Drucksache 18 / 18 304 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2019) zum Thema: Faktencheck – Debatte in 21. Plenarsitzung zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Redebeitrag der LINKEN – Teil 4 und Antwort vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18304 vom 19. März 2019 über Faktencheck – Debatte in 21. Plenarsitzung zum AfD-Antrag „Änderung der Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ (Drs. 18/0765 Neu) – Redebeitrag der LINKEN – Teil 4 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: In der Antwort des Senats zu Teil 2 (Drs. 18/18049) dieser Anfrageserie heißt es: „1. Was müsste geschehen, damit der Landesrechnungshof Berlin die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) prüfen dürfte bzw. eine Prüfungsvereinbarung bekommen würde? Zu 1.: Der Rechnungshof von Berlin (RH Berlin) prüft die Beteiligung des Landes Berlin an der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Ebenso hat der RH Berlin die Befugnisse nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz, nach denen er den Betrieb, die Bücher und die Schriften des Unternehmens einsehen kann. Er hat auch die Möglichkeit, im Einvernehmen mit der FBB eine Prüfungsvereinbarung abzuschließen.“ Fragen: 1. Hat der Rechnungshof von Berlin „im Einvernehmen mit der FBB eine Prüfungsvereinbarung“ abgeschlossen ? Zu 1.: Nein. 2. Hat der Aufsichtsrat oder haben die Gesellschafter diesbezüglich ein Mitspracherecht? Könnte von einer der beiden Institutionen der Abschluss einer solchen Prüfungsvereinbarung angeregt oder gegenüber der Geschäftsführung der FBB ins Spiel gebracht werden? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Der Rechnungshof von Berlin entscheidet autonom, ob er eine Prüfungsvereinbarung anstreben möchte. Eine solche Vereinbarung könnte vom Aufsichtsrat oder den Gesellschaftern angeregt werden, sofern diese Gremien ein solches Vorgehen als zielführend erachten. 2/2 3. Könnten der Regierende Bürgermeister Müller oder die Senatoren Frau Pop oder Herr Dr. Kollatz eine solche Idee beispielsweise über die Gesellschafterversammlung ins Spiel bringen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2. Berlin, den 05.04.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen