Drucksache 18 / 18 335 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 24. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: Pläne für die Brachfläche Marzahn Nord und Antwort vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 335 vom 24. März 2019 über Pläne für die Brachfläche Marzahn Nord Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Marzahn- Hellersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Welche Pläne gibt es für das Grundstück Märkische Allee / Trusetaler Straße / Wuhletalstraße? Antwort zu 1: Für das Grundstück wurden 2 Bebauungspläne eingeleitet. Der Bebauungsplan 10-60b definiert die planungsrechtlichen Ziele der südlichen Teilfläche. Der Bebauungsplan setzt hier ein Sondergebiet für die Entwicklung eines Möbelmarktes fest. Unter Berücksichtigung der privaten Belange soll der Bebauungsplan geändert werden. Beabsichtigt ist die Erweiterung der Verkaufsraumfläche zu Lasten von Lagerflächen, wobei das Maß der baulichen Nutzung beibehalten werden soll. Die geplante Änderung steht in Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung. Auf der nördlichen Teilfläche wurde der Bebauungsplan 10-60a eingeleitet. Da hier lange Zeit die Zielstellung für eine Entwicklung nicht abschließend geklärt werden konnte, wurde das Verfahren bisher nicht weitergeführt. Zwischenzeitlich fand eine Veräußerung der Fläche statt. Der Eigentümer beabsichtigt nunmehr die Entwicklung einer Wohnbaufläche, wobei eine Entwicklung nach § 34 BauGB angestrebt wird. 2 Frage 2: Wann und wie und durch wen werden diese Pläne umgesetzt? Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen; wann mit der Fertigstellung? Antwort zu 2: Die Umsetzung der geplanten Vorhaben obliegt den privaten Eigentümern. Es ist nicht bekannt, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist. Für die Teilfläche zur Entwicklung von Wohnbauflächen soll nach Aussage der Eigentümerin unter Berücksichtigung des dringend benötigten Wohnraums eine zügige Umsetzung erfolgen. Derzeitig werden die Bauantragsunterlagen erarbeitet. Berlin, den 12.4.19 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen