Drucksache 18 / 18 343 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: Rückkehrberatung- und förderung für Ausländer in Berlin und Antwort vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18343 vom 27.03.2019 über Rückkehrberatung- und förderung für Ausländer in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Welche strukturellen Maßnahmen zu deren Ausbau hat der Senat seit 2016 im Bereich Rückkehrberatung und -förderung getroffen, um den von ihm propagierten Vorrang der freiwilligen Rückkehr umzusetzen? Zu 1.: Das Land Berlin beteiligt sich an den humanitären Hilfsprogrammen „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany / Government Assisted Repatriation Programme” (REAG/GARP). Die Programme werden im Auftrag von Bund und Ländern von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführt. Des Weiteren fördert der Senat im Bereich Rückkehr die Beratungsstelle der Internationalen Organisation für Migration. Hinsichtlich möglicher weiterer Elemente einer zusätzlichen Unterstützung der freiwilligen Rückkehr durch das Land wurden in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bereits konzeptionelle Überlegungen begonnen. Bei der Prüfung möglicher zusätzlicher Leistungen ist es die vorrangige Zielsetzung, Bedarfslagen im Zusammenhang mit einer freiwilligen Ausreise zu identifizieren, die im Rahmen der Bundesprogramme nicht abgedeckt werden. Um den an einer freiwilligen Ausreise interessierten Menschen passgerechte Angebote für ihre Bedarfe anzubieten, hat eine Fortentwicklung der Bundesprogramme stattgefunden. Im Ergebnis wurden die Rückkehrhilfen nach Art und Umfang ausgeweitet. Daher müssen die Planungen für ein Berliner Landesprogramm angepasst werden, um sicherzustellen, dass das Landesprogramm die im Rahmen der Bundesprogramme gewährten – und 2 somit teilweise vom Bund bzw. aus Mitteln der Europäischen Union finanzierten – Leistungen sinnvoll ergänzt. 2) Welchen Asylbewerbern wird von welchen staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen in welchem Stadium des Asylverfahrens eine Rückkehrberatung angeboten? Welche Beratung gibt es für sonstige ausreisepflichtige / -willige Ausländer? Sind die Beratungsstellen für freiwillige Rückkehr (teilweise) identisch mit denen, die auch im Asylverfahren eine Erst- und/oder allgemeine Asyl- und Bleibeberatung durchführen? 3) Müssen Asylbewerber erst eigeninitiativ um eine solche Beratung bitten und ggf. einen Rückkehrwunsch äußern und oder erhalten sie eine solche Beratung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch? 4) Werden insbesondere Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten und weiteren Ländern mit niedriger Anerkennungsquote gleich im Rahmen der Erstberatung auf die Möglichkeit einer geförderten freiwilligen Rückkehr hingewiesen, um aussichtslose Asylverfahren von vornherein zu vermeiden? Zu 2. bis 4.: Im Land Berlin gibt es vier Stellen für die Rückkehrberatung: Als staatliche Beratungsstelle bietet das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten eine Rückkehr- und Weiterwanderungsberatung an. Sie steht nicht nur Geflüchteten, sondern allen in Berlin lebenden Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung. Die bundesrechtliche Vorschrift des § 11 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wonach im Rahmen von Leistungen nach diesem Gesetz auf die Leistungen bestehender Rückführungs- und Weiterwanderungsprogramme, die Leistungsberechtigten gewährt werden können, hinzuweisen ist, wird berücksichtigt. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch der Rückkehr- und Weiterwanderungsberatung des LAF ist aber freiwillig und hat keinen Einfluss auf ein laufendes Asylverfahren. Grundsätzlich besteht auch bei abgelehnten Asylverfahren die Möglichkeit, freiwillig zurückzukehren. Dann arbeitet das LAF mit der Ausländerbehörde zusammen, um im Einzelfall die Voraussetzungen zu prüfen. Die nicht-staatliche Rückkehrberatungsstelle der Internationalen Organisation für Migration (im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Ausländerbehörde) steht Asylbegehrenden in jedem Stadium des Asylverfahrens zur Verfügung und informiert umfassend zu den Möglichkeiten einer (unterstützten) Rückkehr. Eine Beratung erfolgt freiwillig auf Eigeninitiative hin. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Drittstaatsangehörige, die nicht ausreisepflichtig sind. Der individuellen Situation der Betroffenen wird Rechnung getragen. Weitere unabhängige Rückkehrberatungsstellen bieten SOLWODI Deutschland e.V. Berlin sowie der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) Berlin an. Des Weiteren können sich ausreisepflichtige Personen an die Beratungseinrichtungen des Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration (Integrationsbeauftragter) wenden, nämlich die dort angesiedelte Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten und das Willkommenszentrum Berlin. Dort können sie sich zu ihren aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten beraten lassen, d.h. sowohl zur Ausreiseverpflichtung wie auch zu möglichen Bleibeperspektiven. 3 Schließlich richtet sich auch die Beratung der (staatlichen und nichtstaatlichen) Mitglieder der Härtefallkommission ihrem Auftrag entsprechend an ausreisepflichtige Personen. Die Beratungsstellen, die zum Asylverfahren Rechts- und Verfahrensberatung leisten, sind nicht zugleich Beratungsstellen für die freiwillige Rückkehr. 5) Erfolgen Rückkehrberatungen ergebnisoffen oder mit dem Ziel, den Beratenden, jedenfalls sofern er die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, zur freiwilligen Rückkehr zu überreden? Gibt es auch Beratungsstellen bzw. einzelne Berater, die versuchen, Ausländern (etwa Syrern) einen Rückkehrwunsch eher auszureden? Welche Vorgaben gibt es für das Ziel und den Ablauf einer Beratung? Zu 5.: Die Rückkehrberatungen erfolgen neutral und ergebnisoffen. Sie sollen den Beratenen die Informationen zur Verfügung stellen und Optionen aufzeigen, die als Grundlage für eine Entscheidung zu einer freiwilligen, ggf. unterstützten, Rückkehr relevant sind. Im Falle von vollziehbar Ausreisepflichtigen beinhaltet das auch Informationen über den Vorrang und die Vorzüge der freiwilligen Ausreise sowie die gesetzlich vorgesehene zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die Entscheidung für oder gegen eine freiwillige Ausreise obliegt dem einzelnen Menschen. Vorgabe und Ziel ist die umfassende Information und Beratung der Vorsprechenden. Sie erfolgt individuell anhand der Bedarfe im konkreten Einzelfall. Ein spezifischer Ablauf ist nicht festgeschrieben, Orientierungspunkte bieten aber die im Jahr 2015 von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement in der Arbeitsgemeinschaft „Freiwillige Rückkehr“ entwickelten „Leitlinien für eine bundesweite Rückkehrberatung“. Im Mittelpunkt steht das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Besteht ein Ausreisewunsch, wird dieser im Zusammenspiel mit allen Verfahrensbeteiligten optimal umgesetzt. Ergeben sich im Beratungsgespräch, insbesondere bei Personen mit einem dauerhaften Aufenthalt, besondere Umstände, erhalten diese Personen das Angebot, sich im Willkommenszentrum des Integrationsbeauftragten noch einmal beraten zu lassen. 6) Gibt es signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Beratungsstellen im Hinblick darauf, wie viele Beratene sich jeweils tatsächlich für eine Rückkehr entscheiden? Zu 6.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Beratungen können auch anonym in Anspruch genommen werden. Die unabhängigen Beratungsstellen (siehe Antwort zu Frage 2 bis 4) haben aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Verpflichtung, die durchgeführten Beratungen an eine zentrale Stelle zu melden. 7) Wie viele Rückkehrberatungen wurden in Berlin seit 2015 durch wen durchgeführt (bitte jahrweise auflisten)? Welches sind die fünfzehn häufigsten Nationalitäten der Ausländer, welche die Beratung in Anspruch nahmen? Zu 7.: Die Beratungszahlen des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten stellen sich wie folgt dar: 4 2015: 1587 Beratungen Häufigste Länder: Serbien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Rumänien, Mazedonien, Vietnam, Russische Föderation, Iran, Bulgarien, Irak, Afghanistan, Ägypten, Griechenland, Ukraine 2016: 3195 Beratungen Häufigste Länder: Irak, Moldau, Afghanistan, Albanien, Iran, Kosovo, Serbien, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Pakistan, Russische Föderation, Ägypten, Syrien, Türkei 2017: 1499 Beratungen Häufigste Länder: Moldau, Irak, Albanien, Serbien, Iran, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Rumänien, Russische Föderation, Syrien, Ukraine, Pakistan, Vietnam 2018: 1067 Beratungen Häufigste Länder: Moldau, Irak, Serbien, Russische Föderation, Albanien, Syrien, Rumänien, Armenien, Aserbaidschan, Mazedonien, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Georgien, Iran. Von der IOM-Rückkehrberatung wurden folgende Beratungszahlen erfasst, wobei hinsichtlich der häufigsten Nationalitäten der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Beratung in Anspruch nahmen, nur zehn Nationalitäten statistisch erfasst sind: 2015: 431 Beratungen Häufigste Länder: Serbien, Vietnam, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Russische Föderation, Syrien, Albanien, Irak, Türkei, Pakistan 2016: 649 Beratungen Häufigste Länder: Syrien, Serbien, Vietnam, Afghanistan, Irak, Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Russische Föderation 2017: 406 Beratungen Häufigste Länder: Russische Föderation, Irak, Vietnam, Syrien, Moldau, Pakistan, Albanien, Afghanistan, Serbien, Iran 2018: 350 Beratungen Häufigste Länder: Vietnam, Irak, Russische Föderation, Syrien, Moldau, Iran, Afghanistan, Georgien, Serbien, Palästinensische Autonomiegebiete, Libanon, Albanien, Pakistan, Armenien, Ägypten Weitere Beratungszahlen können nicht aufgeführt werden, da es für die unabhängigen Beratungsstellen keine Dokumentationspflicht gegenüber der Senatsverwaltung gibt. 5 8) Welchen Status haben die Ausländer, die seit 2015 in Berlin eine Rückkehrförderung erhalten haben (bitte unterteilen nach a) internationaler Schutz, b) subsidiär schutzberechtigt, c) noch im Asylverfahren, d) Asylantrag abgelehnt, e) sonstiger Status)? Zu 8.: Der Status wird vom LAF statistisch nicht erfasst. 9) Welche Mittel wurden in Berlin seitens des Landes Berlin zur Förderung der freiwilligen Rückkehr seit 2015 bereitgestellt und ausgezahlt (bitte jahrweise auflisten)? Welches sind die fünfzehn häufigsten Nationalitäten der Ausländer, welche eine Rückkehrförderung erhielten? Zu 9.: Für die staatliche Beratung im LAF stellt sich dies wie folgt dar: 2015 208.320,76 EUR Häufigste Länder: Serbien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Rumänien, Mazedonien, Vietnam, Russische Föderation, Iran, Bulgarien, Irak, Afghanistan, Ägypten, Moldau, Ukraine 2016 253.848,50 EUR Häufigste Länder: Irak, Moldau, Afghanistan, Albanien, Iran, Kosovo, Serbien, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Pakistan, Russische Föderation, Ägypten, Syrien, Türkei, Libanon, Vietnam 2017: 1.305.393,21 EUR Häufigste Länder: Moldau, Irak, Albanien, Serbien, Iran, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Rumänien, Russische Föderation, Syrien, Ukraine, Pakistan, Vietnam 2018: 819.054,10 EUR Häufigste Länder: Moldau, Irak, Serbien, Russische Föderation, Albanien, Syrien, Rumänien, Armenien, Aserbaidschan, Mazedonien, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Georgien, Iran. Für die nicht-staatliche Beratung durch IOM wurden seitens des Landes Berlin folgende Mittel ausgezahlt: 2015: 85.000,00 EUR Häufigste Länder: Kosovo, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Vietnam, Russische Föderation, Mazedonien, Irak, Iran, Afghanistan, Ägypten, Moldau, Pakistan, Aserbaidschan, Brasilien 2016: 71.000,00 EUR Häufigste Länder: Irak, Afghanistan, Moldau, Albanien, Iran, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Pakistan, Russische Föderation, Ägypten, Libanon, Türkei, Vietnam 6 2017: 113.791,20 EUR Häufigste Länder: Moldau, Irak, Albanien, Iran, Afghanistan, Serbien, Russische Föderation, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Pakistan, Ukraine, Vietnam, Armenien, Türkei 2018: 119.697,58 EUR Häufigste Länder: Moldau, Irak, Serbien, Russische Föderation, Albanien, Afghanistan, Aserbaidschan, Armenien, Nordmazedonien, Ukraine, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Pakistan, Iran, Kosovo 10) In prozentual wie vielen Fällen führt eine Rückkehrberatung anschließend tatsächlich zur freiwilligen Ausreise des Beratenen? Zu 10.: Dies wird statistisch nicht erfasst. Eine Beratung kann auch anonym stattfinden oder es kann ein längerer Zeitraum zwischen einer Beratung und einer freiwilligen Rückkehr liegen. 11) Ist das Land Berlin dem Kooperationsnetzwerk IntegPlan, wie in dem Bericht (rote Nr. 0697) vom 22.09.2017 zum letzten Doppelhaushalt angekündigt, im Jahr 2018 beigetreten? Falls ja, wie viele Ausländer haben seither die von IntegPlan angebotene integrierte Rückkehrplanung in Anspruch genommen und wie viele sind dann tatsächlich freiwillig ausgereist? Zu 11.: Das Land Berlin ist dem Projekt IntegPlan beigetreten. Das Projekt dient vorrangig als ein Netzwerk zur Information, Qualifizierung und Vernetzung der Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater. 12) Hat das Land Berlin inzwischen ein Landesprogramm für die Gewährung einer Beihilfe für die Rückkehr ins Heimatland von EU-Bürgern im Sinne des § 23 Abs. 3a SGB XII aufgelegt und falls ja, in welcher Höhe? Wie vielen EU-Bürgern wurde seither die Heimreise finanziert? Falls nein, warum nicht? Zu 12.: Es besteht die Möglichkeit, über das LAF freiwillige Ausreisen von EU- Bürgerinnen und -Bürgern abzuwickeln. Im Jahr 2017 sind so 40 und im Jahre 2018 33 EU-Bürgerinnen und -Bürger freiwillig ausgereist. Jedem Bezirksamt steht es frei, die Ausreisen in eigener Zuständigkeit zu organisieren. Weitergehende statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst. 13) Wie hoch war der Anteil des Landes Berlin an den Jahreskosten 2017 und 2018 des Rückkehrförderprogramms REAG/GARP? Wie vielen zurückgekehrten Personen entspricht dieser Anteil jeweils? Zu 13.: Der Anteil des Landes Berlin an den Rückkehrkosten bemisst sich nach der Zahl der Ausreisenden. Der jeweilige Jahresanteil wird aufgrund einer Gesamtprognose ermittelt. Im Jahr 2017 lag der Anteil des Landes Berlin bei 1.354.855,22 Euro. Aufgrund der Tatsache, dass die tatsächlichen Rückkehrzahlen unter der zu Grunde gelegten Prognose lagen, wurden dem Land Berlin 49.462,01 Euro erstattet (somit reduzierten sich die Jahreskosten auf 1.305.393,21 Euro). Im Jahr 2018 lag der Anteil des Landes Berlin bei 819.054,10 Euro. Eine Schlussrechnung liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Eine Zuordnung der geleisteten Mittel zu einzelnen 7 Ausreisenden kann so pauschal nicht vorgenommen werden, da für verschiedene Herkunftsländer auch verschiedene Fördermöglichkeiten bestehen. 14) Gewährt das Land Berlin ggf. über die Leistungen der bestehenden Rückkehrprogramme hinausgehende Individualhilfen und falls ja, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe? Zu 14.: Grundsätzlich gewährt das Land Berlin Hilfen im Rahmen der bestehenden Rückkehrprogramme. Weitere notwendige Hilfen können ggf. in besonderen Einzelfällen abgestimmt auf die konkreten Umstände in Orientierung an den Leistungen der Rückkehrprogramme gewährt werden. 15) Laut der Antwort auf Frage Nr. 9 der Anfrage Nr. 18/13920 befand sich der Senat vor ca. einem Jahr in einer Prüfung, ob die bestehenden Programme zur Rückkehrförderung durch ein eigenes Landesprogramm ergänzt werden. Ist ein solches Programm inzwischen aufgelegt worden und falls ja, wie hoch ist das Fördervolumen und an welche Voraussetzungen ist eine Förderung geknüpft? Falls nein, warum hat der Senat davon abgesehen, das Programm aufzulegen? Zu 15.: Die durch die Bundesprogramme gewährten Rückkehrhilfen wurden auch im vergangenen Jahr fortentwickelt und ausgeweitet. Daher müssen die Planungen für ein Berliner Landesprogramm angepasst werden, um sicherzustellen, dass das Landesprogramm die im Rahmen der Bundesprogramme gewährten Leistungen sinnvoll ergänzt. Doppelleistungen sowie Redundanzen bei der Unterstützung einer freiwilligen Rückkehr sind zu vermeiden; auf die Antwort zu Frage 1 wird insoweit verwiesen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten prüfen Ansätze, um die Informationsarbeit zu den Angeboten der freiwilligen Rückkehr und die Vernetzung verschiedener Akteure in der Beratung zu optimieren. 16) Ist die Leistung der Rückkehrförderung mit der Auflage verbunden, dass es nicht zu einer Wiedereinreise kommt? Zu 16.: Im Rahmen des REAG/GARP-Programmes können Personen nur gefördert werden, wenn sie freiwillig und nicht nur vorübergehend in ihr Herkunftsland zurückkehren und/oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat weiterwandern wollen. Die gewünschte Ausreise muss auf Dauer geplant sein. Anhaltspunkte für eine spätere Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht vorliegen (z.B. Heirat oder Arbeitsvisum). Programmleistungen werden nur einmalig für die dauerhafte Ausreise gewährt. Ausgenommen hiervon sind Personen, die als minderjährige Personen im Familienverband gefördert ausgereist sind. Die bundeseinheitlich geltenden Programmmodalitäten der IOM sehen vor, dass ausreisewillige Personen, entsprechend ihres aufenthalts- und verfahrensrechtlichen Status, für die Gewährung von Programmleistungen vor der geplanten Ausreise alle Rechtsbehelfe und/oder sonstigen Rechtsmittel bei Behörden und Gerichten, die auf eine Sicherung des Verbleibs in der Bundesrepublik Deutschland oder eine Einreise hierher gerichtet sind, zurücknehmen bzw. darauf verzichten müssen. Dies gilt 8 insbesondere bei Verzicht auf bestehende Aufenthaltstitel, Rücknahme des Asylantrages und Verzicht auf Rechte aus einem oder mehreren Aufenthaltstiteln. 17) Von der Wiedereinreise wie vieler Personen seit 2015, die zuvor eine Rückkehrförderung erhalten haben, hat der Senat Kenntnis? Hat der Senat von diesen Personen die an sie ausgezahlte Rückkehrförderung zurückgefordert und konnten die Forderungen auch realisiert werden? Unter welchem Titel werden solche Zahlungen im Haushalt verbucht? Zu 17.: Rückforderungsverfahren nach einer Förderung über das REAG/GARP- Programm werden durch IOM betrieben. IOM hat hierzu folgende Informationen übermittelt: Es besteht Kenntnis darüber, dass seit dem Jahr 2015 insgesamt 129 Personen wieder in das Bundesgebiet eingereist sind, nachdem sie in den Vorjahren mit Unterstützung im Rahmen des REAG/GARP-Programms ausgereist waren. - 52 Personen: Die Voraussetzung zur Rückforderung der Fördermittel liegen nicht vor. - 30 Personen haben nach der Wiedereinreise das Bundesgebiet wieder verlassen. - 5 Personen sind unbekannten Aufenthalts, so dass das Rückforderungsverfahren nicht eingeleitet werden kann. - 31 Personen: Die Prüfung, ob die Voraussetzung zur Rückforderung gegeben ist, ist noch nicht abgeschlossen. - 11 Personen wurden aufgefordert, die Fördermittel zu erstatten. o 5 Personen haben die Fördermittel vollständig erstattet. o 3 Personen zahlen die Forderung in monatlichen Raten. o 3 Personen haben die vereinbarten Ratenzahlungen noch nicht aufgenommen. Rückzahlungen überzahlter Beträge werden im LAF in Kapitel 1171 Titel 11934 verbucht. 18) In welchem Ausmaß sind die im Doppelhaushalt 2018/19 unter dem Titel 68130 für die Rückkehrförderung bereitgestellten Mittel bislang ausgeschöpft worden? Zu 18.: Der Mittelabfluss stellt sich mit Stand 29.03.2019 wie folgt dar: 2018 484.569,63 Euro 2019 34.329,27 Euro. 19) Wie vielen syrischen Staatsangehörigen wurden in Berlin seit 2017 Rückkehrhilfen seitens des Bundes und / oder des Landes gewährt (bitte jahrweise auflisten)? Wird versucht, Syrern, die einen Rückkehrwunsch äußern, diesen unter Hinweis auf die weiterhin (vermeintlich) gefährliche Lage in Syrien auszureden oder werden sie aktiv bei der Realisierung dieses Wunsches unterstützt? 9 Zu 19.: Im Jahr 2017 sind 33 Personen gefördert nach Syrien ausgereist, im Jahr 2018 waren es 25 Personen. Die Rückkehrberatungen erfolgen neutral und ergebnisoffen. Personen aus Ländern, in denen keine sichere Lage besteht, wird ein besonderes Beratungsangebot des Integrationsbeauftragten offeriert (Perspektivberatung im Willkommenszentrum), das freiwillig ist. 20) Wie viele subsidiär Schutzberechtigte haben in Berlin seit 2015 Rückkehrhilfen erhalten? Ist eine verstärkte Tendenz bei subsidiär Schutzberechtigten zur freiwilligen Ausreise in das Herkunftsland oder einen Drittstaat zwecks Familienzusammenführung infolge des eingeschränkten Familiennachzuges zu beobachten oder ist eine umgekehrte Tendenz zu konstatieren, seitdem der Familiennachzug kontingentiert wieder zugelassen wurde? Zu 20.: Diese Informationen werden im LAF statistisch nicht erhoben. 21) Wie erklärt sich der Senat, dass die Zahl der freiwilligen Ausreisen in den letzten beiden Jahren jeweils rückläufig war, obwohl dieser Variante gerade der Vorzug gegeben werden soll? Erkennt der Senat an, dass ohne eine Abschiebung als ernsthaft zu befürchtende Alternative immer weniger Personen freiwillig ausreisen? Zu 21.: Der Senat weist darauf hin, dass der Rückgang der unter den Programmen REAG/GARP geförderten Ausreisen in den zurückliegenden Jahren eine bundesweite Entwicklung widerspiegelt. Als Ursachen hierfür werden u.a. die parallele Entwicklung der Asylzuzugszahlen sowie der Anteil an Herkunftsländern mit schwieriger Sicherheitslage gesehen. Des Weiteren ist die Entscheidung eines Menschen für oder gegen eine Rückkehr von komplexen persönlichen Motiven geprägt, sodass der in der Frage angenommene pauschale Zusammenhang nicht anerkannt werden kann. 22) Hat die v.a. im letzten Quartal 2018 geführte Kampagne der Bundesregierung „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ zu einer verstärkten Nachfrage nach Rückkehrberatung und -förderung in Berlin geführt? Wie viele Personen haben in Berlin die im Zusammenhang mit dieser Aktion gewährte Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen beantragt und in wie vielen Fällen wurde diese bislang bewilligt? In wie vielen Fällen kam es auch bereits zu einer freiwilligen Ausreise? Zu 22.: Es hat einige Anfragen gegeben, da sich das Angebot aber an einen sehr eingeschränkten Personenkreis richtete, hat es die Ausreisezahlen nicht signifikant beeinflusst. Bewilligung, Finanzierung und Auszahlung der Mittel erfolgten über das BAMF. 23) Bietet das vom Bundesentwicklungsministerium aufgelegte Programm „Perspektive Heimat“ in der Berliner Beratungspraxis zusätzliche Argumente und Anreize für eine freiwillige Rückkehr? Zu 23.: Im Rahmen des Reintegrationsprogrammes „Perspektive Heimat“ unterstützt eine als „Reintegrations-Scout“ tätige Mitarbeiterin die Rückkehrberatenden bei Fragen zu Angeboten für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einem der im Programm enthaltenen Herkunftsländer. Die „Scouts“ stellen neutral und ergebnisoffen Informationen zu konkreten Reintegrationsangeboten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bereit. Die Themen, zu denen die Scouts Auskunft geben, umfassen Perspektiven und Startchancen vor Ort, wie zum Beispiel Ausbildungs- und Berufsangebote, Existenzgründung, psychosoziale Beratung, Rechtsberatung und soziale Unterstützung. 10 Durch diese zusätzlichen Angebote bietet das Programm für die Berliner Beratungspraxis weiterführende Informationen an und trägt damit zu einer hohen Beratungsqualität bei. Berlin, den 12. April 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales