Drucksache 18 / 18 333 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 24. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: „Jugendgruppengewalt“ an der Marzahner Promenade in Berlin-Marzahn und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 333 vom 24. März 2019 über „Jugendgruppengewalt“ an der Marzahner Promenade in Berlin-Marzahn ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Laut Presseberichten kommt es im Bereich der Marzahner Promenade seit geraumer Zeit zu Straftaten durch „Jugendgruppen“. Die Polizei soll dort nunmehr „Schwerpunkteinsätze“ durchführen. https://mahe-live.de/2019/03/21/marzahner-promenade-jugendgruppengewalt-zwischenbilanzschwerpunkteinsatz -eastgate/ 1. Wie sehen diese „Schwerpunkteinsätze konkret aus? Wieviel Beamten sind in welchem Zeitraum vor Ort? Zu 1.: Seit März 2019 wurde im Bereich des Einkaufszentrums „Eastgate“ die polizeiliche Präsenz von Montag bis Samstag in der Zeit von 16:00 Uhr – 22:00 Uhr verstärkt. In dieser Zeit befinden sich sechs bis acht Dienstkräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts und – je nach Verfügbarkeit – zwei bis drei Dienstkräfte operativer Zivileinheiten vor Ort. Zusätzlich werden gemeinsame Streifen mit dem Außendienst des Ordnungsamts Marzahn-Hellersdorf durchgeführt. Im Rahmen von Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, des Bezirksamtes Marzahn- Hellersdorf, des Jugendamtes, des Ordnungsamtes, Streetworkerinnen und Streetworkern des Vereins Gangway e. V. sowie des Centermanagements werden gemeinsame Maßnahmen abgestimmt. Parallel werden durch den Sicherheitsdienst des Einkaufszentrums konsequent Hausverbote ausgesprochen. 2. Welche konkreten Ergebnisse ergaben diese „Schwerpunkteinsätze“ bisher? Zu 2.: Als Resultat der beschriebenen Maßnahmen lässt sich eine starke Verunsicherung unter den betreffenden Gruppen von Jugendlichen und Heranwachsenden feststellen. Das geballte Auftreten weicht nunmehr einer Bewegung in Kleinstgruppen. Die Maßnahmen erzeugen eine sehr positive Resonanz bei den Kundinnen und Kunden sowie den Gewerbetreibenden des Einkaufszentrums „Eastgate“. Seite 2 von 4 3. Wurden Festnahmen durchgeführt? Wenn ja, wieviel? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Aufgrund fehlender Haftgründe wurden im Bereich der Marzahner Promenade bislang keine Festnahmen durchgeführt. 4. Wurden Ermittlungsverfahren gegen einzelne Straftäter eingeleitet? Wenn ja, gegen wieviel Personen? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Im Zusammenhang mit der Jugendgruppengewalt an der Marzahner Promenade wurden bislang 19 Ermittlungsverfahren gegen 14 Personen eingeleitet. 5. Welche Staatbürgerschaft haben die bisher festgestellten Straftäter? Zu 5.: Die Staatsbürgerschaften der festgestellten Tatverdächtigen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Staatsangehörigkeit Anzahl afghanisch 4 bulgarisch 1 deutsch 5 syrisch 1 ungeklärt 2 vietnamesisch 1 Gesamtergebnis 14 Quelle: Polizei Berlin, Stand 02.04.2019 6. Wieviel der bisher festgestellten Straftäter befinden sich in Untersuchungshaft? Zu 6.: Keine. 7. Wieviel der bisher festgestellten Straftäter besitzen einen Flüchtlingsstatus? Zu 7.: Der Begriff „Flüchtlingsstatus“ ist kein definierter Begriff der Erfassung zum Aufenthaltsstatus im Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS). Von den in den Antworten zu den Fragen 4 und 5 erwähnten Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit waren drei Personen mit dem, Status „sonstiger erlaubter Aufenthalt“, drei Personen mit dem Status „Duldung“, zwei Personen mit dem Status „Asylbewerber“ und eine Person mit unbekanntem Aufenthaltsstatus im POLIKS erfasst. 8. Wieviel der bisher festgestellten Straftäter, die einen Flüchtlingsstatus besitzen, sind vollziehbar ausreisepflichtig? Zu 8.: Keine. Personen, die einen anerkannten aufenthaltsrechtlichen Flüchtlingsstatus besitzen, sind grundsätzlich nicht vollziehbar ausreisepflichtig. Seite 3 von 4 9. Wieviel der bisher festgestellten Straftäter, die einen Flüchtlingsstatus besitzen und nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind, gehen einer Beschäftigung, Ausbildung, Bildungsmaßnahme o. ä. nach? Zu 9.: Eine Auswertung zu tatsächlicher Beschäftigung und Ausbildung ist nicht automatisiert möglich. 10. Was plant der Senat konkret, um den Bereich Eastgate/Marzahner Promenade wieder zu einem sichern Ort zu machen? Zu 10.: Die Entwicklungen im Bereich des Einkaufszentrums und der Marzahner Promenade werden auch zukünftig aufmerksam verfolgt, um möglichst frühzeitig unerwünschten Tendenzen entgegenzuwirken. Die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten polizeilichen Maßnahmen werden fortgeführt. Senat und Bezirk fordern nicht nur mittels Sanktionen die Wohlverhaltenspflicht ein, sondern bieten über Sozialarbeit und die Träger der öffentlichen Sozialfürsorge auch Alternativen an. So sind die Streetworker und Streetworkerinnen von Gangway e. V. regelmäßig vor Ort und arbeiten gruppen- und einzelfallorientiert mit den jungen Menschen. Da sich im nahegelegenen Sportjugendclub Marzahn viele der Jugendlichen der Zielgruppe aufhalten, werden auch dort regelmäßige Gespräche geführt und es erfolgt fachliche und finanzielle Unterstützung durch den Senat und den Bezirk. Um eine positive Präsenz im öffentlichen Raum zu vermitteln, werden die Flächen neben dem Einkaufszentrum oft für Veranstaltungen und Aktionen genutzt. Beispielsweise ist jeden Sonnabendnachmittag das Kiezmobil des Hauses der Begegnung M3 e.V. mit Angeboten am „Eastgate“ anzutreffen, um mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen sowie deren Probleme und Wünsche zu hinterfragen. Auch hier unterstützt das Jugendamt konzeptionell, fachlich und finanziell. Auch die Jugendeinrichtungen der Umgebung haben sich mit möglichen Problemlagen auseinandergesetzt und beispielsweise mit personeller Verstärkung bei Diskotheken und Veranstaltungen auf die Vorfälle reagiert. Auch in den bezirklichen Schulen wird seitens der Schulsozialarbeit intensiv mit Maßnahmen der Gewaltprävention gearbeitet. 11. Wie beurteilt der Senat die Kriminalitätsentwicklung im Bereich Eastgate/Marzahner Promenade? Zu 11.: Seit Januar dieses Jahres sind im Bereich des Einkaufszentrums „Eastgate“ vermehrt Destruktions- und Rohheitsdelikte zu verzeichnen. Durch die Anzahl der Jugendlichen und Heranwachsenden, den durch sie verursachten Lärm und die Auseinandersetzungen untereinander, fühlen sich zunehmend auch die Anwohnerinnen und Anwohner gestört bzw. sogar bedroht. 12. Sieht der Senat einen direkten Zusammenhang zwischen der Kriminalitätsentwicklung im Bereich Eastgate/Marzahner Promenade und der Vielzahl neuer Flüchtlingsunterkünfte im Umkreis? Wenn ja, was unternimmt der Senat, um dieser Entwicklung gegenzusteuern? Wenn nein, welche konkreten Ursachen sieht der Senat für die Kriminalitätsentwicklung in diesem Bereich? Zu 12.: Ein direkter Zusammenhang zwischen der Kriminalitätsentwicklung und den im Umkreis befindlichen Flüchtlingsunterkünften ist nicht belegt. Seite 4 von 4 Grundsätzlich ist die Altersgruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden über digitale Kommunikationsmedien sowie soziale Netzwerke untereinander weitreichend vernetzt, so dass Treffpunkte in kurzer Zeit an eine Vielzahl von Personen verbreitet werden können. Einkaufszentren wie das „Eastgate“ sind für Jugendliche/Heranwachsende ein attraktiver Aufenthaltsort, zum Beispiel wegen des vorhandenen kostenlosen WLAN-Angebots. Der Bereich „Eastgate“/Marzahner Promenade ist durch seine gute Anbindung an den ÖPNV auch durch Jugendliche und Heranwachsende aus anderen Teilen Berlins gut und schnell erreichbar. Berlin, den 10. April 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport