Drucksache 18 / 18 320 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2019) zum Thema: Erbbaupachtvergabe an Sportvereine und Antwort vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/1 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 320 vom 19.03.2019 über Erbbaupachtvergabe an Sportvereine ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Erbbaupachtvergabe an Sportvereine im Rahmen der neuen, „transparenten Liegenschaftspolitik“? Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Zu 1.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 die Vorlage zur Neuregelung der Erbbaurechtsvergabekonditionen für Sportvereine zur Kenntnis genommen. Die Vorlage ist zunächst dem Rat der Bürgermeister zu unterbreiten. Eine Beschlussfassung ist bis zur Vorlage der Stellungnahme des Rates der Bürgermeister zurückgestellt. 2. Werden die (Sport-) Vereine durch die Erbbaupachtverträge finanziell entlastet gegenüber der bisherigen Nutzung nach SPAN? Wenn ja um welchen Größenordnung; wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Aktuell wird der Erbbauzins für sportförderungswürdige anerkannte Organisationen in Höhe von 3 % - temporär auf 1,5 % abgesenkt - auf der Grundlage des Verkehrswertes erhoben. Mit der Neuregelung wird der Erbbauzins auf die Werte der Sportanlagen Nutzungsvorschriften (SPAN) (0,31 -0,41 €/m²) reduziert. Der Senat sieht diese Minderung des Erbbauzinses für die berechtigten Sportvereine als auskömmlich an. Berlin, den 02.04.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen