Drucksache 18 / 18 330 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: PEBB§Y und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 330 vom 25. März 2019 über PEBB§Y ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Gesamtarbeitszeitbedarf in Minuten nach den Kriterien von PEBB§Y hat es in den Jahren 2013 bis 2018 bei der Amts- und welchen bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegeben? Zu 1.: Die in den Jahren 2013 – 2018 für die Amts- und die Staatsanwaltschaft nach den Kriterien von PEBB§Y berechneten Gesamtarbeitsminuten ergeben sich aus Anlage I. Grundlage der Berechnung für das kommende Jahr ist dabei jeweils der Geschäftsanfall des Vorjahres. 2. Welche Gesamtjahresarbeitszeit in Minuten ist in den Jahren 2013 bis 2018 bei der Amts- und welche bei der Staatsanwaltschaft Berlin tatsächlich geleistet worden? Zu 2.: Die Gesamtjahresarbeitszeit wird im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung laufbahnbezogen auf der Grundlage der gültigen Wochenarbeitszeit in Stunden abzüglich von Fehlzeiten berechnet. Die Jahresarbeitszeiten werden jährlich fortgeschrieben, wobei auf die Datenbasis der letzten 5 Jahre abgestellt wird. Es handelt sich somit um einen statistischen Mittelwert für eine Bedienstete /einen Bediensteten der entsprechenden Laufbahn. Die auf diese Weise ermittelten sogenannten Jahresarbeitsminuten je Bedienstete/je Bediensteten können der Tabelle in Anlage I entnommen werden. Soweit die Fragestellung auf die tatsächlich geleistete Jahresarbeitszeit aller Beschäftigten der Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft abzielt, können dazu keine Angaben gemacht werden, da diese nicht erfasst werden. 2 3. Welche Minutenansätze werden laut PEBB§Y für die einzelnen Dienstgeschäfte der Amts- und Staatsanwälte zu Grunde gelegt? Trifft es insbesondere zu, dass für Sexualdelikte (inklusive Verfassen der Anklage und Teilnahme an der Hauptverhandlung vor Gericht) eine Bearbeitungsdauer von 200 Minuten vorgesehen ist? Zu 3.: Die Minutenansätze laut PEBB§Y für die Dienstgeschäfte in Rechtssachen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte können den Anlagen II und III entnommen werden. Die Teilnahme an einer Hauptverhandlung ist in der Basiszahl für Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht enthalten. Die Tätigkeit im Sitzungsdienst wird von den Dezernentinnen und Dezernenten vielmehr minutengenau erfasst und fließt ohne Abzüge in die Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y ein. 4. Auf meine Anfrage 18/17751 hat der Senat mitgeteilt, die Kosten von Ermittlungsverfahren würden "statistisch allein durch die Kosten- und Leistungsrechnung anhand allgemeiner Kriterien erhoben." a) Welche "allgemeinen Kriterien" sind das? b) Welche Form der Kostenrechnung wird bei der Staatsanwaltschaft Berlin angewendet? c) Wie ist die Bildung von statistischen Mittelwerten möglich, ohne die Einzelwerte zu Verfahren - insbesondere Großverfahren - zu erfassen? Zu 4.: a) In der damaligen Antwort wurde mitgeteilt, dass die Kosten der Ermittlungsverfahren in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) anhand allgemeiner Kategorien erfasst werden. Damit sind die in der KLR üblichen Kostenarten gemeint. Konkret sind dies: Personalkosten inkl. kalkulatorischer Pensionszuschläge, Sachkosten (inkl. Transferkosten), Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen, Verrechnungskosten (Vorleistungen) und Gemeinkosten (Umlagen). Eine Erläuterung zu der Erhebungsweise und den Kostenarten ist der aktuell veröffentlichten Broschüre „Was kostet wo wie viel?“ der Senatsverwaltung für Finanzen zu entnehmen. b) In der Staatsanwaltschaft Berlin wird die im gesamten Land Berlin gültige KLR angewendet , das heißt letztendlich werden alle Kosten (Vollkosten) auf externe Kostenträger (meist Produkte) verteilt. 3 c) In der KLR werden alle Kosten eines Kostenträgers (z. B. Ermittlungsverfahren) eines Jahres monatlich erfasst. Durch die Division mit der sogenannten Bezugsgröße (z. B. Anzahl der erledigten Verfahren) ergeben sich die Stückkosten (z. B. Kosten pro erledigtes Verfahren). Diese Stückkosten beinhalten als Durchschnittswert sowohl „kleine“ Verfahren wie auch Großverfahren. Die Kosten eines bestimmten konkreten Verfahrens werden daher nicht ermittelt. Berlin, den 10. April 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18 - 18 330 Anlage I Amtsanwaltschaft Personalbedarf und Jahresarbeitsminuten Bedarf n. PEBB§Y Jahresarbeitsminuten Gesamtarbeitszeitbedarf in Minuten 2013 höherer Dienst 130,93 97.301 12.739.620 gehobener Dienst 3,41 92.705 316.124 mittlerer Dienst 150,16 88.553 13.297.118 einfacher Dienst 9,97 88.074 878.098 2014 höherer Dienst 121,44 95.509 11.598.613 gehobener Dienst 3,37 92.599 312.059 mittlerer Dienst 144,51 88.114 12.733.354 einfacher Dienst 9,77 88.913 868.680 2015 höherer Dienst 136,99 95.107 13.028.708 gehobener Dienst 3,38 92.483 312.593 mittlerer Dienst 161,14 87.339 14.073.806 einfacher Dienst 9,81 88.783 870.961 2016 höherer Dienst 129,84 97.742 12.690.821 gehobener Dienst 3,11 92.441 287.492 mittlerer Dienst 175,35 87.052 15.264.568 einfacher Dienst 9,82 88.302 867.126 2017 höherer Dienst 123,35 94.608 11.669.897 gehobener Dienst 2,07 92.341 191.146 mittlerer Dienst 218,21 86.850 18.951.539 einfacher Dienst 10,61 87.769 931.229 2018 höherer Dienst 130,55 94.469 12.332.928 gehobener Dienst 2,07 91.872 190.175 mittlerer Dienst 232,18 86.497 20.082.873 einfacher Dienst 10,61 87.438 927.717 1 S18 - 18 330 Anlage I Staatsanwaltschaft Personalbedarf und Jahresarbeitsminuten Bedarf n. PEBB§Y Jahresarbeitsminuten Gesamtarbeitszeitbedarf in Minuten 2013 höherer Dienst 292,34 98.947 28.926.166 gehobener Dienst 104,49 92.705 9.686.745 mittlerer Dienst 261,88 88.553 23.190.260 einfacher Dienst 46,04 88.074 4.054.927 2014 höherer Dienst 285,29 98.904 28.216.322 gehobener Dienst 108,18 92.599 10.017.360 mittlerer Dienst 281,9 88.114 24.839.337 einfacher Dienst 46,35 88.913 4.121.118 2015 höherer Dienst 288,33 98.539 28.411.750 gehobener Dienst 101,81 92.483 9.415.694 mittlerer Dienst 284,55 87.339 24.852.312 einfacher Dienst 44,37 88.783 3.939.302 2016 höherer Dienst 328,53 98.184 32.256.390 gehobener Dienst 94,56 92.441 8.741.221 mittlerer Dienst 299,93 87.052 26.109.506 einfacher Dienst 47,06 88.302 4.155.492 2017 höherer Dienst 333,62 98.002 32.568.025 gehobener Dienst 89,81 92.341 8.293.145 mittlerer Dienst 350,16 86.850 30.411.396 einfacher Dienst 49,71 87.769 4.187.459 2018 höherer Dienst 341,35 98.021 33.459.468 gehobener Dienst 89,37 91.872 8.210.601 mittlerer Dienst 354,54 86.497 30.666.646 einfacher Dienst 52,42 87.438 4.583.500 2 S18 - 18 330 Anlage II PEBB§Y-Produkt Basiszahl (durchschnittl. Bearbeitungszeit pro Verfahren in Minuten) Kapitalsachen 1.909 Wirtschaftsstrafsachen bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften und "unechten" Schwerpunktstaatsanwaltschaften 536 Verkehrsstrafsachen mit fahrlässiger Tötung sowie gemeingefährliche Straftaten nach den §§ 315 bis 315e StGB, ausgenommen Vergehen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB, und sonstige Verkehrsstrafsachen 50 Sonstige BTM-Sachen 58 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einschl. § 184 StGB 255 Einschleusung von Ausländern sowie sonstige Verstöße gegen das Asylgesetz 46 Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen sowie Korruptionsdelikte (soweit nicht Wirtschaftsstrafsachen); Staatsschutzsachen, politische Strafsachen und Pressestrafsachen, Ärztesachen und Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz sowie Vergehen nach § 131 StGB 190 Sonstige allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene 110 Dienstgeschäfte der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nach PEBB§Y in Rechtssachen Verbrechen und Vergehen nach dem BtMG für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr vorsieht 550 Allgemeine Strafsachen, für die das Gesetz Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr vorsieht 513 1 Leichensachen, Kapitalsachen, Brandsachen und politische Verfahren gegen Unbekannt 45 UJs-Verfahren (außer Leichensachen, Kapitalsachen, Brandsachen und politische Verfahren gegen Unbekannt) 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren 16 Gnadensachen landesspezifische Festlegung Sitzungsdienst tatsächlicher Einsatz entsprechend statistischer Erhebung Bereitschaftsdienst/Tätigkeit des Haftstaatsanwalts 2 Verfahrensbezogene Prüfung und Anleitung 3 Personal- und Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte landesspezifische Festlegung Sonstige allgemeine Strafsachen gegen Jugendliche/Heranwachsende sowie Verfahren gegen Strafunmündige 69 Tätigkeiten des Staatsanwalts in Strafvollstreckungssachen 140 AR-Verfahren 72 2 S18 - 18 330 Anlage III PEBB§Y-Produkt Basiszahl (durchschnittl. Bearbeitungszeit pro Verfahren in Minuten) Bereitschaftsdienst/Tätigkeit des Haftamtsanwalts 1 UJs-Verfahren, für die die Amtsanwälte zuständig sind 5 Personal- und Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte landesspezifische Festlegung Verfahrensbezogene Prüfung und Anleitung (Aufgabe der Abteilungs- und Gruppenleiter, Gegenzeichner u.ä.) landesspezifische Festlegung Sitzungsdienst tatsächlicher Einsatz entsprechend statistischer Erhebung Dienstgeschäfte der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte nach PEBB§Y in Rechtssachen Sonstige allgemeine Strafsachen, für die die Amtsanwälte zuständig sind (ohne Verkehrsstrafsachen, Verstöße gegen das Asylgesetz und Vermögensdelikte, für die die Amtswanwälte zuständig, s. nachfolgend) sowie Tätigkeit des Amtsanwalts in Strafvollstreckungssachen 52 Verstöße gegen das Asylgesetz, für die die Amtsanwälte zuständig sind sowie Tätigkeit des Amtsanwalts in Strafvollstreckungssachen 30 Vermögensdelikte, für die die Amtsanwälte zuständig sind sowie Tätigkeit des Amtsanwalts in Strafvollstreckungssachen 49 AR-Verfahren 23 Verkehrsstrafsachen, für die die Amtsanwälte zuständig sind sowie Tätigkeit des Amtsanwalts in Strafvollstreckungssachen 54 Ordnungswidrigkeitenverfahren 16