Drucksache 18 / 18 318 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) zum Thema: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässern in Berlin und Antwort vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler und Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18318 vom 21. März 2019 über Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Gewässer müssen vom Land Berlin im Rahmen der WRRL Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) entwickelt werden? Bitte führen Sie alle entsprechenden Gewässer mit Angaben zum Stand der Entwicklung der GEK und entsprechenden Zeitplänen auf. Antwort zu 1: Gewässerentwicklungskonzepte sind ein Instrument zur Ableitung zielführender Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf der Grundlage des gewässerökologischen Leibildes, bestehender Defizite und Restriktionen. Dieses Instrument ist insbesondere bei Gewässern natürlichen Ursprungs sinnvoll sowie wenn eine Betrachtung von der Quelle bis zur Mündung geboten ist. Weitere Instrumente zur Umsetzung der WRRL sind u.a. die Anpassung der Unterhaltung, die Projektierung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmen im Einzugsgebiet zur Verbesserung der Wasserqualität. Gewässerentwicklungskonzepte wurden für Panke (2009), Tegeler Fließ (2011), Wuhle (2013), Erpe (2013) und einen Abschnitt der Spree (Müggelspree zwischen Dämeritzsee und Müggelsee, 2015) erstellt. Darauf aufbauend erfolgt die Bauplanung von Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit sowie zur Verbesserung der Gewässerstruktur. Für die Maßnahmen an der Panke läuft das Planfeststellungsverfahren, für die Wuhle wird derzeit die Vorplanung erstellt. Auf der Grundlage der Gewässerentwicklungskonzepte wurde außerdem die Gewässerunterhaltung dort, wo dies ohne Umsetzung baulicher Maßnahmen möglich ist (Tegeler Fließ, Wuhle, Erpe), angepasst. 2 Frage 2: Wie ist die personelle und finanzielle Situation, um die bisherigen Maßnahmen aus den Gewässerentwicklungskonzepten weiter konkret zu planen, die erforderlichen Planverfahren durchzuführen und baulich umzusetzen? Ergeben sich mit der Umsetzung höhere Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung? Antwort zu 2: Im urbanen aber auch stark genutzten periurbanen Bereich ist der Bedarf zur Abstimmung der verschiedenen Belange sehr groß und zeitaufwändig. Die personellen Kapazitäten sind nicht ausreichend, um einen kontinuierlichen Planungsprozess vom Gewässerentwicklungskonzept über Bauplanung, Genehmigung bis zur Umsetzung zu gewährleisten. Aufgaben im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt haben stark zugenommen und beanspruchen Kapazitäten sowohl im Bereich der Konzeption, Bauplanung und Genehmigung. Der Unterhaltungsaufwand ist bereits durch die auf der WRRL beruhenden zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen (z.B. Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit, § 39 Wasserhaushaltsgesetz) gestiegen. Die komplexeren Gewässerstrukturen nach Umsetzung von Maßnahmen bedingen eine weitere Steigerung des Unterhaltungsbedarfs, da ein Wechsel von maschineller zu gezielter manueller Pflege erforderlich ist. Frage 3: Welche Absprachen und Vereinbarungen gibt es zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an Bundeswasserstraßen wie Spree, Havel und die Kanäle zwischen Berlin und dem Bund bzw. der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes? Antwort zu 3: Zwischen dem Land Berlin und dem Bund gibt es keine Vereinbarungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an Bundeswasserstrassen. Frage 4: Wie ist der Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an Bundeswasserstraßen in Berlin? Gibt es Bestrebungen Fragen der Zuständigkeiten neu zu regeln? Antwort zu 4: Bisher wurden nur vereinzelt aktive Renaturierungsmaßnahmen an verbauten Ufern von Bundeswasserstraßen (Fließabschnitte) in Berlin durchgeführt. Es gibt Bestrebungen, die Fragen der Zuständigkeit neu zu regeln. Auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aktuell einen Gesetzentwurf zur Übertragung der Zuständigkeit für den Ausbau der Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auf die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Dieser soll vor Einleitung des offiziellen Gesetzgebungsverfahrens mit der LAWA abgestimmt werden. 3 Frage 5: Wie viel Prozent der innerstädtischen Ufer sind mit senkrechten Spundwänden/Ufermauern verbaut? Antwort zu 5: Aufgrund der Kurzfristigkeit kann der Senat dazu keine konkreten Angaben machen. Der Anteil dürfte aber bei Einbeziehung der kombinierten Rechteck-Trapez-Profile bei nahezu 100 % liegen. Frage 6: Wie kann insbesondere an den stark anthropogen veränderten innerstädtischen Ufern von Spree und Havel das gute ökologische Potential erreicht werden? Antwort zu 6: Die strukturellen Defizite in der Spree werden durch die Schifffahrt und die damit verbundene Stauhaltung mit starkem Uferverbau hervorgerufen. Trotz dieser Nutzungsform ist es möglich, die Durchgängigkeit des innerstädtischen Gewässersystems zu verbessern (z.B. Bau einer Fischtreppe in der Mühlendammschleuse). Durch die Anlage von sogenannten Trittsteinbiotopen können abschnittsweise Gewässersturen entwickelt werden, welche die Artenvielfalt von Fischen und der wirbellosen Fauna deutlich erhöhen. Das Wasserstraßenneubauamt Berlin plant in Zusammenarbeit mit dem Senat die Anlage von mehreren Flachwasserzonen als Ausgleichsmaßnahmen zum Projekt 17 (z.B. am Spandauer Horn und in der Stromhavel). In der Vorstadtspree, u.a. am Plänterwald gibt es Uferabschnitte, die sich ebenfalls für Flachwasserzonen und naturnahe Uferbefestigungen eignen. Weniger genutzte Nebengewässer (z.B. Stichkanäle) könnten als „Fischkinderstuben“ und Refugien für Wirbelose (Schnecken, Libellen usw. entwickelt werden. Berlin, den 05.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz