Drucksache 18 / 18 305 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2019) zum Thema: Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen für Grundschülerinnen und -schüler ab Schuljahr 2019/20 – Stand der Umsetzung (2) Nachfragen zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17992 und Antwort vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler (DIE LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18305 vom 21. März 2019 über Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen für Grundschülerinnen und –schüler ab Schuljahr 2019/20 – Stand der Umsetzung (2) Nachfragen zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17992 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Abgeordneten: Die Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17992 enthält eine zusammenfassende Antwort auf alle Fragen, mit der die einzelnen Fragen weitgehend nicht beantwortet sind. Außerdem sei darauf verwiesen, dass der Nachtragshaushalt 2018/2019, mit dem die Finanzierung eines kostenfreien Mittagessens für Grundschülerinnen und -schüler ab dem Schuljahr 2019/20 sicher gestellt wird, vom Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2018 beschlossen wurde (Drucksache 18/1546). Ich erbitte hiermit die Beantwortung der Fragen 2 und 3. 2. Mit welchem Zuwachs an Grundschüler*innen, die am Mittagessen ab dem Schuljahr 2019/20 teilnehmen, rechnet der Senat und von welchen Prognosen für die Teilnahme am Mittagessen für die folgenden Schuljahre geht er aus (bitte Angaben insgesamt und nach Bezirken sowie jeweils absoluter Zuwachs und erreichte Anteile der am Mittagessen teilnehmenden Schüler*innen)? Zu 2.: Ausgehend von der durchschnittlichen Anzahl an Verträgen der ergänzenden Förderung und Betreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, die ein Mittagessen beinhalten sowie der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsgrundschulen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Berliner Grundschülerinnen und Grundschüler nehmen derzeit bereits rund 68 % der Kinder am Schulmittagessen teil. Aussagen über den zu erwartenden Zuwachs an Schülerinnen 2 und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 6 bezogen auf die Teilnahme am elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessen sind derzeit nicht möglich. Es ist nicht abzusehen, wie viele Eltern tatsächlich zusätzlich ab dem 1. August 2019 einen Vertrag für die Teilnahme am elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessen abschließen werden. 3. Welche Vorbereitungen für die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens für Grundschulkinder zum Schuljahr 2019/20 wurden seitens des Senats und der Bezirke bisher getroffen und werden bis zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen sein a) zur Erfassung der Zahl der am Mittagessen teilnehmenden Grundschülerinnen und -schüler, b) zur Schaffung der räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen in den Schulen zur Einnahme des Mittagessens, c) zu den Absprachen bzw. Erweiterungen der Verträge mit den jeweiligen Dienstleistern / Caterern für das Schuljahr 2019/20, d) zu zukünftigen Verträgen mit den Dienstleistern / Caterern, die auf Grundlage höherer qualitativer Mindeststandards und verbindlicher Musterausschreibungen sowie im Einklang mit der Ernährungsstrategie des Landes (verbindliche Erläuterung zum Haushaltstitel) geschlossen werden sollen, e) und mit weiteren Maßnahmen? Zu 3.: Die Vorbereitungen für die Einführung des elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessens für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 erfolgen auf der konzeptionellen und planerischen Ebene. Im Anschluss an die Veröffentlichung des am 13. Dezember 2018 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Nachtragshaushalt 2018/2019 in der Drucksache 18/1546 begann die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung mit der Entwicklung eines Umsetzungskonzepts. Parallel dazu verschafften sich die für die Organisation des schulischen Mittagessens zuständigen bezirklichen Schulämter ihrerseits einen Überblick über die konkrete Situation in der jeweiligen Schule. In zahlreichen Schulen fand in den Kollegien ein erster Austausch zu diesem Thema einschließlich der Suche nach Lösungsoptionen statt. Die regionale Schulaufsicht und insbesondere die Fachaufsichten für ergänzende Förderung und Betreuung unterstützten die Schulen dabei umfangreich. Auf der Sitzung der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Schule und Bildung am 25. Januar 2019 schlug die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung den Bezirken die Durchführung von Regionalen Werkstätten als handlungsorientiertes Instrument für den ressortübergreifenden Austausch vor. Die Werkstätten fanden im Zeitraum vom 25. Februar bis zum 15. März in allen Bezirken statt. Ziel der regionalen Werkstätten war es, die Situation an jeder einzelnen Schule des Bezirks, bezogen auf die Bereitstellung des Mittagessens zu betrachten und durch die bezirklichen Schulämter sowie die regionalen Schulaufsichten einschließlich der Fachaufsichten für ergänzende Förderung und Betreuung zu bewerten. Darüber hinaus fand zwischen der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung und den Caterern ein erster Austausch zu den Auswirkungen der geplanten Veränderungen auf die konkrete Leistungserbringung seitens der Caterer statt. Weitere und konkretere Maßnahmen, insbesondere solche, die mit dem Eingehen von vertraglichen Verpflichtungen und der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel verbunden sind, können ab jetzt mit der Änderung des Schulgesetzes umgesetzt werden. So ist zum Beispiel in den Bezirken die Erhebung der Anzahl der potentiell 3 ab 1. August 2019 am Mittagessen teilnehmenden Kinder durch die Schulen, die regionale Schulaufsicht bzw. die bezirklichen Schulträger geplant. Zudem frage ich den Senat insbesondere hinsichtlich des in der Antwort benannten Umsetzungskonzeptes: 1. Wie ist der Stand der Erfassung und Auswertung des von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für jede Grundschule/Schule mit Grundstufe herausgegebenen „Erhebungsbogens im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens ‚Wegfall der Elternkostenbeteiligung am Mittagessen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6‘ “ (bitte aufgegliedert nach Bezirken)? 2. Wie viele und welche Schulen wurden, sofern die Erhebungen abgeschlossen sind, jeweils den Kategorien I, II und III zugeordnet (bitte aufgegliedert nach Bezirken)? Zu 1. und 2.: Zur Vorbereitung der Regionalen Werkstätten wurden die Schulen durch die regionale Schulaufsicht gebeten, die aktuelle Situation bezogen auf das Mittagessen an der jeweiligen Schule in einem Formular darzustellen. Es handelt sich hierbei um eine erste Einschätzung der Schulen. Die Rückmeldungen der Schulleitungen in Verbindung mit datenbezogenen Fakten bildeten die Grundlage der Werkstattgespräche. In den ersten Werkstattgesprächen tauschten sich Schulträger und regionale Schulaufsicht, einschließlich der Fachaufsicht für ergänzende Förderung und Betreuung, über den Handlungsbedarf an jeder einzelnen Schule aus und erörterten nächste Schritte. Die dabei vorgenommene Einteilung der Schulen in drei Kategorien hatte nicht das Ziel einer abschließenden Zuordnung zu fest definierten Clustern, sondern zielte auf eine erste Strukturierung der möglichen Handlungsoptionen im jeweiligen Bezirk. Auf diesen Ergebnissen basierend wurden weitere Schritte für die Schulen in den drei Kategorien vereinbart. Für berlinweit ungefähr die Hälfte der Schulen werden die bevorstehenden Herausforderungen als durch die Schule selbst lösbar eingeschätzt. Diese Schulen erhalten durch die regionale Schulaufsicht bzw. die Fachaufsicht für ergänzende Förderung und Betreuung individuelle Beratung und Unterstützung. Eine weitere Gruppe von Schulen erhält ein Unterstützungsangebot durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ in Form weiterer Werkstätten in den jeweiligen Bezirken bzw. in Einzelfällen auch als schulspezifische Beratung. In den Schulen, in denen die räumlich schwierige Situation nicht durch naheliegende organisatorische und kleinere bauliche Maßnahmen aufzulösen ist, prüfen die bezirklichen Schulträger, welche der zusammengetragenen Handlungsoptionen realistisch und umsetzbar sind bzw. welche weiteren Lösungsmöglichkeiten angeboten werden können. Dazu werden die Schulämter den individuellen Austausch mit den Schulen suchen. Für diese Schulen sind im Mai weitere Werkstattgespräche mit den bezirklichen Schulträgern, der regionalen Schulaufsicht, der für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung sowie weiterer spezifischer Akteure, z. B. Schulleitungen, Caterer oder Träger der freien Jugendhilfe, geplant. 4 3. Welche Bezirke haben bereits Regional-konferenzen bzw. Regionale Werkstätten durchgeführt und welcher Handlungsbedarf besteht danach auf bezirklicher und auf Landesebene (siehe auch Frage 3 in 18/17992)? Zu 3.: Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung führte in allen Bezirken mindestens eine Regionalwerkstatt Schulmittagessen durch. Die bezirklichen Schulträger sowie die regionalen Schulaufsichten haben sich darüber verständigt, welche Handlungsoptionen sie haben und Verantwortung für die Prüfung und Umsetzung übernommen. Das betrifft Aufgaben, die in der jeweiligen Zuständigkeit wahrgenommen werden, z. B. die Prüfung kleiner baulicher Maßnahmen, die Ermittlung des zusätzlichen Ausstattungsbedarfs durch die bezirklichen Schulträger oder die Information und Beratung der Schulen durch die regionale Schulaufsicht. Ergänzend wurden zur Klärung offener Fragen gemeinsame Schulbesuche verabredet. Für Schulen, die ihr Ganztagskonzept hinsichtlich der optimalen Nutzung von Raum und Zeit überarbeiten möchten, unterbreitet die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ entsprechende Beratungsangebote. Seit dem 28. März finden in den Regionen für die diese Schulen Regionalwerkstätten „Raum- und Zeitkonzept an der Ganztagsschule“ statt. 4. Ist dem Senat ein zu klärendes Problem bezüglich der Umsatzsteuer für freie Träger, die selbst für die Essenversorgung zuständig sind, bekannt, auf das der DaKS (Dachverband der Berliner Kinderund Schülerläden e.V.) hinweist und wenn ja, wie ist der Stand der Klärung? Zu 4.: Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung ist das vom Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e.V. benannte Problem bekannt. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Senats die Umsatzsteuerpflicht der Träger der freien Jugendhilfe zu prüfen. Da die Zuständigkeit für das schulische Mittagessen grundsätzlich bei den bezirklichen Schulämtern liegt, ist eine zu prüfende Handlungsoption, dass die Schulämter die Organisation des Mittagessens auch dort wieder übernehmen, wo bisher Träger der freien Jugendhilfe diese Aufgabe übernommen haben. Berlin, den 05. April 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie