Drucksache 18 / 18 307 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 22. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2019) zum Thema: Stand bei Elterngeld-Online und Antwort vom 01. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18307 vom 22. März 2019 über Stand bei Elterngeld-Online ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach Verlautbarung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16. Oktober 2018 soll im Land Berlin Anfang 2019 vor dem Hintergrund des Pilotverfahrens „Elterngeld-Online“ die elektronische Datenübermittlung direkt an die Elterngeldstellen möglich sein (Quelle: https://franziska-giffey.de/das-elterngeld-wird-digital/.) Wie ist hier der aktuelle Sachstand? Zu 1.: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die erste Ausbaustufe des Online-Antragsassistenten „ElterngeldDigital“ (früherer Arbeitstitel „Elterngeld Online“) am 18. Oktober 2018 mit den Antragsassistenten des Landes Berlin und des Freistaates Sachsen (Pilotländer) freigeschaltet. Dieser bietet Eltern Schritt für Schritt Unterstützung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags auf Bundeselterngeld . In der ersten Stufe erzeugt der online Antragsassistent ein PDF- Dokument des Antrags, der von den Eltern ausgedruckt und per Post oder persönlich an die für sie zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden muss. In der zweiten Ausbaustufe wird die Freischaltung der Schnittstellen erfolgen und somit die elektronische Datenübermittlung ermöglicht, sodass die Eltern (mit Schriftformerfordernis ) den online erstellten Antrag auf Bundeselterngeld digital an die Elterngeldstellen übermitteln können. Die technischen Voraussetzungen zur Anbindung des Online-Antragsassistenten an das Fachverfahren EGplus, welches Bestandteil der ISBJ-Fachverfahrenslandschaft ist, wurden bereits geschaffen und getestet. Voraussetzung für die zweite Ausbaustufe sind entsprechende datenschutzrechtliche 2 Grundlagen. Im Einklang mit den Vorgaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit muss eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden. Diesen Prozess hat das BMFSFJ im März des Jahres 2018 gestartet , in dem eine Änderung des Bundeselterngeldgesetzes (BEEG) im Rahmen des 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU („Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“, kurz: 2. DSAnpUG-EU) eingeleitet wurde. Die Länder wurden in diesem Prozess beteiligt und um Stellungnahme zu diesem „Omnibusgesetz “ gebeten. Diese gaben ihre Empfehlungen an den Bundesrat auf der 971. Sitzung am 19. Oktober 2018, woraufhin der Bundesrat eine Stellungnahme (Beschlussdrucksache 430/18(B)) verfasste, in der der Bundesrat u. a. allgemein seine Sorge ausdrückt, dass „ungeachtet der mit dem Gesetzentwurf bezweckten umfassenden Anpassung des Bundesrechts an die EU-Datenschutzreform in der betrieblichen und behördlichen Praxis noch Unsicherheiten über die Fortgeltung bewährter nationaler Vorschriften zum Schutz der Persönlichkeitsrechte fortbestehen […].“ Die Freischaltung der Schnittstelle/Anbindung der Fachverfahren ist demnach abhängig vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens 2. DSAnpUG-EU und wird vom BMFSFJ nunmehr frühestens für das Ende des 2. Quartals 2019 vorgesehen . Berlin, den 01. April 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie