Drucksache 18 / 18 308 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 22. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2019) zum Thema: Status Onlinezugangsgesetz Berlin und Antwort vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18308 vom 22.03.2019 über Status Onlinezugangsgesetz Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche genaue Zielsetzung verfolgt der Senat mit dem Referentenentwurf eines "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung (Onlinezugangsgesetz Berlin - OZG Bln)", der mit Datum vom 1.Februar 2018 zur Kenntnis gegeben worden ist, unter Berücksichtigung des Umstands, dass andere Bundesländer auf ein eigenes OZG verzichten? Zu 1.: Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung (Onlinezugangsgesetz Berlin - OZG Bln) werden dazu erforderliche landesrechtliche Grundlagen geschaffen und Begriffsbestimmungen in Ergänzung zum E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) klar geregelt. Die Regelungen zum OZG Bln dienen auch zur datenschutzrechtlichen Grundlage von den im Land Berlin eingesetzten IKT-Basisdiensten, insbesondere für das Service -Konto Berlin. 2. Welche Auswirkungen hat das vorgesehene berlin-eigene Gesetz auf die Digitalisierung von 535 Verwaltungsdienstleistungen, die mit dem gleichlautenden Gesetz auf Bundesebene initiiert werden sollen? Zu 2.: Eine Anbindung der zu digitalisierenden 575 Verwaltungsdienstleistungen an die IKT- Basisdienste des Landes Berlin wird mit dem Landesgesetz sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird auch das europapolitische Ziel des „once only“-Prinzips landesweit eingeführt. Dieses soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, Authentifizierungsdaten an einem Ort, dem Service-Konto Berlin, zu hinterlegen und zu pflegen. Berlin, den 02. April 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport