Drucksache 18 / 18 338 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 21. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: Kronprinzenbrücke – vom Symbol der Wiedervereinigung zum Symbol des Politikversagens? und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18338 vom 21.03.2019 über Kronprinzenbrücke - vom Symbol der Wiedervereinigung zum Symbol des Politikversagens? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stellenwert misst der Senat dem Erscheinungsbild der Kronprinzenbrücke im Regierungsviertel bei, insbesondere im Hinblick auf ihre besondere Lage und Bedeutung als einem der ersten Brückenschläge nach der Wende? Antwort zu 1: Für die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist die Kronprinzenbrücke ein Bauwerk, das wie alle anderen Brücken so unterhalten wird, dass die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit stets vollumfänglich gewährleistet ist. Darüber hinaus erfordert die Unterhaltung dieser Brücke einen hohen Aufwand an Reinigung und Erhaltung der Ausstattung sowie der Beschichtung aufgrund ihrer Lage und ihrer Eigenschaft als erstem Brückenschlag nach der Wende. Frage 2: Wie bewertet der Senat das aktuelle Erscheinungsbild der vom spanischen Star-Architekten Santiago Calatrava entworfenen Kronprinzenbrücke im Regierungsviertel? Antwort zu 2: Im Zuge der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 wurden Schäden bzw. Mängel am Bestandsbauwerk dokumentiert. Insbesondere die festgestellten Schäden an der Beschichtung sind Gegenstand der geplanten Instandsetzungen, die in Abstimmung mit den Instandsetzungsarbeiten an der Beleuchtung durchgeführt werden. 2 Frage 3: Von wann datiert der letzte Prüfbericht zum Zustand der Kronprinzenbrücke und welche Schäden wurden dabei festgestellt? Antwort zu 3: Neben Schäden an der Beleuchtung und Korrosionsschäden, die das äußere Erscheinungsbild betreffen, sind im letzten Prüfbericht von 2017 Mängel an einigen Schweißnähten, an den Widerlagerverfugungen und an den Übergangskonstruktionen dokumentiert. Frage 4: Laut der Beantwortung des Senats auf die Schriftliche Anfrage 17/15690 vom September 2015 war seinerzeit keines der Beleuchtungselemente der Brücke funktionsfähig bzw. unbeschädigt – welche Reparaturmaßnahmen wurden seitdem veranlasst und wie stellt sich der heutige Zustand der Brückenbeleuchtung dar? Frage 5: Wann ist damit zu rechnen, dass die Kronprinzenbrücke endlich wieder entsprechend dem architektonischen Entwurf wiederhergestellt wird? Antwort zu 4 und zu 5: Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wurde auf beiden Gehwegen die Beleuchtung im Geländerfuß erneuert. Dabei kommen LED-Leuchten zum Einsatz. Die neuen Leuchten erhellen nicht nur die Gehwege, sondern erreichen auch noch die Radwege am Fahrbahnrand. Zusammen mit der provisorischen Fahrbahnbeleuchtung ist die Verkehrssicherheit gewährleistet. Für die weiteren zerstörten Leuchten am Fahrbahnrand steht die Reparatur aus. Die ehemals verwendeten Glasbauteile erwiesen sich als extrem anfällig für Vandalismus und Anfahrschäden. Die Glasbauteile müssen außerdem als Einzelanfertigungen jeweils neu und somit kostenintensiv hergestellt werden. Die mangelfreie Standzeit der neuen Leuchten wäre danach sehr kurz. Ein weiteres Problem stellt die damals gewählte Verkabelung dar. Die alte Anlage wurde mit einer Spannung von 12 V betrieben und ist durch Wasserschäden vollkommen zerstört. Eine standardisierte Verkabelung mit der ortsüblichen Netzspannung von 230 V ist aufwendig und wassergeschützt herzustellen. Eine Lösung für diese Leuchten (Schutz vor Vandalismus/Anfahrschäden unter vollständiger Beibehaltung des architektonischen Entwurfes) liegt bislang nicht vor. Frage 6: Wie hoch schätzt der Senat angesichts des heutigen Zustands den Sanierungsbedarf der Kronprinzenbrücke ein? 3 Antwort zu 6: Die Kosten für die Instandsetzung der Brücke werden auf ca. 600.000 € und davon alleine ca. 300.000,- € für die vollständige Erneuerung der Beleuchtung entsprechend dem ursprünglichen architektonischen Entwurf geschätzt. Berlin, den 11.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz