Drucksache 18 / 18 327 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: Zukünftige Nutzung des derzeit durch die Bootshaus Rietz GbR i. L. genutzten Grundstücks durch die BIM bzw. die Liegenschaftsfond Berlin GmbH & Co KG ¬ Nachfrage zur schriftlichen Anfrage 18/17555 und Antwort vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 327 vom 26.03.2019 über Zukünftige Nutzung des derzeit durch die Bootshaus Rietz GbR i.L. genutzten Grundstücks durch die BIM bzw. die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG – Nachfrage zur schriftlichen Anfrage 18/17 555 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Grundstücks betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Vorbemerkung des Abgeordneten: Ich verweise die Senatsverwaltung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten , in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 2 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen hat, über die die Regierung verfügt oder sie diese mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann und eine Antwort nur in sehr engen Grenzen verweigert werden darf, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt, Grundrechte Dritter betroffen oder das Staatswohl gefährdet ist. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen über die Nichtzulassungsbeschwerde entschieden. Nunmehr kann die Senatsverwaltung für Finanzen und die BIM entsprechende Auskunft bzgl. der gestellten Frage geben. Ein schwebendes Verfahren liegt derzeit nicht mehr vor. Ich bitte den Senat, die Fragen 2. – 8. meiner schriftlichen Anfrage DrS. 18/17 555 zu beantworten. - 2 - 1. Welche zukünftigen Pläne verfolgt die BIM (Liegenschaftsfonds Berlin GmbH) mit den Flurstücken 1649 und 1413/63 (postalische Anschrift: Adlergestell 784 in 12527 Berlin)? Zu 1.: Ein Nutzungskonzept liegt noch nicht vor. Nach Rückübertragung des Grundstücks wird zunächst der Portfolioausschuss des Landes Berlin die Clusterung durchführen. 2. Gibt es einen neuen Pachtvertrag oder laufende Verhandlungen für einen solchen? Falls ja, bitte um Nennung aller Parteien und Konditionen? Zu 2.: Nein. 3. Wie soll mit den Aufbauten des Grundstücks verfahren werden (insb.: Bootshaus, Motorenhäuser, Slipanlage)? Zu 3.: Darüber wird abhängig vom Nutzungskonzept entschieden werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Kam es zu einer Einigung zwischen dem ehemaligen Nutzer und der BIM im Sinne des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes? Zu 4.: Nein. 5. Welche konkreten Angebote wurden seitens der BIM und dem Bootshaus Rietz GbR i.L. unterbreitet, um sich gütig zu einigen, einen eventuellen Abriss der Aufbauten zu verhindern und die bisherige Nutzung bis auf weiteres sicherzustellen? Zu 5.: Weder die BIM GmbH noch der ehemalige Nutzer haben hierzu Angebote unterbreitet. 6. Plant die BIM Auflagen/Vorgaben für die zukünftige Nutzung o.g. Grundstückes, um den bestehenden Naherholungswert zu erhalten oder an anderer Stelle adäquat zu ersetzen? 7. Plant der Senat oder die BIM die ca. 80 Sommer- bzw. Winterliegeplätze der Bootseigner und die Slipanlage zu ersetzen bzw. an anderer Stelle zur Verfügung zu stellen? Zu 6. und 7.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Berlin, den 09. April 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen