Drucksache 18 / 18 328 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: Cannabinoidmimetika, insbesondere Spice und die Anwendung des Neuepsychoaktive -Stoffe-Gesetzes in Berlin und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18328 vom 25. März 2019 über Cannabinoidmimetika, insbesondere Spice und die Anwendung des Neuepsychoaktive -Stoffe-Gesetzes in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet die Direktion 5 der Polizei Berlin die Entwicklung des Angebots von illegalen Cannabinoidmimetika im Bereich der Direktion seit dem Jahr 2015? Trifft es insbesondere zu, dass diese Rauschgifte verstärkt in Berlin, insbesondere im Bereich der Direktion 5 angeboten werden? Wo in der Direktion 5 konnten örtliche Schwerpunkte des Handels mit Cannabinoidmimetika festgestellt werden? Zu 1.: Aufgrund der Regelungslücke bis zum Inkrafttreten des Neue-psychoaktive-Stoffe- Gesetzes (NpSG) am 26. November 2016 liegen keine statistisch auswertbaren Informationen zu den synthetischen Cannabinoiden für den Zeitraum 2015 bis 2016 vor. Im NpSG wurden erstmalig Stoffgruppen, und zwar die synthetischen Cannabnoidimimetika und die 2-Phenethylamin-Derivate, ausgewiesen. Auch mit Inkrafttreten des o. g. Gesetzes wird bei der Sicherstellung von verdächtigen Stoffen zunächst davon ausgegangen, dass es sich um Stoffe handelt, welche dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) unterliegen. Erst das Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung gibt Auskunft darüber, ob es sich um Stoffe handelt, die dem BtMG, dem NpSG oder keiner Strafvorschrift unterliegen. Mischsachverhalte, bei denen sowohl Betäubungsmittel als auch Neue psychoaktive Stoffe sichergestellt werden, werden aufgrund der PKS-Vorrangregelung statistisch als Betäubungsmittelvorgang gezählt. Das polizeiliche Erfassungssystem sieht im Betäubungsmittelvorgang keine spezielle Kennzeichnung für Neue psychoaktive Stoffe vor, sodass diese auf diesem Wege nicht recherchierbar sind. Die im polizeilichen Erfassungssystem recherchierbaren Fallzahlen nach dem NpSG sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Seite 2 von 3 Fallzahlen für Verstöße nach dem NpSG Dienststellen 2017 2018 Berlin gesamt 5 19 davon: Direktion 1 2 2 Direktion 2 0 1 Direktion 3 3 15 Direktion 4 0 0 Direktion 5 0 1 Direktion 6 0 0 Quelle: PKS Für das Jahr 2019 sind noch keine Fälle nach dem NpSG bekannt geworden. Die darstellbaren, insgesamt geringen Fallzahlen zu Verstößen nach dem NpSG zeigen keinen Schwerpunkt in der Direktion 5. Vielmehr wurden die meisten Ermittlungsverfahren, insbesondere im Jahr 2018, in der Direktion 3 geführt. Seit der zweiten Jahreshälfte 2017 wurde dort verstärkt der Konsum von Neuen psychoaktiven Stoffen mit überdurchschnittlicher Wirkweise von zumeist Jugendlichen und Heranwachsenden, insbesondere im Bereich des Alexanderplatzes, festgestellt. In den überwiegenden Fällen wurden die synthetischen Cannabinoide in Headshops in Berlin-Prenzlauer Berg oder -Wedding erworben. 2. Sind bei der Berliner Polizei, insbesondere in der Direktion 5, Fälle bekannt, in denen Kinder unter 14 Jahren im Besitz von Cannabinoidmimetika waren oder diese konsumiert haben? Um wie viele Fälle hat es sich dabei - in etwa - in den Jahren 2015 bis heute gehandelt? Zu 2.: Wie oben beschrieben wird bei der Feststellung von vermeintlich psychoaktiven Stoffen zunächst ein Verfahren nach dem BtMG (hier Allgemeine Verstöße (Besitz/ Erwerb)) eingeleitet. Erst durch das kriminaltechnische Gutachten wird bekannt, ob Stoffe enthalten waren, die dem BtMG, NpSG oder keiner Strafvorschrift unterliegen. Aufgrund der zuvor beschriebenen fehlenden systematischen Kennzeichnung im polizeilichen Erfassungssystem bei Neuen psychoaktiven Stoffen, die dem BtMG unterliegen, können auch keine Aussagen zu tatverdächtigen Kindern in diesem Bereich getroffen werden. Der Besitz und Erwerb nach dem NpSG ist zwar verboten, aber nicht strafbewehrt. In den Direktionen 1 bis 6 konnten keine Fälle im Zusammenhang mit Neuen psychoaktiven Stoffen und Kindern recherchiert werden. 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten nach § 4 NpSG (bitte einzeln nach Tatbestandsvarianten angeben) hat es jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und bisher in 2019 in Berlin gegeben? Zu 3.: Eine Unterscheidung der nach dem NpSG erfassten Straftaten nach Tatbestandsvarianten erfolgt nicht. Bezüglich der Fallzahlen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie viele rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten im Sinne der Frage zu 2) hat es in den Jahren 2016 bis heute jährlich in Berlin gegeben? Wie viele davon lauteten auf eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist? Seite 3 von 3 Zu 4.: Da sich Kinder unter 14 Jahren nicht strafbar machen können, hat es auch keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen des Besitzes von Cannabinoidmimetika gegeben. Berlin, den 10. April 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport