Drucksache 18 / 18 329 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: Sichergestellte Betäubungsmittel in Berlin und Antwort vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18329 vom 25. März 2019 über Sichergestellte Betäubungsmittel in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Mengen (in "handelsüblicher" Stückelung) an a) Amphetaminen (z.B. Speed), b) Metamphetamine (z.B. Crystal Meth), c) Ecstasy (z.B. MDMA, XTC etc.), d) Cannabinoiden (natürlich) e) Cannabinoiden (synthetisch), f) Liquid Ecstasy (inkl. GHB, Ketamin und Rohypnol) g) Halluzinogenen (z.B. LSD) h) Opitaten (z.B. Heroin, Opium, Morphium) i) Kokain j) Btm-rezeptpflichtiger Arzneimittel (Valoron etc.) sind jeweils in den Jahren 2012 bis 2018 in Berlin polizeilich sichergestellt worden? Zu 1.: Die folgenden Tabellen enthalten die Gesamtsicherstellungsmengen der meistverbreiteten Drogenarten für die Jahre 2012 bis 2017, die auf der Datenbasis der Falldatei Rauschgift (FDR) erhoben wurden. Mit der Wirkbetriebaufnahme des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) und der Übergangslösung Rauschgift (ÜGL) für den strategischen Bereich wurde die FDR im April 2018 abgeschaltet. Dieses machte technische Anpassungen im Datensystem der Polizei Berlin erforderlich, die erst im Juni 2018 umgesetzt werden konnten. Die Praxis zeigte, dass weitere technische Anpassungen erforderlich sind, die sich noch in der Umsetzung befinden. Die Ermittlung von validen Daten für das Jahr 2018 ist daher nicht möglich. Der Begriff „handelsübliche Stückelung“ ist nicht definiert, und aufgrund der Abschaltung der FDR sind auch keine Recherchen mehr nach Einzelsicherstellungsmengen möglich. Die Sicherstellungszahlen des Zollfahndungsamtes (ZFA) Berlin-Brandenburg werden aufgrund der Fallbearbeitung bei den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift Seite 2 von 3 mit den vorläufigen Sicherstellungszahlen der Polizei Berlin seit dem Jahr 2013 addiert. Die Sicherstellungszahlen für das Jahr 2012, die nur die Daten der Polizei Berlin enthalten, werden daher getrennt dargestellt. Rauschgiftsicherstellungen durch die Polizei Berlin für das Jahr 2012 Rauschgiftart Heroin in Kilogramm (kg) 13,5 Rohopium in kg 0,0 Kokain in kg 12,1 Cannabisharz in kg 180,8 Marihuana in kg 430,7 Hanfpflanzen in Stück 9.925 LSD in Stück 70 Amphetamin in kg 99,4 Amphetaminderivat in Stück 13.954 psilocybinhaltige Pilze in kg 0,1 Crystal in kg 1,3 Quelle: FDR Rauschgiftsicherstellungen durch das ZFA BB und die Polizei Berlin für die Jahre 2013 - 2017 Rauschgiftart / Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Heroin in kg 30,3 33,8 8,9 92,0 9,4 Rohopium in kg 0 0,0 0,0 0,0 4,0 Kokain in kg 18,4 177,1 410,6 24,1 8,9 Cannabisharz in kg 130,5 49,6 39,0 72,9 137,9 Marihuana in kg 307,0 214,2 240,2 340,5 714,1 Hanfpflanzen in Stück 11.288 11.416 28.383 5.5491 5.562 LSD in Stück 867 1.069 603 15.2992 458 Amphetamin in kg 157,3 46,5 58,2 50,8 69,7 Amphetaminderivat in Stück 22.888 27.746 31.005 66.198 27.148 psilocybinhaltige Pilze in kg 0,4 0,3 0,2 0,8 1,0 Crystal in kg 0,7 0,9 6,0 1,4 1,5 Quelle: FDR Ecstasy wird unter Amphetaminderivate erfasst. Synthetische Cannabinoide, Liquid Ecstasy und rezeptpflichtige Betäubungsmittel (BtM) wurden nicht standardmäßig statistisch erhoben. Im Bedarfsfall wurde gezielt danach recherchiert. Durch die Abschaltung der FDR sind diese Recherchen aktuell nicht möglich. 2. Was geschieht mit diesen Asservaten und wie lange werden diese wo genau aufbewahrt? 1 Bei der Sicherstellungsmenge von Hanfpflanzen für das Jahr 2016 wurde aufgrund eines Büroversehens die Menge von 2.186 Stück nicht erfasst. Eine rückwirkende Korrektur des Jahresabschlusses war bei Feststellung nicht mehr möglich (31.01. Stichtag für letzte Korrekturmeldungen bzw. Nacherfassungen für das Vorjahr). 2 Bei der Sicherstellungsmenge von LSD für das Jahr 2016 wurde aufgrund eines Büroversehens die Menge von 7.000 Stück doppelt erfasst. Die im Rahmen eines beim ZFA BB und Polizei Berlin gemeinsam geführten Verfahrens sichergestellten 7.000 LSD-Trips wurden irrtümlicherweise sowohl vom ZFA BB als auch von der Polizei Berlin in der FDR erfasst. Eine rückwirkende Korrektur des Jahresabschlusses war bei Feststellung nicht mehr möglich (31.01. Stichtag für letzte Korrekturmeldungen bzw. Nacherfassungen für das Vorjahr). Seite 3 von 3 Zu 2.: In der BtM-Asservatenstelle des Kriminaltechnischen Institutes (LKA KTI 14) werden durch Dienstkräfte der Polizei Berlin im Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten sichergestellte BtM asserviert bzw. nach einer zuvor im Kriminaltechnischen Institut erfolgten Untersuchung dorthin übergeben. Sobald eine Vernichtungsverfügung durch die Staatsanwaltschaft Berlin ergeht, wird das BtM-Asservat der Vernichtung zugeführt und der Vorgang administrativ endbearbeitet. 3. Sind bei der Berliner Polizei Fälle bekannt, in denen seit dem Jahr 2015 sichergestellte Substanzen zu 1) nicht mehr aufgefunden werden konnten? Zu 3.: Seit 2015 ist ein Fall bekannt, in dem Betäubungsmittel nicht mehr aufgefunden werden konnten (1,3 g Amphetamine). Der Verbleib wird noch recherchiert. Berlin, den 09. April 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport