Drucksache 18 / 18 317 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) zum Thema: Stand der Bewilligungsverfahren für die Berliner Wasserwerke und Antwort vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) und Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18317 vom 21.03.2019 über Stand der Bewilligungsverfahren für die Berliner Wasserwerke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Bewilligungsverfahren für die einzelnen Wasserwerke? Mit der Bitte um eine detaillierte Darstellung der geplanten Termine pro Wasserwerk, für die Auslegung der Verfahrensunterlagen für Öffentlichkeit und Behörden, die jeweils geplante Dauer der einzelnen Verfahren sowie der geplante Zeitpunkt, an dem die Verfahren insgesamt abgeschlossen sein werden. Frage 5: Wie schätzt der Senat den Zeitplan für die Genehmigungsverfahren ein? Antwort zu 1 und 5: Von insgesamt neun Berliner Wasserwerken sind noch sieben Verfahren zur Bewilligung der Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwassergewinnung durchzuführen. Für diese sieben Wasserwerke ist die Erstellung eines Zeitplans nicht möglich, da dieser im Wesentlichen von Faktoren bestimmt wird, die die Wasserbehörde als zuständige Bewilligungsbehörde nicht beeinflussen kann. Zu diesen Faktoren gehören z.B. der Zeitpunkt der Einreichung vollständiger prüffähiger Antragsunterlagen durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB), der Umfang und Inhalt der Stellungnahmen und Einwendungen sowie Zuarbeiten und Bescheide der zu beteiligenden Fachbehörden. Angesichts dieser Unwägbarkeiten kann ein Zeitpunkt, zu dem die Verfahren insgesamt abgeschlossen sein werden, nicht benannt werden. Frage 2: Was sind die Gründe für die lange Verfahrensdauer? 2 Antwort zu 2: Die Verfahrensdauer ist wesentlich bestimmt durch die Komplexität der zu bewältigenden Fachfragen (z.B. Erstellung von Grundwassermodellen) und der zu beachtenden Vorgaben (z.B. Durchführung von Umweltverträglichkeits- und FFH-Prüfung) sowie den daraus resultierenden sich stetig wandelnden spezifischen Anforderungen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass hier Rechte für Wasserwerksstandorte zu vergeben sind, die seit über 100 Jahren bestehen und deren Einzugsgebiete im Jahr 2000 teilweise als besonders schützenswerte FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) an die EU- Kommission gemeldet wurden. Der zum Zeitpunkt dieser Meldung bereits bestehende Konflikt zwischen Naturschutz und einer sicheren Wasserversorgung in einer (wachsenden) Millionenstadt ist nunmehr nachträglich im Rahmen der Bewilligungsverfahren unter Beachtung der zwischenzeitlich wesentlich weiterentwickelten rechtlichen Anforderungen zu bewältigen und trägt somit nicht unwesentlich zu einer langen Verfahrensdauer bei. Frage 3: Wie bewertet der Senat die personelle Besetzung bei der zuständigen Behörde, um dieses Verfahren durchzuführen? Antwort zu 3: Für die weiterhin sukzessive Bearbeitung der Bewilligungsverfahren ist die personelle Ausstattung der zuständigen Behörde (Wasserbehörde) nur knapp ausreichend. Bereits die zügige Bearbeitung eines einzelnen Bewilligungsverfahrens stößt an Grenzen, da diese zusätzlich zu den übrigen zunehmenden Vollzugsaufgaben in der wachsenden Stadt zu leisten ist. Gerade vor dem Hintergrund der gesteigerten Bauaktivitäten kann die Prioritätensetzung nicht durchgängig zu Gunsten der Bewilligungsverfahren erfolgen. Die zeitgleiche Bearbeitung mehrerer Bewilligungsverfahren ist nicht möglich. Frage 4: Wie ist die Zusammenarbeit zwischen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Antragstellerin und der zuständigen Genehmigungsbehörde bzgl. der Methodik, Umfang und Durchführung der Verfahren? Antwort zu 4: Die Zusammenarbeit zwischen der Wasserbehörde und den BWB erfolgt vertrauensvoll und zielgerichtet. Der in 2014 durch die Zäsur des Gutachterwechsels bei den BWB verursachte Erfahrungsverlust konnte zwischenzeitlich auch durch die Hinzuziehung zusätzlicher Unterstützung kompensiert werden. Berlin, den 04.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz