Drucksache 18 / 18 339 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Ausbildung in Berlin und Antwort vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18339 vom 26. März 2019 über Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Ausbildung in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Ausbildung aus und welche Schritte werden in welcher Reihenfolge umgesetzt? Zu 1.: In der Rahmendienstvereinbarung (RDV) sind verschiedene Maßnahmen angesprochen . Dabei handelt es sich bei einigen um dauerhafte Angelegenheiten (z.B. Kontakthalten zwischen Vertragsunterschrift und tatsächlichem Ausbildungsbeginn, Feedback), einige sind grundsätzlich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu erledigen (z.B. Sicherstellung ausreichender Arbeitszeit). Folgende Schritte sind derzeit in der Umsetzung: Bildung einer landesweiten Arbeitsgruppe (§ 3 Abs. 4-8 RDV): Die erste Einladung wird nach Benennung aller Teilnehmenden durch die einbezogenen Dienstbehörden voraussichtlich noch im April versandt. Die erste Sitzung wird vermutlich im Mai stattfinden. Ausreichende Arbeitszeiten für Ausbildungspersonal und Abbildung im Stellenplan (§ 4 Abs. 1 RDV): Erstmalig mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 sind zusätzliche Stellen zur Entlastung des Ausbildungspersonals vorgesehen (näheres s. zu 2.) Alle anderen in der Rahmendienstvereinbarung benannten Maßnahmen (z.B. Kontakthalten zwischen Vertragsabschluss und Ausbildungsbeginn, Feedback, Information etc.) sind von den Ausbildungsbehörden laufend zu beachten. 2 Die Senatsverwaltung für Finanzen wird überdies dem Unterausschuss Personal, Verwaltung, Produkthaushalt und Personalwirtschaft (UA PV PP) des Hauptausschusses auftragsgemäß zum Stichtag 31.12.2019 über die bis dahin erfolgten Umsetzungsschritte berichten. 2. Welche konkreten Inhalte und Ziele wird die Arbeitsgruppe Ausbildungsangelegenheiten bearbeiten und wann beginnt sie mit ihrer Arbeit? Zu 2: Die landesweite Arbeitsgruppe Ausbildungsangelegenheiten wird sich, wie in § 3 Abs. 5 der RDV beschrieben, mit allen ausbildungsbezogenen Problemstellungen befassen und dazu ggf. Empfehlungen erarbeiten. Themenschwerpunkte werden in der Arbeitsgruppe, die neben Vertretungen der Bezirke und Senatsverwaltungen auch die Hauptbeschäftigtenvertretungen umfasst, gemeinsam festgelegt. Aus Sicht der vorsitzführenden Senatsverwaltung für Finanzen könnte beispielsweise in einer der ersten Sitzungen die Frage beraten werden, ob und wie ein einheitliches Feedback für alle Auszubildenden vorgegeben werden kann. 3. Ab wann wird die Tätigkeit des Ausbildens zur Dienstaufgabe und wird sich entsprechend im Stellenplan abbilden (vgl. §4.1 der Rahmendienstvereinbarung)? Durch welche Dienststellen des Landes Berlins sind die dafür nötigen Zuarbeiten bereits geleistet worden? 4. Wie wird der für die Anerkennung des Ausbildens als Dienstaufgabe nötige personelle Mehrbedarf ermittelt? Gibt es dafür eine von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebene einheitliche Berechnungsgrundlage für die Dienststellen? Zu 3. und 4.: Die Tätigkeit des Ausbildens ist mit Inkrafttreten der Rahmendienstvereinbarung am 08.02.2019 grundsätzlich sofort als Dienstaufgabe anzuerkennen. Eine Umsetzung im Stellenplan ist – da der beschlossene Stellenplan nicht verändert werden kann – mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 beabsichtigt. Hierzu sollen Stellen zur Entlastung des Ausbildungspersonals unter einer gesonderten Zwischenüberschrift in den jeweiligen Stellenplänen veranschlagt werden. Zur Sicherstellung einer zweckkonformen Verwendung sollen diese zudem mit einem Sperrvermerk versehen werden, der von der Senatsverwaltung für Finanzen bei Vorlage eines entsprechenden Antrags, der eine Begründung über die zweckkonforme Verwendung bedarf, aufgehoben werden soll. Der notwendige Mehrbedarf wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen zunächst ohne Zulieferung der Verwaltungen ermittelt. Dabei wurde aufgrund der unterschiedlichen Veranschlagungssysteme in Hauptverwaltung und Bezirken unterschiedlich verfahren. Für die Bezirke erfolgt eine Berechnung anhand der in der Kosten- und Leistungsrechnung bebuchten Vollzeitäquivalente (VZÄ) für das Produkt Ausbildung. Auf dieser Basis wird ein Zuschlag von 20 v.H. ermittelt, der nach derzeitigem Stand zu einem Personalmehrbedarf von rd. 35 VZÄ führt. In diesem Umfang sollen den Bezirken mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 entsprechende Stellen sowie die Personalmittel in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Für die Hauptverwaltung wurde als Basis berücksichtigt, in welchem Umfang die Senatsverwaltungen bzw. nachgeordneten Einrichtungen in den vergangenen Jahren 3 zentral von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingestellte Auszubildende (Verwaltungsfachangestellte) in deren Praxisphasen betreut haben. Auf den daraus berechneten Mittelwert wurde sodann ein Zuschlag von 10 v.H. berechnet. Die Abweichung im Zuschlag gegenüber den Bezirken erklärt sich daraus, dass für diese auch die Betreuung zahlreicher anderer Ausbildungsgänge im gewerblichtechnischen Bereich zu berücksichtigen ist, die in diesem Umfang in der Hauptverwaltung nicht anfallen. Für Ausbildungsbehörden mit eigenen umfangreichen Ausbildungsgängen (z.B. Polizei , Justiz und Finanzämter) wurden darüber hinaus ggf. weitere Stellenzugänge vorgesehen, die im Wesentlichen der Stärkung der Ausbildungsorganisation dienen sollen. Ein prozentualer Zuschlag zur Verstärkung des Personals in diesen Bereichen ist aus folgenden Gründen nicht zielführend: Zur Betreuung von Auszubildenden bzw. Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter im Vollzugsbereich oder der Steuerverwaltung werden bereits fertig ausgebildete Dienstkräfte des Vollzugs bzw. der Steuerverwaltung benötigt. Diese werden jedoch zu nahezu 100 v.H. erst mittels eigener Ausbildung gewonnen. Insofern ist es für diese Bereiche sinnvoller, die für die Ausbildungsorganisation zuständigen Bereiche zu verstärken. Insgesamt sind mit dem Aufstellungsrundschreiben zum Doppelhaushalt 2020/2021 für den Bereich der Hauptverwaltung (einschließlich nachgeordneter Einrichtungen) 30 zusätzliche Stellen für die Entlastung von Ausbildungspersonal vorgesehen (Anlage 5 zum Aufstellungsrundschreiben 2020/2021). Soweit Dienststellen darüberhinausgehende Bedarfe anmelden, ist dies Bestandteil der Haushaltsverhandlungen. Am Ende des Jahres 2020 wird eine Evaluation erfolgen, ob bzw. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen zweckkonform verwendet wurden und ob sie zu einer ausreichenden Entlastung des Ausbildungspersonals geführt haben. Berlin, den 12.04.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen