Drucksache 18 / 18 319 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Georg Kössler (GRÜNE) vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) zum Thema: Biologische Durchlässigkeit von Schleusen und Wehren und Röhrichtschutz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Antwort vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Bündnis 90/Die Grünen) und Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18319 vom 21. März 2019 über Biologische Durchlässigkeit von Schleusen und Wehren und Röhrichtschutz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden zur Wiedererreichung der biologischen Durchlässigkeit von Schleusen und Wehren in Berlin bereits durchgeführt, welche Maßnahmen sind in Planung und wann sollen diese abgeschlossen werden? Frage 2: Gibt es einen Zeitplan zur Erreichung des Ziels? Wenn ja, führen Sie bitte alle relevanten Zielzeitpunkte auf. Antwort zu 1 und 2: Die Querbauwerke in Spree und Havel haben gegenüber denen im Teltowkanal, Landwehrkanal und Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal die höhere Priorität, da sie aufgrund des höheren Abflusses die Hauptwanderwege für aquatische Organismen darstellen. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegt bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Konkret geplant werden sie durch das Wasserstraßenneubauamt Berlin. Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung: Mühlendamm (Spree): 2023, Spandau (Oberhavel): Ende 2025, Charlottenburg (Spree): Ende 2025. 2 Frage 3: Welche Aufgaben in Bezug auf die Durchlässigkeit fallen in das Aufgabengebiet des Bundes, welche in den des Landes Berlin? Antwort zu 3: Die Länder koordinieren zur Erreichung der im Wasserhaushaltsgesetz aufgeführten Bewirtschaftungsziele Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Werden die Bewirtschaftungsziele aufgrund einer vorhandenen Stauanlage an einer Bundeswasserstraße nicht erreicht, sind nach § 34 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit durchzuführen. An allen anderen Gewässern ist das Land Berlin zuständig. Frage 4: Wie steht es mit der Erreichung der biologischen Durchlässigkeit an Gewässern im Eigentum des Landes Berlin aus, so z.B. an der Humboldtmühle in Tegel zur Wiederherstellung der Passierbarkeit für Wanderfischarten und semiaquatische Säugetierarten und der Biotopverbindung Tegeler See-Tegeler Fließ? Antwort zu 4: Im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte für Panke, Tegeler Fließ, Wuhle und Erpe wurden auch die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und semiaquatische Säugetiere betrachtet und Maßnahmen entwickelt. An der Panke wurden zwei die Durchgängigkeit behindernde Absturzbauwerke zu einem Beckenpass (Schlosspark Schönhausen) und einer rauhen Sohlgleite (Schlosspark Buch) umgebaut. Die Fischdurchgängigkeit wurde im Rahmen einer Untersuchung bestätigt. Die Herstellung der Durchgängigkeit an den verbleibenden Querbauwerken ist Teil der Maßnahmen, die sich derzeit in der Planfeststellung befinden. Am Tegeler Fließ bestehen zwei Querbauwerke auf Berliner Landesgebiet. Aufgrund der Lage eines Absturzes unterhalb eines Gebäudes (Humboldtmühle) sowie einer Brücke, wurden verschiedene (Umgehungs-)Varianten geprüft. Zur Herstellung einer ausreichenden Durchgängigkeit ergibt sich der Bau einer Fischwanderhilfe im vorhandenen Profil, wozu der Neubau der Brücke erforderlich ist. Dies ist zeitlich zu koordinieren. An der Wuhle wurden bereits fünf Querbauwerke durch Sohlgleiten bzw. Beckenpässe ersetzt. Die Herstellung der Durchgängigkeit an den verbleibenden Hindernissen wird im Rahmen der derzeit laufenden Vorplanung geplant. Es wird eine Herstellung der Durchgängigkeit bis spätestens 2027 angestrebt. Frage 5: Wie bewertet der Senat die Maßnahmen zum Röhrichtschutz, die in den naturnahen Bereichen von Spree und Havel einschließlich der seenartigen Erweiterungen durchgeführt werden? Antwort zu 5: Die Maßnahmen zum Röhrichtschutz sind ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt naturnaher Ufer, zum Biotopverbund und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Durch die Maßnahmen konnte der in den 1980iger Jahren festgestellte Rückgang des Röhrichts gestoppt werden. 3 Insgesamt konnte der Anteil der mit Röhricht bestandenen Ufer erhöht, Altröhrichte geschützt und an geeigneten Uferabschnitten Röhrichtbestände durch Neupflanzung wiederhergestellt werden. Im Rahmen des Programms zum Monitoring von Röhricht werden die Bestände alle fünf Jahre kartiert und deren Entwicklung bewertet. So konnte durch das Röhrichtschutzprogramm an den Spree-, Dahme- und Havelseen die Gesamtfläche an Röhrichtbeständen deutlich erhöht werden. Ausgehend von 1990, zu Beginn des Röhrichtschutzprogramms, konnte die Röhrichtfläche von ca. 612.000 m² auf ca. 756.000 m² im Jahr 2005 erhöht werden. Die Röhrichtfläche im Jahr 2015, dem bisher letztmaligen Kartierungszeitraum, betrug 713.000 m². Der Rückgang zwischen 2005 und 2015 betrifft Gewässer Dämritzsee, Zeuthener See und Oberhavel wo durch Uferverbau und starker Zunahme des Sportbootverkehrs die Bedingungen sich verschlechtert haben. An den überwiegend naturnahen Gewässern wie Unterhavel, Tegeler See und Seddinsee sind die Röhrichtbestände stabil bzw. zeigen einen leichten Zuwachs. Frage 6: Welche Maßnahmen wurden seit 2012 zum Schutz der Röhrichte umgesetzt, welche Mittel und wie viel Personal standen dafür zur Verfügung? Antwort zu 6: Der Schwerpunkt der seit 2012 durchgeführten Maßnahmen lag in der Erhaltung und Erneuerung der Wellenschutzbauten (Palisaden), der Entnahme von in die Röhrichte hineinwachsenden Gehölzen und der Sicherung vor landseitigem Betreten. Die für die Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Ausgaben standen bei Kapitel 0750, Titel 52140 - Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgte im Rahmen der Personalkapazitäten des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Bereichs. Darüber hinaus wurden Mittel bei Kapitel 0740, Titel 52117 - Ufersanierung - in Anspruch genommen; hier erfolgte ein Personaleinsatz von einer Stelle. Frage 7: Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Bundes zur Beseitigung der Schäden am Röhricht und Ufererosion an den Gewässerufern von Havel und Spree? Wenn ja, wie hoch und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Die Gewässer Havel und Spree sind Bundeswasserstraßen. Grundsätzlich ist an den Bundeswasserstraßen der Bund, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, in Berlin durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin, unterhaltungspflichtig. Die Unterhaltungspflicht umfasst nach dem Bundeswasserstraßengesetz jedoch nur Maßnahmen zur Erhaltung der Schiffbarkeit und die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluß. Steht ein Ufergrundstück nicht im Eigentum des Bundes, so obliegen dessen Eigentümer grundsätzlich selbst die in seinem Interesse liegenden, nicht zur Gewässerunterhaltung für die Erhaltung der Schiffbarkeit und des Wasserabflusses gehörenden Maßnahmen, beispielsweise zur Sicherung des Ufers oder des Grundstücks vor den Einwirkungen des Gewässers. Die Gewässerufer der Havel und Spree befinden sich überwiegend im Eigentum des Landes Berlin oder privater Dritter. Daher gibt es keine finanzielle 4 Beteiligung des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Röhricht und Ufererosionen an den landeseigenen oder privaten Gewässerufern. Die Unterhaltung der landeseigenen Ufereinfassungen sowie der vom Land Berlin angelegten Röhrichtbereiche obliegt dem Land Berlin als antragstellende Stelle. Dieses ist in den öffentlich-rechtlichen Genehmigungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz sowie den privatrechtlichen Verträgen mit dem Bund für jeden Einzelfall geregelt. Berlin, den 04.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz