Drucksache 18 / 18 347 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 24. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Behindertengerechte Fahrgastaufzüge bei der BVG und Antwort vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 347 vom 24. März 2019 über Behindertengerechte Fahrgastaufzüge bei der BVG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Bodenbeläge befinden sich in den Fahrgastaufzügen der BVG? Frage 4: Bis wann werden diese Bodenbeläge durch rutschfeste Beläge ersetzt? Antwort zu 1 und 4: Die Aufzüge entsprechen vollumfänglich den einschlägigen technischen Normen und europäischen Richtlinien. Die Bodenbeläge erfüllen insofern die für an den Verwendungszweck gestellte Anforderungen an die Rutschsicherheit. Ein Austausch ist nicht vorgesehen. Die BVG teilt darüber hinaus mit: „Die U-Bahn-Aufzüge der BVG besitzen Bodenbeläge aus Edelstahlblechen mit verschiedenen, geprägten Oberflächenstrukturen.“ 2 Frage 2: Befinden sich darunter Bodenbeläge, die eine Rutschgefahr darstellen? Frage 3: Falls ja, wieviel Unfälle mit Personenschaden hat es dadurch bisher gegeben? Antwort zu 2 und 3: Nein. Zur Vermeidung von winterlicher Glätte durch Eintrag von Schnee sind vor den Aufzügen zusätzlich Schneefänge angeordnet. Die BVG teilt darüber hinaus mit: „Die Rutschhemmungseigenschaften der Kabinenfußböden wurden durch die TÜV- Rheinland LGA Bautechnik GmbH untersucht und zertifiziert. Die Bodenbeläge von Aufzugskabinen der BVG stellen damit keine Rutschgefahr dar. Alle geprüften Musterbleche der unterschiedlichen Oberflächenstrukturen erreichten die R-Gruppe R10 (entsprechend DIN 51130:2014-02). Diese sind somit in Anlehnung an die DB-Richtlinie 81302 für die Zone 2 („Unbewitterte Außenzone, Übergangsbereich“) geeignet.“ Berlin, den 08.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz