Drucksache 18 / 18 349 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Außerschulische Lernorte – Jugendkunstschulen gemäß § 124a Absatz 2 des Berliner Schulgesetzes und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 8 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Regina Kittler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18349 vom 27.03.2019 über Außerschulische Lernorte – Jugendkunstschulen gemäß § 124a Absatz 2 des Berliner Schulgesetzes Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Welche Rolle spielen die bezirklichen Jugendkunstschulen im Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung? Zu 1.: Die Jugendkunstschulen sind seit 2008 Teil des Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung (vgl. Drucksache 16/1310 des Abgeordnetenhauses von Berlin, insb. S. 10). Seit 2016 existiert in jedem Berliner Bezirk eine Jugendkunstschule. Darüber hinaus sieht das Konzept den Ausbau von Kooperationen vor; aktuell verfügen die Berliner Jugendkunstschulen über mehr als 200 Kooperationspartner aus den Bereichen Kultur , Bildung, Stadtentwicklung, Natur und Umwelt. Das 2016 erneuerte Rahmenkonzept Kulturelle Bildung baut auf den strategischen Zielen des Rahmenkonzeptes von 2008 auf und sieht die „Weiterentwicklung der bezirklichen Angebote und ihrer Strukturen, insbesondere bei den Jugendkunstschulen , Jugendkulturzentren, Bibliotheken, Volkshochschulen und Musikschulen“ vor (vgl. Bericht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 3.11.2016, Rote Nr. 0015, S.10 des Konzepts). In den Richtlinien der Regierungspolitik für die 18. Legislaturperiode hat der Senat diese Zielsetzung aufgegriffen und sich zur dauerhaften Stärkung der bezirklichen Kulturarbeit bekannt. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen liegen. Vor diesem Hintergrund sollen die Jugendkunstschulen der Bezirke als Orte der außerschulischen Bildungs- und Kulturarbeit gestärkt werden. Seite 2 von 8 Wichtigste Schritte in diesem Zusammenhang sind: • Förderung von zusätzlichen mind. 12 Plätzen bei den Jugendkunstschulen im Freiwilligen Sozialen Jahr in der Kultur aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa). Der ESF übernimmt hierbei rd. zwei Drittel der Kosten; die Bezirke müssen lediglich das monatliche Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge leisten. • Koordination der Herausgabe einer gemeinsamen Imagebroschüre für die bezirklichen Jugendkunstschulen • Entwicklung eines zukunftsfähigen Produktes im Rahmen der bezirklichen Kosten- und Leistungsrechnung zur Schaffung von Kosten- und Leistungstransparenz • Entwicklung eines strukturierten Berichtswesens für die Berichterstattung insbesondere im Rahmen des zweijährigen Bezirkskulturberichts • Aufnahme eines strukturierten vierteljährlichen Dialogs mit den kulturpädagogischen Leistungen der Jugendkunstschulen im Hause der Senatsverwaltung für Kultur und Europa • Entwicklung einer Honorarordnung für das freiberuflich tätige Lehrpersonal an den Jugendkunstschulen • Prüfung eines überbezirklichen Instruments für Förderung der bezirklichen Jugendkunstschulen für die Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen (z.B. Stärkung der freien Angebote, öffentliche Präsentation), die stärkere Betreuung von spezifischen Zielgruppen (Menschen mit Behinderung, Geflüchtete), die studienvorbereitende Ausbildung, die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, die Sichtbarkeit sowie die Beteiligung an Projekten und deren Kofinanzierung Nicht zuletzt ist die schulgesetzliche Vorgabe der Entwicklung von Qualitätskriterien noch offen, die bis zum Ende der Legislaturperiode erarbeitet werden sollen. Entsprechendes kündigt auch das Rahmenkonzept Kulturelle Bildung 2016 des Landes Berlin an. 2. Welche Standorte für die bezirklichen Jugendkunstschulen sind dem Senat bekannt (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 2.: Bezirk Anzahl Standorte Name und Adressen der Jugendkunstschulen Mitte 2 MIK Jugendkunstschule Berlin Mitte Schönwalder Str. 19, 13347 Berlin Auguststraße 21, 10117 Berlin Friedrichshain- Kreuzberg 1 FRIX-X BERG Jugendkunstschule Tempelhofer Ufer 15, 10963 Berlin Pankow 1 JUKS Pankow Neue Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin Charlottenburg- Wilmersdorf 1 Jugendkunstschule Charlottenburg-Wilmersdorf Nordhauser Str. 22, 10589 Berlin Spandau 1 KUNSTBASTION Zitadelle Spandau, Am Juliusturm 64, 13599 Berlin Steglitz-Zehlendorf 1 YOUKUNST Am Eichgarten 14, 12167 Berlin Seite 3 von 8 Tempelhof- Schöneberg 1 JUKS Tempelhof-Schöneberg Martin-Luther-Straße 46, 10779 Berlin Neukölln 2 Young Arts Neukölln Donaustraße 42, 12043 Berlin Gropiusstadt, Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin Treptow-Köpenick 1 Jugendkunstschule Treptow-Köpenick Mentzelstraße 28 12555 Berlin Marzahn- Hellersdorf 4 JUGEND.KUNST.SCHULE Kummerower Ring 44, 12619 Berlin Schloss Biesdorf, Alt-Biesdorf 55, 12683 Berlin KulturGut Alt-Marzahn, Alt-Marzahn 23, 12685 Berlin Kunsthaus Flora, Florastraße 113, 12623 Berlin Lichtenberg 1 Jugendkunstschule Lichtenberg Demminer Str. 4, 13059 Berlin Reinickendorf 1 Atrium, Senftenberger Ring 97, 13435 Berlin Im Rahmen von Kooperationen finden an weiteren Orten in den Bezirken Veranstaltungen der Jugendkunstschulen statt; diese Orte werden jedoch nicht ständig entsprechend genutzt. 3. In wessen Ressortzuständigkeit befinden sich die bezirklichen Jugendkunstschulen jeweils? Zu 3.: Die Frage nach dem zuständigen Fachamt in den Bezirken ist weiterhin unterschiedlich zu beantworten, während sich das Produkt 80927 Jugendkunstschule seit 2019 in Trägerschaft der Ämter für Weiterbildung und Kultur befindet. Die Ämterzuordnung stellt sich wie folgt dar: Bezirk zuständiges Fachamt im Bezirk Mitte Amt für Weiterbildung und Kultur Friedrichshain-Kreuzberg Schul- und Sportamt Pankow Schul- und Sportamt Charlottenburg-Wilmersdorf Schul- und Sportamt Spandau Amt für Weiterbildung und Kultur Steglitz-Zehlendorf Schul- und Sportamt Tempelhof-Schöneberg Schul- und Sportamt Neukölln Amt für Weiterbildung und Kultur Treptow-Köpenick Schul- und Sportamt Marzahn-Hellersdorf Amt für Weiterbildung und Kultur Lichtenberg Amt für Weiterbildung und Kultur Reinickendorf Schul- und Sportamt Die heterogene Zuständigkeit hat Auswirkungen auf die Kommunikation mit den Bezirken oberhalb der kulturpädagogischen Leitung (Fachbereichsleitungs-, Amtsleitungs - und Bezirksstadtratsebene) und führt zu unterschiedlichen Verfahrensweisen z.B. beim Umgang mit Honorarverträgen. Auch bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen im Rahmen des Geschäftsprozessmanagements sind nach aktuel- Seite 4 von 8 lem Stand mehrere Ämter einzubeziehen. Eine Vereinheitlichung der Zuordnung bei den Ämtern für Weiterbildung und Kultur entspräche den Empfehlungen der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung, müsste aber auf historisch gewachsene Strukturen (etwa bei der Nutzung der Infrastrukturen und von Schulpersonal (Hausmeister/Lehrkräfte) Rücksicht nehmen. Die zuständige Fachverwaltung auf Senatsebene ist die SenKultEuropa. Die dienstrechtliche Zuständigkeit für die an den Jugendkunstschulen mit Teilen ihres Stundendeputats tätigen Lehrkräfte liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF). 4. In welcher Höhe hat das Land Berlin den Bezirken finanzielle Mittel im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2018/2019 für die Jugendkunstschulen zur Verfügung gestellt (bitte pro Jahr und bezirklich aufschlüsseln)? Zu 4.: Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat im Rahmen des Beschlusses über den Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt jährlich 1 Mio. € für die bezirklichen Jugendkunstschulen , die Gartenarbeitsschulen und die Jugendverkehrsschulen zur Verfügung gestellt. Die fachlich zuständigen Senatsverwaltungen einigten sich, davon 480.000 € den Jugendkunstschulen zukommen zu lassen, pro Bezirk mithin 40.000 € im Haushaltsjahr 2018 als auch 2019. 5. In welcher Höhe hatte das Land Berlin die außerschulischen Lernorte, hier die Jugendkunstschulen gemäß § 124a Absatz 2 des Berliner Schulgesetzes, bereits in den Vorjahren gefördert? Zu 5.: Bereits im Haushaltsjahr 2016 und 2017 wurden Landesmittel in Höhe von je 80.000 Euro je Bezirk für die zwölf Jugendkunstschulen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel waren 2018 Teil des Bezirksplafonds. Da sich das neu eingeführte Produkt 80927 noch bis einschließlich 2019 in der Anpassungsphase befindet, hat die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) regulierend eingegriffen und für 2019 die Budgetierung pro Bezirk auf mindestens 80.000 Euro festgelegt. 6. Wofür können die vom Land bereitgestellten Gelder für die Jugendkunstschulen verwendet werden und welche Einschränkungen gibt es diesbezüglich? Was ist in dieser Hinsicht durch die Förderrichtlinie bestimmt und verbindlich? Zu 6.: Da die im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung zur Verfügung gestellten Mittel Teil der bezirklichen Globalsummen wurden und nicht durch den Senat auf Antrag bewilligt werden, gibt es keine Förderricht- oder -leitlinie. SenFin weist den Bezirken diese Mittel im Wege der Basiskorrektur zu. Die in 2018 und 2019 bereit gestellten zusätzlichen Mittel in Höhe von je 40.000 Euro pro Bezirk können jeweils für Honorare , Sachmittel oder auch Personalkosten verwendet werden. Seite 5 von 8 7. Wie ist die jeweilige Personalausstattung der Jugendkunstschulen und inwieweit sind die Landesmittel geeignet, für die Verbesserung der personellen Ausstattung der Jugendkunstschulen verwendet zu werden? Zu 7.: Zum Stand 2018 liegt folgendes Bild über die Personalsituation in den Jugendkunstschulen vor: Bezirk VZÄ Lehrkräfte der Berliner Schule (VZÄ = 28 Wochenstunden ) VZÄ der Bezirke /Stellen freier Träger (keine Lehrkräfte) Mitte 1,07 7 Friedrichshain-Kreuzberg 0,75 0 Pankow 1,18 1 Charlottenburg- Wilmersdorf 0,93 0,75 (seit Nov. 18) Spandau 0,93 0,55 Steglitz-Zehlendorf 0,71 0 Tempelhof-Schöneberg 0,93 0 Neukölln 0,89 2 Treptow-Köpenick 0,89 0 Marzahn-Hellersdorf 0,79 0,75 Lichtenberg 0,71 1 Reinickendorf 2,43 3 Die zusätzlichen Mittel i.H.v. 40.000 Euro pro Bezirk können für Personalausgaben verwendet werden. Die bereits in den Bezirksplafonds befindlichen Mittel aus 2016 und 2017 können ab 2018 ebenfalls flexibel, d.h. auch als Personalmittel, eingesetzt werden. Vorrangig ist die Finanzierung von Honorarkräften, ohne die die Durchführung des Unterrichts nicht möglich ist. Demgegenüber werden die durch SenBJF als pädagogische Leitung zur Verfügung gestellten Lehrkräfte durch die Planung und Koordination des Unterrichtsgeschehens, die Beschaffung von Unterrichtsmaterialien sowie die Verwaltung und Akquise von Honorarkräften in Anspruch genommen. Faktisch werden deshalb mehr als 90 v.H. des Unterrichts durch freie Honorarkräfte erbracht. 8. Wie bestimmt sich der Verwendungszweck der Landesmittel für die Jugendkunstschulen im Kontext der bezirklichen Verpflichtung zum Unterhalt dieser außerschulischen Lernorte? 9. Wie wird im Zusammenwirken zwischen Land und Bezirken sichergestellt, dass die Bereitstellung von Landesmitteln für die Jugendkunstschulen nicht dazu führt, dass diesbezügliche bezirkliche Aufwendungen entfallen? Zu 8. und 9.: Mit den Bezirken wurde über die Verwendung der 40.000 Euro pro Bezirk jeweils eine Zielvereinbarung über die Jahre 2018 und 2019 geschlossen. Alle Bezirke haben die Zielvereinbarung auf der Ebene der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister bzw. der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte unterzeichnet . Darin ist bestimmt, dass sich „der Bezirk verpflichtet …, die erhaltenen Mittel in beiden Jahren zusätzlich zu den im Haushaltsplan ohnehin veranschlagten Mitteln (Zusätzlichkeit der Landesmittel) ausschließlich für Zwecke der Jugendkunstschulen zu verwenden.“ Seite 6 von 8 Die zusätzlichen Mittel i. H. v. 40.000 Euro pro Bezirk im Jahr 2018 und 2019 können sowohl für Personal-, Honorar- als auch Sachkosten eingesetzt werden. 10. Welche Bezirke haben aus welchen Gründen die für die Jugendkunstschulen bestimmten Landesmittel nicht oder nicht vollständig ausgegeben (bitte Bezirke und nicht verausgabte Beträge aufschlüsseln)? Zu 10.: Für 2018 liegen folgende Zahlen und Gründe vor: Bezirke Ansatz für zusätzliche Mittel Ausgaben Differenz Gründe Mitte (01) 40.000,00 € 40.000,00 € 0,00 € Friedrichshain- Kreuzberg (02) 40.000,00 € 40.000,00 € 0,00 € Pankow (03) 40.000,00 € 30.903,04 € -9.096,96 € Keine Begründung. Charlottenburg- Wilmersdorf (04) 40.000,00 € 31.570,00 € -8.430,00 € Honorarmittel konnten nicht ganz ausgeschöpft werden. Spandau (05) 40.000,00 € 22.720,38 € -17.279,62 € Es soll eine 0,75 Verwaltungsstelle geschaffen werden, die in 2018 zeitlich nicht mehr realisiert werden konnte. Steglitz-Zehlendorf (06) 40.000,00 € 19.937,88 € -20.062,12 € Die geplante Eröffnung im März 2018 konnte erst im August 2018 erfolgen, daher konnten die Honorarmittel nicht vollständig ausgegeben werden. Verzögerung von Materiallieferungen ins kommende Haushaltsjahr . Tempelhof- Schöneberg (07) 40.000,00 € 27.237,00 € -12.763,00 € Verzögerung von Arbeitsprozessen und von Lieferungen ins kommende Haushaltsjahr. Neukölln (08) 40.000,00 € 40.000,00 € 0,00 € Treptow-Köpenick (09) 40.000,00 € 0,00 € -40.000,00 € Der künftige Standort ist noch Baustelle und keine Lagerkapazitäten für Möbel, Geräte und Material zur Verfügung . Seite 7 von 8 11. Was haben die Bezirke mit den für die Jugendkunstschulen vom Land bereitgestellten Geldern geplant und bisher umgesetzt (bitte bezirklich und auf die Jahre 2018 und 2019 verteilt aufschlüsseln )? Zu 11.: Mitteleinsatz 2018: Bezirke Ansatz Ausgaben Honorarmittel Sachmittel Personal (01) Mitte 40.000,00 € 40.000,00 € 28.500,00 € 11.500,00 € 0,00 € (02) Friedrichshain-Kreuzberg 40.000,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € 0,00 € 0,00 € (03) Pankow 40.000,00 € 30.903,04 € 10.307,00 € 20.596,04 € 0,00 € (04) Charlottenburg-Wilmersdorf 40.000,00 € 31.570,00 € 2.800,00 € 28.770,00 € 0,00 € (05) Spandau 40.000,00 € 22.720,38 € 0,00 € 22.720,38 € 0,00 € (06) Steglitz-Zehlendorf 40.000,00 € 19.937,88 € 0,00 € 19.937,88 € 0,00 € (07) Tempelhof-Schöneberg 40.000,00 € 27.237,00 € 27.237,00 € 0,00 € 0,00 € (08) Neukölln 40.000,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € 0,00 € 0,00 € (09) Treptow-Köpenick 40.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € (10) Marzahn-Hellersdorf 40.000,00 € 40.000,00 € 36.400,00 € 3.600,00 € 0,00 € (11) Lichtenberg 40.000,00 € 40.000,00 € 4.000,00 € 36.000,00 € 0,00 € (12) Reinickendorf 40.000,00 € 35.207,00 € 0,00 € 8.047,00 € 27.160,00 € 12. Wie bewertet der Senat den Stand der Entwicklung von Qualitätsstandards für die Jugendkunstschulen und wie werden die LAG Jugendkunstschulen, die Bezirke und andere Beteiligte und Betroffene der kulturellen Bildung in den Prozess der Entwicklung dieser Standards einbezogen? 13. Wann wird der Senat die lt. Schulgesetz vorgesehenen gemeinsamen Qualitätsstandards für die Jugendkunstschulen vorlegen? Zu 12. und 13.: Die SenKultEuropa steht im regelmäßigen Austausch mit allen 12 Jugendkunstschulen und Vertretungen der zuständigen Ämter der Bezirke. Da der Vorstand der „Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen und andere kulturpädagogischen Einrichtungen in Berlin e.V.“ (LAG) aus drei Jugendkunstschulleitungen besteht, ist diese ebenfalls informiert. Darüber hinaus ist die SenKultEuropa auch am Prozess der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Kulturelle Bildung beteiligt und steht dort mit weiteren Ansprechpartnern der Kulturellen Bildung im Kontakt. Seit März 2018 steht der SenKultEuropa Personal für die Bearbeitung der Themenfelder der Jugendkunstschule zur Verfügung. Im ersten Schritt wurde eine Kommunikationsstruktur implementiert, um den Austausch zwischen den Bezirken, den Jugendkunstschulen und der SenKultEuropa zu befördern. Auf Wunsch der Jugendkunstschulen wurde die Erstellung einer Imagebroschüre initiiert, die voraussichtlich im Mai/Juni 2019 erscheinen wird. U.a. wurde eine gemeinsame Datengrundlage entwickelt, die für eine Vergleichbarkeit bei der Berichterstattung (u.a. Bezirkskulturbericht 2018/2019) und bei der Weiterentwicklung des neuen Jugendkunstschulproduktes 80927 eine zentrale Rolle spielt. Die Entwicklung von Qualitätsstandards wird im Kontext der Erarbeitung von allgemeinen Rahmenleitlinien für die Arbeit der bezirklichen Jugendkunstschulen erfolgen. Auf diese Weise wird es – den Richtlinien der Regierungspolitik folgend – auch in diesem Bereich der bezirklichen Kulturarbeit möglich, zu Mindeststandards für Personal und Finanzen zu gelangen. Seite 8 von 8 Für den Prozess, der mit der gesamtstädtischen Infrastrukturplanung und der hierfür notwendig zu erstellenden ressortspezifischen Fachplanung für den Bereich der Jugendkunstschulen korrespondiert, sind angemessene personelle Ressourcen vorzusehen , gegebenenfalls auch externe Unterstützung. Nicht zuletzt wegen der notwendigen intensiven Abstimmung mit den Bezirken wird der Abschluss der Arbeiten erst zum Ende der Legislaturperiode erwartet. Berlin, den 11.04.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa