. Was ist eine „forensische Prüfung“? 6. Was ist eine „Prüfung der Geschäftstätigkeit“? 7. Was sind die wesentlichen Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Zwecke der Prüfungen? Zu 4. bis 7.: Die Klärung abstrakter Begrifflichkeiten gehört nicht zu den Aufgaben des Senats von Berlin. Hinsichtlich der üblichen Prüfung der Geschäftstätigkeit gibt § 316 Handelsgesetzbuch den Rechtsrahmen vor. Zu: „Eine forensische Prüfung der FBB hat nach Kenntnis des Senats nicht stattgefunden.“ 8. Hat die FBB oder der Aufsichtsrat der FBB Kenntnis über die Durchführung einer „forensischen Prüfung “? Hat der Senat sich bei der FBB erkundigt, ob eine „forensische Prüfung“ stattgefunden hat? Falls ja, wie stellt der Senat sicher, dass die FBB wahrheitsgemäß antwortet? 3/3 Zu 8.: Nach Auskunft der FBB hat keine „forensische“ Prüfung stattgefunden. Die Frage ist also zu verneinen. Sollte sie Unterstellungen implizieren, weist der Senat von Berlin selbige zurück. Zur Antwort auf die Frage „Falls ein Gutachten vorgelegt wurde, hat es seinen vertraglich vereinbarten Zweck erreichen können? Wenn nein, warum nicht?“ wurde zum „Nein“ bzw. zur „Nicht-Kenntnis“ keine Begründung geliefert. 9. Falls es stimmen sollte, dass die FBB bisher keine „forensische Prüfung“ durchgeführt hat, warum hat sie dies bisher nicht getan? Zu 9.: Siehe Antwort zu den Fragen 4 bis 7. Berlin, den 08.04.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen