Drucksache 18 / 18 332 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 24. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: Freibad oder Kombibad für den Bezirk Marzahn Hellersdorf und Antwort vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18332 vom 24.03.2019 über Freibad oder Kombibad für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) und den Bezirk Marzahn-Hellersdorf um Stellungnahmen, die in die Beantwortung eingeflossen sind. 1. Ist für 2019 der Bau eines Frei- oder Kombibades für den Bezirk Marzahn Hellersdorf geplant? Wenn ja, wann ist Baubeginn, was wird genau gebaut und wo wird gebaut und wann ist der voraussichtliche Fertigstellungstermin. Wenn Nein, warum nicht? 2. Ist zu einem späteren Zeitpunkt als 2019 der Bau eines Frei- oder Kombibades für den Bezirk Marzahn Hellersdorf geplant? Wenn ja, wann ist Baubeginn, was wird genau gebaut und wo wird gebaut und wann ist der voraussichtliche Fertigstellungstermin. Wenn Nein, warum nicht? Zu 1. und 2.: Aktuell bereitet der Bezirk eine Machbarkeitsstudie zu sechs vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung bestimmten Standorten hinsichtlich eines Frei- oder Kombibades im Bezirk vor, die hinsichtlich der planungsrechtlichen und technischen Realisierbarkeit detailliert zu prüfen sind. Erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie können Finanzierung und Realisierungszeitraum eingeschätzt werden. 3. Wie beurteilt der Senat, dass der Bezirk Marzahn Hellersdorf weder ein Freibad noch ein Kombibad besitzt? Zu 3.: Mit der Vorlage des Bäderkonzeptes 2025 sind die Vorstellungen des Senats dargestellt worden, welche Neubaupläne verfolgt werden. Das Bäderkonzept sieht dabei zunächst den Bau von zwei neuen „365-Tage-Multifunktionsbädern“ im Land Berlin vor. Diese beiden neuen Bäder werden an den Standorten in Mariendorf und Pankow entstehen. Seite 2 von 2 Inwieweit finanzielle Mittel zur Errichtung weiterer 365-Tage-Multifunktionsbäder in der Zukunft zur Verfügung stehen werden, ist derzeit nicht vorhersehbar und abhängig von Finanzierungszusagen und den Abstimmungen zum Haushalt 4. Welche Pläne gibt es für das seit einigen Jahren geschlossenen Wernerbades im Bezirk Marzahn Hellersdorf? Wann und wie werden diese Pläne umgesetzt? Zu 4.: Die Liegenschaft Ridbacher Straße 44 (ehemals Freibad Wernersee) in 12621 Berlin, wird zusammen mit der landeseigenen Liegenschaft Ridbacher Straße 52 (ehemals Tennisplatz) in 12621 Berlin, geschäftsbesorgend durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH vermarktet. Die Vermarktung soll im Wege der Direktvergabe an eine landeseigene Gesellschaft zum Zweck der Errichtung von Wohnungen mit Dienstleistungsangeboten für an Demenz erkrankte Menschen - unter Einbindung ergänzender Nutzungskombinationen - erfolgen. Gemeinsame Zielsetzung ist es, die Vermarktung bis Ende 2019 abzuschließen . Das zuständige Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilte mit, dass das Bebauungsplanverfahren 10-63 zur städtebaulichen Neuordnung der Flächen des ehemaligen Wernerbades eingeleitet wurde. Dieses befindet sich nach erfolgter positiver Rechtsprüfung derzeit im Verfahrensschritt der Festsetzung. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Bauflächen im Charakter eines allgemeinen Wohngebietes entsprechend § 4 Baunutzungsverordnung. Für die überbaubaren Flächen des ehemaligen Wernerbades erfolgt dabei die Beschränkung der zulässigen Nutzungen auf Wohngebäude für pflegebedürftige Personen . Die Festsetzung berücksichtigt die Anforderungen des demografischen Wandels und der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung innerhalb des Siedlungsgebietes des Bezirkes. Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Standortbedingungen innerhalb des durch Wohnnutzung geprägten Siedlungsgebietes Kaulsdorf wurde, gemäß Bezirksamt Marzahn -Hellersdorf, eine erneute Nutzung als Freibad aufgrund der zu erwartenden Störungspotenziale für die umgebende Wohnnutzung als nicht durchsetzbar eingeschätzt. Die Fläche des für den Artenschutz bedeutsamen Wernersees soll nach derzeitigem Stand des Bebauungsplanes als private Grünfläche festgesetzt und als solche in das Konzept einbezogen werden. Berlin, den 08. April 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport