Drucksache 18 / 18 326 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) vom 25. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2019) zum Thema: Brexit Vorkehrungen - das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nicht lahmlegen lassen! und Antwort vom 28. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 326 vom 25. März 2019 über Brexit Vorkehrungen - das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nicht lahmlegen lassen! ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Im Online-Artikel vom 15.03.2019 unter dem Titel „Ungeregelter Brexit könnte Berliner Ausländerbehörde lahmlegen“, der Link: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/03/brexit-auslaenderbehoerdeberlin -folgen-probleme.html warnt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) vor den Folgen eines ungeregelten Brexits. Zitat: „Innerhalb kürzester Zeit müssten dann 18.000 Britinnen und Briten, die in Berlin leben, mit Aufenthaltstiteln versorgt werden, sagte der Chef der Behörde, Engelhard Mazanke, am Freitag. Allein für die Bewältigung des Brexits müsste die Behörde um mindestens 25 Mitarbeiter aufgestockt werden.“ Herr Mazanke sagt im selben Artikel, es sei bisher kein einziger zusätzlicher Mitarbeiter eingestellt worden. 1. Welche konkreten Vorkehrungen wurden unternommen, um die von Herrn Mazanke angesprochenen Probleme zu beheben? Zu 1.: Im Rahmen der frühzeitigen Personalsteuerung im Zusammenhang mit dem Brexit und den damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben in der Ausländerbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) wurden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen im Februar 2019 22 zusätzliche Beschäftigungspositionen eingerichtet. 2. Welches Prozedere sieht der Senat künftig vor, mit den möglichen erheblichen Arbeitsaufkommen zurecht zu kommen, ohne das LABO lahmzulegen? Zu 2.: Den in Berlin lebenden Britinnen und Briten und ihren Familienangehörigen wird die Antragstellung für einen späteren Aufenthaltstitel, den sie als künftige sogenannte Drittstaatsangehörige benötigen, formlos über ein Kontaktformular auf der Homepage der Ausländerbehörde ermöglicht. Im Rahmen dieser Registrierung werden gleichzei- Seite 2 von 2 tig auf freiwilliger Basis relevante Daten wie Aufenthaltsdauer und -zweck etc. abgefragt . Nach der Registrierung sollen sich alle Kundinnen und Kunden eine Bestätigung über ihren fortdauernden erlaubten Aufenthalt inklusive Arbeitserlaubnis abspeichern und ausdrucken können. Dadurch sollen vorerst unnötige Vorsprachen in der Ausländerbehörde vermieden werden. Bis zum 26.03.19 haben sich schon über 8.870 der rund 18.000 britischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Berlin registriert. Anschließend sollen die gesammelten Daten ausgewertet und die Kundinnen bzw. Kunden in Gruppen eingeteilt werden, z.B. nach der Aufenthaltsdauer von mindestens oder weniger als 5 Jahren. Sodann erfolgt eine sukzessive Vorladung. Abhängig von der Entwicklung über den 30.06.2019 hinaus soll die Bearbeitung der Kundinnen und Kunden möglichst bis Ende 2019 realisiert werden. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer ist schwer abschätzbar und hängt vor allem von der tatsächlichen Fallzahl als auch dem zukünftigen Umgang mit neu einreisenden Briten ab, der auf EU- und Bundesebene noch nicht abschließend geklärt ist. Berlin, den 28. März 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport