Drucksache 18 / 18 325 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 20. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2019) zum Thema: Unwürdige Sanitärverhältnisse im Polizeiabschnitt 53? und Antwort vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18325 vom 20. März 2019 über Unwürdige Sanitärverhältnisse im Polizeiabschnitt 53? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die bauliche Ausstattung der Umkleiden und sanitären Räumlichkeiten auf dem Polizeiabschnitt 53, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin-Kreuzberg? Zu 1.: Der bauliche Zustand der Umkleideräume ist vom Grundsatz her nicht zu beanstanden . Die Sanitärräume sind zum Teil sanierungsbedürftig. Derzeit werden bauliche Maßnahmen in zwei Toilettenräumen und einem Duschraum durchgeführt. 2. Wie sieht die derzeitige Situation der sanitären Räumlichkeiten und Umkleiden im o.g. Polizeiabschnitt 53 aus? Bitte Aufschlüsseln nach Anzahl der Toiletten, Duschen, etc.. Zu 2.: Der Abschnitt 53 verfügt über folgende sanitäre Räumlichkeiten und Umkleiden: Damen: • 3 Umkleideräume • Erdgeschoss (EG) : Zwei WC, zwei Waschbecken im Bereich der Damenumkleide • EG : Ein WC, drei Duschen sowie ein Waschbecken • 1. Obergeschoss (OG) : Zwei WC, ein Waschbecken Herren: • 4 Umkleideräume • EG : Drei WC, drei Urinale, zwei Waschbecken • EG : Ein WC, ein Waschbecken • 1. OG : Zwei WC, ein Waschbecken • 1. OG : Ein WC, zwei Duschen, drei Waschbecken • 1. OG : Drei WC, drei Urinale, fünf Waschbecken Seite 2 von 2 3. Wie viele Dienstkräfte verrichten auf dem Polizeiabschnitt 53 in einer Schicht ihren Dienst? Zu 3.: Pro Tag versehen durchschnittlich 120 Dienstkräfte zeitgleich Dienst. 4. Ist es richtig, dass seit Dezember 2018 lediglich eine Dusche für beide Geschlechter den Dienstkräften auf dem Polizeiabschnitt 53 zur Verfügung steht? Wenn ja, warum besteht dieser Umstand ? Und bis wann wird dieser Umstand behoben sein? Zu 4.: Bei dem Gebäude Friedrichstraße 219 handelt es sich um einen Altbau. Seit dem 7. Januar 2019 werden durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in der Herrendusche im 1. OG sowie im WC- Raum der Damen im EG durchgeführt. Für die Dauer der Baumaßnahmen wird die Damendusche im EG von allen Geschlechtern genutzt. Nach einer am 29. März 2019 erteilten Auskunft der zuständigen Bauleitung muss aktuell mit einer Bauzeit von mindestens drei weiteren Monaten gerechnet werden. 5. Werden die Anforderungen im Sinne der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) im Bereich Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte auf dem Polizeiabschnitt 53 eingehalten? Zu 5.: Ein Erste-Hilfe-Raum ist erst ab 1.000 Beschäftigten erforderlich. Mittel zur Ersten Hilfe werden im Bereich der Wache bereitgehalten. Unterkünfte sind gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Räume, die Wohnzwecken dienen und daher auf einem Polizeiabschnitt nicht erforderlich sind. Eine Kantine gibt es nicht, daher sind Pausen bzw. Sozialräume vorzuhalten. Die notwendigen Sozialräume sowie Teeküchen sind im Dienstgebäude des Polizeiabschnitts 53 vorhanden. WC-Anlagen, getrennt nach Geschlechtern, stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung . Es besteht ein Defizit an Duschanlagen. Innerhalb des Abschnitts 53 gibt es jedoch keine Reservefläche, und auch außerhalb der angemieteten Fläche bestehen keine Möglichkeiten zur Vergrößerung oder Erweiterung der Duschräume. Berlin, den 05. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport