Drucksache 18 / 18 324 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabriele Gottwald und Katalin Gennburg (LINKE) vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2019) zum Thema: Hines-Hochhaus am Alexanderplatz: Risiken und Nebenwirkungen und Antwort vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Gabriele Gottwald (LINKE) und Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18324 vom 21. März 2019 über Hines-Hochhaus am Alexanderplatz: Risiken und Nebenwirkungen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche bautechnischen Risiken gibt es beim geplanten Bau des Hines-Hochhauses am Alexanderplatz nach Entwürfen des Architekten Frank O. Gehry? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu mitgeteilt: „Aus dem Architekturwettbewerb gingen die Entwürfe der Architekturbüros Frank O. Gehry, Kleihues + Kleihues sowie Barkow Leibinger als Sieger, Zweit- und Drittplatzierte hervor. Eine Entscheidung, welcher der drei Entwürfe umgesetzt werden soll, ist vom Investor noch nicht getroffen worden. Grundsätzlich lässt sich aber die Aussage treffen, dass bei Großbauvorhaben in der Nähe von U-Bahnanlagen folgende Risiken bestehen: - Rissbildungen - Undichtigkeiten - Setzungen.“ 2 Frage 2: Welche statischen Lasten müssen bei dem 150 Meter hohen Hochhaus gegenüber dem darunter liegenden U-Bahn-Tunnel der Linie U 5 getragen werden? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu mitgeteilt: „Eine exakte Statik des Gebäudes liegt noch nicht vor und wird erst im weiteren Planungsverfahren ermittelt.“ Frage 3: Welche internationalen Erfahrungen gibt es beim Bau von Hochhäusern über U-Bahn-Anlagen? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu mitgeteilt: „Der Investor HINES verfügt unserer Kenntnis nach über vielfältige Erfahrungen in Großbauvorhaben, so auch in der Überbauung von U-Bahnanlagen.“ Frage 4: Was sagt das Gutachten, das in der Öffentlichkeit erwähnt wird, aus? Frage 5: Wie teuer würden die im Gutachten erörterten technischen Lösungen geschätzt werden, wer würde die Kosten tragen und wie würden sich die Kosten auf das private Renditeprojekt auswirken? Frage 6: Welche Auswirkungen hätten die im Gutachten erörterten technischen Lösungen auf den Verkehrsbetrieb der U 5; welche Verkehrsszenarien hinsichtlich der Störung des Regelbetriebs der U 5 werden in den Verwaltungen und bei der BVG erörtert; wäre ein Schienenersatzverkehr (SEV) erforderlich; wenn ja, wie würde er aussehen und für wie lange würde er eingesetzt werden müssen? Frage 7: Welche Restrisiken hätten die im Gutachten erörterten technischen Lösungen und mit welcher Wahrscheinlichkeit würden sie eintreten; welche Auswirkungen hätten sie auf den Betrieb der U-Bahnen im Umfeld des Alexanderplatzes? Antwort zu 4 bis zu 7: Die BVG hat hierzu mitgeteilt: „In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der BVG hat HINES ein hochkarätiges Expertengremium zusammengestellt, das derzeit alle Variantenbetrachtungen zusammenfasst. Eine endgültige Betrachtung liegt noch nicht vor.“ Frage 8: Welche Beeinträchtigungen würde es durch Tunnelarbeiten oberirdisch am Alexanderplatz (Fußgänger, Rad- und Autoverkehr) geben und für welchen Zeitraum? 3 Antwort zu 8: Es ist nach derzeitigem Stand des Senats und der BVG nicht davon auszugehen, dass es durch etwaige Tunnelarbeiten zu oberirdischen Beeinträchtigungen kommt. Berlin, den 08.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz