Drucksache 18 / 18 345 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Produktkatalog - Teil 2 und Antwort vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18345 vom 26.03.2019 über Produktkatalog - Teil 2 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lassen sich die Produkte bzw. aggregierten Angaben zu den verschiedenen Produktbereichen in der Senatsbroschüre „Was kostet wo wie viel?“ wiederfinden? Zu 1.: Die Übersicht über die Produktnummern findet sich in der Anlage der Senatsbroschüre „Was kostet wo wie viel?“. Mithilfe der Produktnummer lässt sich jedes Produkt eindeutig identifizieren und mithilfe des Produktkataloges der Hauptverwaltung können die zugehörigen Produktbeschreibungen und weitere detaillierte Informationen zu den Produktnummern recherchiert werden. Zudem werden bereits in der Publikation selbst umfangreiche Beschreibungen zu den einzelnen Produkten vorgehalten. 2. Wie werden die Produktkosten konkret ermittelt? Wo ist die Methodik dazu (seitens des Senats und/oder der Bezirke) konkret erläutert? Zu 2.: Die Produktkosten werden in der Berliner Verwaltung durch eine stufenweise Fixkostendeckungsrechnung ermittelt. Die Grundidee einer mehrstufigen Fixkostendeckungsrechnung beruht auf einer Aufteilung in fixe und variable Kosten. Variable Kosten können direkt den Kostenträgern bzw. den Produkten zugeordnet werden. Die Fixkosten hingegen werden weiter gegliedert und jeweils der Hierarchiestufe in der Verwaltung zugeordnet, die für diese Fixkosten verantwortlich ist. Damit werden im ersten Schritt auf Produktebene lediglich Teile der Kosten (Teilkosten) ausgewiesen. Diese Informationen sind für die jeweiligen Kostenstellen - und Produktverantwortlichen steuerungsrelevant, da nur diese Kosten von ihnen beeinflusst werden können. In einem zweiten Schritt werden die Fixkosten der höheren Hierarchiestufen über sog. Umlagen in der Hierarchie von Stufe zu Stufe auf die Produkte verteilt. Nachdem alle Kosten umgelegt wurden, werden auf Produktebene sog. erweiterte Teilkosten ausgewiesen. Erfolgt die Umlage vollständig und werden alle weiteren Kosten den Produkten zugeordnet, liegen Vollkosten vor. In dieser Rechnung werden die Fixkosten über verschiedene hierarchische Ebenen (z.B. Abteilung, Referat, Bezirksamt) gegliedert und jeweils der Ebene in der Hierarchie zugeordnet, der sie eindeutig zurechenbar sind. Die variablen Kosten werden dem Produkt direkt zugerechnet. Durch den Ausweis der Fixkosten auf den verschiedenen Stufen ist die Verursachung besser nachvollziehbar und damit eine genauere Steuerung dieser Kosten möglich. Das Verfahren ist in § 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) i.V. mit dem verbindlichen Konzept der Kostenrechnung und der Anlagenbuchhaltung in der Berliner Verwaltung geregelt und wird - sofern erforderlich - durch Buchungshinweise angepasst. 3. Wie können sich z.B. Bezirksverordnete konkret über die Methodik der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) des Landes Berlins und seiner Bezirke, z.B. über die Struktur des Produktkataloges, die Kostenarten-, Kostenstellen - und Kostenträger-Rechnung informieren? Zu 3.: Detaillierte Einzelinformationen sowie verwaltungsinterne Arbeitshilfen zur Kostenund Leistungsrechnung des Landes Berlin und seiner Bezirke können im Rahmen des parlamentarischen Auskunftsrechtes und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungen jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Für das externe Informationsbedürfnis gibt es über das Internet der Senatsverwaltung für Finanzen mit der Publikation „Was kostet wo wie viel“ eine Grundversorgung an Informationen zu einzelnen Themen der Kosten- und Leistungsrechnung der Berliner Verwaltung. Darüber hinaus enthält der Haushaltsplan des Landes Berlin produktorientierte Darstellungen zu den Kapiteln. 4. Betreibt das Land Berlin eine Vollkostenrechnung? Zu 4.: Ja, im Land Berlin werden alle anfallenden Kosten auf die Produkte verteilt. Die den Produkten eindeutig zuordenbaren Kosten werden ergänzt durch Gemeinkosten, die über Schlüssel stufenweise nach Hierarchieebenen bis auf die Produkte verteilt werden. Berlin, den 09.04.2019 In Vertretung .......................................... Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen