Drucksache 18 / 18 348 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Außerschulische Lernorte – Gartenarbeitsschulen gemäß § 124a Absatz 4 des Berliner Schulgesetzes und Antwort vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18348 vom 27. März 2019 über Außerschulische Lernorte – Gartenarbeitsschulen gemäß § 124 a Absatz 4 des Berliner Schulgesetzes ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gartenarbeitsschulen an wie vielen Standorten gibt es gegenwärtig in den Berliner Bezirken (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 1.: Der Tabelle sind die Standorte pro Bezirk zu entnehmen. Bezirk Anzahl der Standort Mitte 3 Friedrichshain-Kreuzberg 1 Pankow 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 1 Spandau 2 Steglitz-Zehlendorf 1 Tempelhof-Schöneberg 1 Neukölln 1 Treptow-Köpenick 1 Marzahn-Hellersdorf 1 Lichtenberg 1 Reinickendorf 1 Stand März 2019 2 2. In welcher Höhe hat das Land Berlin den Bezirken finanzielle Mittel im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2018/2019 für die Gartenarbeitsschulen zur Verfügung gestellt (bitte pro Jahr und bezirklich aufschlüsseln)? 3. Seit wann und in welcher Höhe hat das Land Berlin die außerschulischen Lernorte, hier die Gartenarbeitsschulen gemäß § 124a Absatz 4 des Berliner Schulgesetzes, gefördert (bitte bezirklich und jährlich aufführen)? Zu 2. und 3.: Die Gartenarbeitsschulen sind bezirkliche Einrichtungen. Die Mittel für die Gartenarbeitsschulen sind im Bezirksplafond enthalten. Sie werden in der Kosten- und Leistungsrechnung über das Produkt 80 926 - Gartenarbeitsschulen - seit 2017 abgebildet und zugewiesen. Dies ermöglicht eine Übersicht zur Finanzierung unter Einschluss aller bezirklichen Kosten zum Betrieb der Einrichtungen. Für die Beantwortung der Fragestellungen wird daher auf die Daten der Kosten- und Leistungsrechnung mit Einführung des Produktes zurückgegriffen. Für den Doppelhaushalt 2016/2017 hatte das Abgeordnetenhaus von Berlin zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 2,0 Mio. Euro für die außerschulischen Lernorte gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin bereitgestellt. Von diesen Mitteln entfiel 2016 und 2017 ein Anteil von jährlich knapp 440.000 Euro (anteilig 31.429 Euro je Standort) auf die Gartenarbeitsschulen. Für den Doppelhaushalt 2018/2019 wurden vom Abgeordnetenhaus erneut zusätzliche Mittel für die außerschulischen Lernorte gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin, diesmal in Höhe von jährlich 1,0 Mio. Euro, bereitgestellt. Von diesen zusätzlichen Mitteln erhielten bzw. erhalten die Gartenarbeitsschulen in den Jahren 2018 und 2019 jeweils bis zu 260.000 Euro (anteilig 17.333 Euro je Standort). Die Anlage 1 enthält eine Übersicht zur Aufteilung der zusätzlichen Mittel für die Jahre 2016 bis 2019 und die Summen des Produktbudgets zum Produkt 80 926 – Gartenarbeitsschulen - des Jahres 2019. 4. Wofür können die vom Land bereit gestellten Gelder für die Gartenarbeitsschulen verwendet werden und welche Einschränkungen gibt es diesbezüglich? Was ist in dieser Hinsicht durch die Förderrichtlinie bestimmt und verbindlich? Zu 4.: Die im Rahmen der Globalsummenzuweisung auf Basis der Produktbudgets den Bezirken für die Gartenarbeitsschulen zugewiesenen Finanzmittel unterliegen keinen spezifischen Einschränkungen. Die vom Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2016/2017 zusätzlich bereitgestellten Mittel waren für die Initiierung und den Ausbau der Einrichtungen zweckentsprechend zu verwenden. Sie unterlagen in der Ausführung der Einschränkung, dass diese Mittel nur für Honorar- und Sachkosten verwendet werden sollten. Die Einschränkungen bestanden nur für die Umsetzung im Doppelhaushalt 2016/2017. Die Mittel wurden ab 2018 verstetigt und sind dem Bezirksplafond in voller Höhe zugeführt worden. Die Bezirke waren damit in die Lage versetzt, die zusätzlichen Mittel für 3 die außerschulischen Lernorte fortzuschreiben und einrichtungsbezogen einsetzen zu können. Die vom Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2018/2019 zusätzlich bereitgestellten Mittel unterliegen keinen spezifischen Einschränkungen in der Verwendung für die Gartenarbeitsschulen. Der Bezirk ist allerdings verpflichtet, die erhaltenen Mittel in beiden Jahren zusätzlich zu den im Haushaltsplan ohnehin veranschlagten Mitteln (Zusätzlichkeit der Landesmittel) ausschließlich für Zwecke der Gartenarbeitsschule zu verwenden. Das Abgeordnetenhaus hatte die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für 2018/2019 mit folgender Auflage (vgl. Drucksache des Abgeordnetenhauses von Berlin Nr. 18/0700 (II.B.106)) verbunden: Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Bezirken über die Verwendung der Mittel für die bezirklichen Jugendkunstschulen , Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen, die im Rahmen der Globalsummenzuweisung den Bezirken zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Mai, erstmalig in 2019, zu berichten. Zur Förderung der Arbeit der Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen in den Jahren 2018 und 2019 wurde daher zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den Bezirken eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Die Zielvereinbarung regelt die Bereitstellung der Mittel, die Verfügbarkeit der Mittel, die Berichtspflicht und die Geltungsdauer. Der vom Abgeordnetenhaus für das Jahr 2018 erbetene Bericht wird gegenwärtig erarbeitet. 5. Wie ist gegenwärtig die Personalausstattung der Gartenarbeitsschulen in den Bezirken und wie verteilt sich diese Ausstattung auf feste Stellen, arbeitsmarktgefördertes Personal und andere personelle Ressourcen z.B. für Honorare o.ä. (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 6. Wie bestimmt sich der Verwendungszweck der Landesmittel für die Gartenarbeitsschulen im Kontext der bezirklichen Verpflichtung zum Unterhalt dieser außerschulischen Lernorte? Zu 6.: Gemäß § 124 a des Schulgesetzes sind die Bezirke Träger der Gartenarbeitsschulen . Die Finanzierung der Einrichtungen wird durch das Produkt 80 926 – Gartenarbeitsschulen - sichergestellt. Die zusätzlich durch das Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellten Mittel sind, soweit bestimmt, für die Erfüllung der Aufgaben der Gartenarbeitsschulen zu verwenden. 7. Wie wird im Zusammenwirken zwischen Land und Bezirken sichergestellt, dass die Bereitstellung von Landesmitteln für die Gartenarbeitsschulen nicht dazu führt, dass diesbezügliche bezirkliche Aufwendungen entfallen? 4 Zu 7.: Die in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 als zusätzliche Beträge zur Verstärkung der Globalsumme bereitgestellten Mittel wurden bzw. werden jeweils im Zuge der Basiskorrektur ausgeglichen. Die jeweils auf Basis eines auch mit den Bezirken abgestimmten Verfahrens ermittelten Basiskorrekturbeträge wurden in den Übersendungsschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur "Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke“ für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ausgewiesen und mitgeteilt. Die Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Ist-Kosten der jeweils herangezogenen Produkte, der zusätzlichen Mittel (gleich Höchstbetrag für die Basiskorrektur) und der Basiskorrekturbeträge der Jahre 2016 bis 2018. 8. Welche Bezirke haben bisher die für die Gartenarbeitsschulen bestimmten Landesmittel nicht ausgegeben (bitte Bezirke und nicht verausgabte Beträge aufschlüsseln)? Zu 8.: Die im Rahmen des Basiskorrekturverfahrens ermittelten Ausgleichsbeträge sind der Anlage 2 zu entnehmen. 9. Was haben die Bezirke mit den für die Gartenarbeitsschulen vom Land bereitgestellten Geldern geplant und bisher umgesetzt (bitte bezirklich und auf die Jahre 2018 und 2019 verteilt aufschlüsseln )? Zu 9. und 5.: Für die Jahre 2018 und 2019 ist der Senat gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Bezirken über die Verwendung der zusätzlichen Mittel für die bezirklichen Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Mai, erstmalig in 2019, zu berichten. Die im Rahmen der Zielvereinbarung mit den Bezirken für die Umsetzung der Berichte vorgesehenen Daten, auch zur Personalausstattung , werden gegenwärtig von den Bezirken zur Verfügung gestellt und mit diesen abgestimmt. Die Ergebnisse können hier noch nicht dargestellt werden. Für das Jahr 2018 wird die Verwendung der zusätzlichen Mittel dann durch den Bericht an das Abgeordnetenhaus, den Hauptausschuss, zum 31.05.2019 dokumentiert werden. 10. Wie bewertet der Senat den Stand der Entwicklung von Qualitätsstandards für die Gartenarbeitsschulen , und wie werden entsprechende Fachgremien, die Bezirke und andere Betroffene und Beteiligte in den Prozess der Entwicklung dieser Standards einbezogen? Zu 10.: Die Zusammenstellung der Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Qualitätsstandards erfolgte in Abstimmung mit den für Schule zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten (Sitzung vom 26.01.2018). In dem Prozess sind folgende Vertretun- 5 gen beteiligt: Zwei von den Leitungen der Schulämter bestimmte Vertretungen; zwei von der Schulaufsicht benannte Vertretungen; zwei Lehrkräfte als Vertretung der die Gartenarbeitsschulen pädagogisch leitenden Lehrkräfte; zwei Gärtner als Vertretung des gärtnerischen Personals und die für die Lehrkräfte der Gartenarbeitsschule zuständige Fachaufsicht. Der zielgerichtete Austausch der Beteiligten der Arbeitsgruppe und die daraus abgeleiteten Beschreibungen und Ergebnisse werden vom Senat als Voraussetzung zur Gestaltung des weiteren Prozesses positiv gewertet. 11. Wann wird der Senat die lt. Schulgesetz vorgesehenen gemeinsamen Qualitätsstandards für die Gartenarbeitsschulen vorlegen? Zu 11.: Die zur Erarbeitung eines Konzepts für gemeinsame Qualitätsstandards für die Gartenarbeitsschulen eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung und der Bezirke wird ihre Arbeit wie vorgesehen im II. Quartal 2019 abschließen. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zunächst mit den Bezirken zu beraten. Die Senatsverwaltung für Bildung strebt an, das Ergebnis im Jahr 2020 vorzulegen. Berlin, den 5. April 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18348 Schriftliche Anfrage 18 / 18348 Frage 2 und 3 Finanzielle Mittel für die Gartenarbeitssschulen 2016 bis 2019, Produktbudget und zusätzliche Mittel 2016 2017 2018 zusätzliche Mittel zusätzliche Mittel zusätzliche Mittel Produktbudget Produkt 80926 GAS zusätzliche Mittel 31 Mitte 94.287 94.287 52.000 715.613 52.000 32 Friedrichshain-Kreuzberg 31.429 31.429 17.333 95.009 17.333 33 Pankow 31.429 31.429 17.333 211.928 17.333 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 31.429 31.429 17.333 588.733 17.333 35 Spandau 62.858 62.858 34.667 344.792 34.667 36 Steglitz-Zehlendorf 31.429 31.429 17.333 237.620 17.333 37 Tempelhof-Schöneberg 31.429 31.429 17.333 667.069 17.333 38 Neukölln 31.429 31.429 17.333 618.136 17.333 39 Treptow-Köpenick 31.429 31.429 17.333 618.136 17.333 40 Marzahn-Hellersdorf 1) 0 0 17.333 0 17.333 41 Lichtenberg 31.429 31.429 17.333 579.305 17.333 42 Reinickendorf 31.429 31.429 17.333 84.569 17.333 440.006 440.006 260.000 4.760.909 260.000 Hinweis Zahlenwerte auf ganze Werte ohne Kommastelle gerundet. Alle Beträge in Euro. 2016/2017: Zusätzliche Mittel auf der Grundlage des Konzeptes zur Förderung und Initiierung außerschulischer Lernorte (RN 2626 C) in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie dem Schreiben der SenBJW vom 28.07.2016, II B 2 Kl. 2018/2019: Zusätzliche Finanzierung der außerschulischen Lernorte im Sinne des Schulgesetzes über insgesamt 1,0 Mio. Euro in Umsetzung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Einzelplan 2729 (RN 18/0500 DX) sowie 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 vom 07. März 2018, Anlage2. 1) Der Bezirk verfügte über keine Gartenarbeitsschule. Ein Aufbau erfolgt seit 2018. Für 2016 und 2017 kann kein Produktbudget abgebildet werden, da die produktbezogene Budgetierung mit Einführung des Produktes 80 926 - Gartenarbeitsschulen in 2017 mit Wirksamkeit für 2019 erfolgte. Bezirk 2019 Anlage 2 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18348 Schriftliche Anfrage 18 / 18348 Frage 7 und 8 Ist-Kosten Projektkostenträger 28293 GAS zusätzliche Mittel = Basiskorrektur Höchstbetrag BK Betrag 2016 2) Ist-Kosten Produkt 80926 GAS zusätzliche Mittel = Basiskorrektur Höchstbetrag BK Betrag 2017 2) 2 3 4 5 6 7 31 Mitte 71.489 94.287 71.489 776.916 94.287 94.287 32 Friedrichshain-Kreuzberg 31.077 31.429 31.077 24.181 31.429 24.181 33 Pankow 6.245 31.429 6.245 299.907 31.429 31.429 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 9.558 31.429 9.558 422.024 31.429 31.429 35 Spandau 49.497 62.858 49.497 593.139 62.858 62.858 36 Steglitz-Zehlendorf 14.553 31.429 14.553 130.978 31.429 31.429 37 Tempelhof-Schöneberg 31.248 31.429 31.248 718.405 31.429 31.429 38 Neukölln 19.355 31.429 19.355 645.974 31.429 31.429 39 Treptow-Köpenick 17.176 31.429 17.176 225.058 31.429 31.429 40 Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 0 0 0 41 Lichtenberg 0 31.429 0 345.167 31.429 31.429 42 Reinickendorf 21.943 31.429 21.943 58.997 31.429 31.429 272.141 440.006 272.141 4.240.746 440.006 432.758 Hinweise Zahlenwerte auf ganze Werte ohne Komastelle gerundet. Alle Beträge in Euro. 1) 2016/2017: Zusätzliche Mittel auf der Grundlage des Konzeptes zur Förderung und Initiierung außerschulischer Lernorte (RN 2626 C) in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie dem Schreiben der SenBildJugFam vom 28.07.2016, II B 2 Kl. 2016 war der Einsatz der zusätzlichen Mittel auf den dafür eingerichteten Projektkostenträgern nachzuweisen. Der Ausgleich erfolgte im Wege der Basiskorrektur 2016 in Höhe der auf den Projektkostenträgern gebuchten Kosten, maximal bis zum Höchstbetrag der anteilig zugewiesenen zusätzlichen Mittel. 2017 war der Einsatz der zusätzlichen Mittel für die Gartenarbeitsschulen und Jugendkunstschulen auf den neu eingerichteten Produkten nachzuweisen. Für die Jugendverkehrsschulen erfolgte der Nachweis über das bereits zuvor bestehende Produkt 79 388 – Jugendverkehrsschulen. Die zusätzlichen Mittel wurden 2017 bis zum Höchstbetrag der zusätzlich bereitgestellten Mittel ausgeglichen, sofern die Produktkosten diesen Betrag überstiegen oder erreichten. 2) BK Beträge auf Basis der Daten der "Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke" für die Jahre 2016 und 2017. Bezirk Basiskorrektur 2016 1) 1 Basiskorrektur 2017 1) Seite 1 Anlage 2 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18348 Hinweise 2. FS GS 2018: 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 vom 7. März 2018 JKS: Jugendkunstschulen JVS: Jugendverkehrsschulen GAS: Gartenarbeitsschulen Basis: Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur "Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2018" vom 26. März 2019. Die Tabelle ist Berechnungsgrundlage für die Anlage 2 des vorgenannten Schreibens, Spalte Zusätzliche Finanzierung der außerschulischen Lernorte. 2018 war der Einsatz der zusätzlichen Mittel fortlaufend über die nun etablierten Produkte abzubilden. Die Abrechnung der Mittel ist durch einen Abgleich der tatsächlichen Kosten des Jahres 2018 mit denen des Jahres 2017 erfolgt. Der gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnende Kostenanstieg wurde basiskorrigiert, maximal bis zum Höchstbetrag der zusätzlichen Mittel. Basiskorrektur Höchstbetrag Nachtrag 2. FS GS 2018 1) 80927- JKS 79388 - JVS 80926 GAS Summe 80927- JKS 79388 - JVS 80926 GAS Summe Mehrausgaben ggü. VJ BK Betrag 2018 2 3 4 5 6 = 3 + 4 + 5 7 8 9 10 = 7 + 8 + 9 11 = 10 -6 12 = 2 wenn 11 > 2; 11 31 Mitte 112.800 204.153 108.818 776.916 1.089.888 265.707 109.782 819.620 1.195.109 105.221 105.221 32 Friedrichshain-Kreuzberg 88.533 34.173 164.987 24.181 223.341 120.111 181.074 31.277 332.462 109.121 88.533 33 Pankow 88.533 397.628 184.326 299.907 881.861 507.529 181.075 263.113 951.717 69.856 69.856 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 78.133 223.228 135.314 422.024 780.565 250.844 136.068 482.911 869.823 89.258 78.133 35 Spandau 95.467 91.934 80.598 593.139 765.671 153.663 145.093 718.921 1.017.677 252.006 95.467 36 Steglitz-Zehlendorf 78.133 320.762 105.747 130.978 557.486 215.355 67.479 274.980 557.814 327 327 37 Tempelhof-Schöneberg 78.133 95.452 77.201 718.405 891.057 111.375 67.962 721.822 901.159 10.101 10.101 38 Neukölln 78.133 112.975 181.990 645.974 940.939 149.706 165.260 650.419 965.385 24.446 24.446 39 Treptow-Köpenick 67.733 67.690 78.881 225.058 371.629 80.909 165.987 277.128 524.025 152.396 67.733 40 Marzahn-Hellersdorf 78.133 126.028 205.679 0 331.707 180.409 259.001 5.976 445.386 113.679 78.133 41 Lichtenberg 78.133 260.231 135.889 345.167 741.287 301.106 203.209 305.228 809.543 68.256 68.256 42 Reinickendorf 78.133 649.082 143.731 58.997 851.810 804.450 222.794 84.866 1.112.110 260.300 78.133 1.000.000 2.583.334 1.603.160 4.240.747 8.427.242 3.141.165 1.904.784 4.636.261 9.682.210 1.254.969 764.341 1) zusätzliche Finanzierung der außerschulischen Lernorte im Sinne des Schulgesetzes über insgesamt 1 Mio. € in Umsetzung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Einzelplan 2729 (RN 18/0500 DX). 1 Summe Datei 01: Basiskorrektur 2018 - Mittel zur Förderung der außerschulischen Lernorte Berechnungsweg Bezirk Ist Kosten 2017 Ist Kosten 2018 Seite 2