Drucksache 18 / 18 346 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Kreditbewertung Berlins - Weist Moody’s wieder mal ein zu optimistisches Rating auf? und Antwort vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18 346 vom 26. März 2019 über Kreditbewertung Berlins – Weist Moody’s wieder mal ein zu optimistisches Rating auf? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Laut Aussagen des Senats hat Moody’s in der Vergangenheit häufig auch schlechte Wertpapiere bzw. Wertpapieremmitenten mit guten bis sehr guten Noten bewertet, z.B. bei sogenannten Collateralized Debt Obligations (CDOs), was u.a. mitverantwortlich für den Ausbruch der Weltfinanzkrise 2007 war. Laut der Moody’s hat Berlin ein Aa1 Long Term Rating verdient, weil es u.a. eine hohe Wahrscheinlichkeit aufweise, dass es von der Regierung Deutschlands Unterstützung vom Bund im Falle eines akuten Liquiditätsstresses gäbe. „The credit profile of Berlin […] reflects its solid financial performance, the good regional economic development, sharply declining debt ratios over the past years and a very high likelyhood that the Government of Germany […] would provide support if the Land whre to face acute liquidty stress. [H.d.V.]” 1. Was bedeutet es konkret, dass “a very high likelyhood that the Government of Germany […] would provide support if the Land whre to face acute liquidty stress” besteht? Zu 1.: Gemäß § 12 Abs. 1. Nr. 1 der Insolvenzordnung ist eine Insolvenz von Bund und Ländern rechtlich ausgeschlossen. Den Gebietskörperschaften steht zur Steuerung ihrer täglichen Liquidität das Instrument kurzfristiger Kassenkredite zur Verfügung. Somit können vorübergehende Liquiditätsengpässe jederzeit ausgeglichen werden. Sowohl die institutionellen Rahmenbedingungen als auch das konkrete fiskalpolitische Verhalten in der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten ein hohes Maß an finanzieller Stabilität der Gebietskörperschaften. Ratingagenturen würdigen in ihren Bewertungen den Umstand, dass die etablierten Ausgleichsmechanismen den finanziellen Zusammenhalt der verschiedenen Ebenen der Gebietskörperschaften sichern. 2. Welche konkreten Notfall-Liquiditäts-Fazilitäten, Hilfsmechanismsen des Bundes, der Länder oder der Eurorettungsschirme (EFSF, ESM, EWF, etc.) oder ähnliches gibt es für das Land Berlin? Zu 2.: Die infolge der Staatsschuldenkrise 2010 gegründeten Sicherungssysteme wurden ausschließlich für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Mitgliedstaaten der Eurozone eingerichtet, um diese durch Kredite und Bürgschaften zu unterstützen. Die deutschen Länder fallen nicht unter die genannten Rettungsschirme. 3. Wurde Berlin in den 2000er Jahren in den Zeiten von akutem Liquiditätstress vom Bund, den Ländern oder anderen Institutionen unterstützt? Wenn ja, in welcher Form? Zu 3.: Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit den Bund, die Länder oder andere Institutionen um Unterstützung bei der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zu ersuchen. Die Liquiditätsbeschaffung war jederzeit durch den uneingeschränkten Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt gewährleistet. Berlin, den 08. April 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen