Drucksache 18 / 18 344 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 19. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Produktkatalog - Teil 1 und Antwort vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18344 vom 19.03.2019 über Produktkatalog – Teil 1 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Der Produktkatalog der Bezirke stellt die wesentlichen Verwaltungsleistungen der Bezirke ergebnisorientiert anhand von ca. 500 Produkten dar. Die Hauptfunktion des Produktkatalogs besteht darin, bezirksübergreifend verbindliche Buchungsvorgaben für die Kostenrechnung zu machen. Somit ist der Produktkatalog in erster Linie ein behördeninternes Regelwerk. Die Verwendung des Produktkataloges erfolgt nahezu ausschließlich amts- bzw. organisationsbezogen ; d. h. die Ämter und Sonstigen Organisationseinheiten arbeiten mit dem für sie zutreffenden Teil des Produktkatalogs. Die Pflege des Produktkataloges erfolgt in einer Datenbank, hier werden auch entsprechende Produktänderungen eingegeben, die einzelnen Produktblätter werden aus dieser Datenbank generisch erzeugt. Über diese Datenbankanwendung werden ebenfalls Stammdatentabellen in dem DV- Verfahren ProFiskal befüllt. Mindestens jährlich werden alle Produktblätter der Berliner Bezirke zu einer Gesamtdatei im PDF-Format neu zusammengefügt. Vorbemerkung der Abgeordneten: Auf der Webseite des Bezirks Pankow zur „Geschäftsstelle Produktkatalog der Berliner Bezirke“ ist aktuell der Produktkatalog_V22_2018_Bezirke aufgeführt. Der Produktkatalog hat einen Umfang von 1578 Seiten. 1. Wer ist verantwortlich für den Produktkatalog? Zu 1.: Zuständig für den Produktkatalog sind die Geschäftsstelle Produktkatalog (GStPK) der Bezirke beim Bezirksamt Pankow sowie die Geschäftsstelle Produktkatalog der Hauptverwaltung bei der Senatsverwaltung für Finanzen, gemäß Nr. 4.1.5.1 AV § 7 Landeshaushaltsordnung (LHO). 2. Auf Basis welcher Vereinbarungen bzw. welchen Beschlusses wird der Produktkatalog erstellt? Zu 2.: Der Produktkatalog der Bezirke für das Folgejahr wird jährlich im Dezember durch den Rat der Bürgermeister (RdB) beschlossen, die inhaltliche Vorbereitung erfolgt in Produkt-Mentorengruppen (bezirksübergreifende Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Fachbereiche und des Controllings) und in den zuständigen Amtsleitungsrunden unter Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Senatsverwaltungen bilden Ihre Produkte in Eigenverantwortung und melden diese direkt bei der Geschäftsstelle Produktkatalog der Hauptverwaltung an, die Übernahme in den Produktkatalog gilt diesbezüglich als Zustimmung. 3. Warum hat der Produktkatalog kein Inhaltsverzeichnis? Zu 3.: Der Produktkatalog im PDF-Format wurde für das elektronische Arbeiten optimiert . Zur komfortablen Navigation ist das Inhaltsverzeichnis mit Direkt-Verlinkungen über die Lesezeichenleiste im PDF-Reader erreichbar. Ein Klick auf Fachgebiete, Produktbereiche oder Produktgruppen (1. – 3. Ebene) führt hierbei zur jeweiligen Produktübersicht, ein Klick auf ein Produkt (4. Ebene) führt zum jeweiligen Produktblatt . Alternativ kann in den jeweiligen Produktübersichten auf ein Produkt geklickt werden, um zum gewünschten Produktblatt zu gelangen. Um Produktnummern oder Text zu suchen, kann die Suchfunktion des PDF-Readers genutzt werden. 4. Warum hat der Produktkatalog keine Seitenzahlen? Zu 4.: Der Produktkatalog als Gesamt-PDF hat keine fortlaufende Seitennummerierung , allerdings eine Seitenreferenzierung in der Fußzeile, welche sich aus der Produktnummer und der Seitenangabe des jeweiligen Produktblattes zusammensetzt. Der Produktkatalog unterliegt laufender Pflege, diese Form der Referenzierung hat sich daher in der Buchungspraxis als praktikabel erwiesen. 5. Warum hat der Produktkatalog kein Abkürzungsverzeichnis? Zu 5.: Da die Produktblätter in den meisten Anwendungsfällen einzeln als Arbeitshilfe gebraucht werden und auch der Produktkatalog als Gesamtdatei nur eine Zusammenstellung dieser einzelnen Produktblätter darstellt, sollten Abkürzungen in der Regel im jeweiligen Produktblatt erläutert werden, es sei denn, es handelt sich um im Verwaltungssprachgebrauch gebräuchliche Abkürzungen. Einschränkungen in diesem Grundsatz sind zuweilen technischen Restriktionen geschuldet. 6. Warum enthält der Produktkatalog keine thematische Einführung und keine Erläuterung des Produktkennziffer -systems? 7. Wo ist das Produktkennziffernsystem erklärt bzw. erläutert? Wer hat Zugang zu diesen Ausführungen ? Zu 6 und 7.: Es gibt keine spezielle Produktkennziffernsystematik, die Produktnummer wird als fortlaufende Nummer vergeben und identifiziert das jeweilige Produkt eindeutig. Einzige Ausnahme sind die Projektkostenträger und die Sonderkostenträger , welche in der Regel am Nummernkreis, beginnend mit einer 1 oder 2, erkennbar sind. Konzeptionelle bzw. thematische Erläuterungen sind nicht Gegenstand des Produktkataloges , da dieser vorwiegend als behördeninternes Regelwerk genutzt wird. Außer in den dazu von der Senatsverwaltung für Finanzen erlassenen Regelungen finden sich weitergehende Ausführungen in den Broschüren „Was kostet wo wie viel“ sowie in den Produktdarstellungen der Haushaltspläne. 8. Warum gibt es Überschriften, die ganz unten auf der Seite stehen, deren anschließender Kapiteltext aber erst auf der nächsten Seite beginnen? Zu 8.: Dies hängt mit der generischen Erzeugung der einzelnen Produktblätter über eine Datenbankanwendung zusammen. Trotz einer optimierten Darstellung der PDF- Version können solche Formatierungsmakel nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden . 9. Gibt es eine Art „Haushaltstechnische Richtlinie“ zum Produktkatalog bzw. der Erstellung der KLR auf Bezirks- und Landesebene? Zu 9.: a) Für die Bezirksebene ist die „Neukonzeption des Produktänderungsverfahrens“ aus dem Jahr 2001 die maßgebliche Richtlinie für die Erstellung des Produktkatalogs . Das Konzept wird in diesem Jahr durch die Geschäftsstelle Produktkatalog der Bezirke überarbeitet und die Neufassung wird dem RdB im Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt. b) Für die Kosten- und Leistungsrechnung der Senats- und Bezirksebene ist das Konzept „Kostenrechnung in der Berliner Verwaltung“ aus dem Jahr 1995 die konzeptionelle Grundlage. Die Landeshaushaltsordnung und die zugehörigen Ausführungsvorschriften (AV LHO) bilden das aktuelle haushaltsrechtliche und verfahrenstechnische Fundament. 10. Wo sind die Produkte der Landesverwaltung katalogisiert und erläutert? Zu 10.: Diese Produkte sind im Produktkatalog der Hauptverwaltung katalogisiert und erläutert. Auch dabei handelt es sich um eine Datenbankanwendung, die mindestens jährlich als Gesamtdatei je Senatsverwaltung im PDF-Format über das Intranet der Berliner Verwaltung bereitgestellt wird. 11. Sind die in den Bezirkshaushalten aufgeführten Produkte in dem Fall gemäß ihren Produktkennziffern im Produktkatalog wiederzufinden? Zu 11.: Ja, die Produktnummern identifizieren die Produkte eindeutig und lassen sich im Produktkatalog der Bezirke beispielsweise über die Suchfunktion des PDF- Readers recherchieren. 12. Welche Kennzahlenebenen gibt es bezüglich der Produkte? Welche Angaben werden gebraucht, um ein Produkt eineindeutig im Produktkatalog wiederzufinden? Zu 12.: Jedes Produkt ist eindeutig einer Produktgruppe, jede Produktgruppe eindeutig einem Produktbereich zugeordnet. Auf jeder Ebene können die Kosten und Erträge mit zunehmende Verdichtung ausgewertet werden. Zur eindeutigen Identifizierung eines Produktes genügt die Produktnummer. Berlin, den 09.04.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen