Drucksache 18 / 18 350 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler und Kristian Ronneburg (LINKE) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Außerschulische Lernorte – Jugendverkehrsschulen gemäß § 124a Absatz 3 des Berliner Schulgesetzes und Antwort vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler und Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18350 vom 27.03.2019 über Außerschulische Lernorte – Jugendverkehrsschulen gemäß § 124 a Absatz 3 des Berliner Schulgesetzes ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe hat das Land Berlin den Bezirken finanzielle Mittel für die Jugendverkehrsschulen zur Verfügung gestellt (bitte pro Jahr und bezirklich aufschlüsseln)? Zu 1.: Die Jugendverkehrsschulen sind bezirkliche Einrichtungen. Die Mittel für die Jugendverkehrsschulen sind im Bezirksplafond enthalten. Sie werden in der Kostenund Leistungsrechnung über das Produkt 79 388 - Jugendverkehrsschulen - abgebildet und zugewiesen. Dies ermöglicht eine Übersicht zur Finanzierung unter Einschluss aller bezirklichen Kosten zum Betrieb der Einrichtungen. Für die Beantwortung der Fragestellungen wird daher auf die Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zurückgegriffen (vgl. auch Antwort auf die Frage 4.). Für den Doppelhaushalt 2016/2017 hatte das Abgeordnetenhaus von Berlin zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 2,0 Mio. Euro für die außerschulischen Lernorte gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin bereitgestellt. Von diesen Mitteln entfiel 2016 und 2017 ein Anteil von jährlich bis zu 600.000 Euro (anteilig 25.000 Euro je Standort) auf die Jugendverkehrsschulen. Für den Doppelhaushalt 2018/2019 wurden vom Abgeordnetenhaus erneut zusätzliche Mittel für die außerschulischen Lernorte gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin, diesmal in Höhe von jährlich 1,0 Mio. Euro, bereitgestellt. Von diesen zusätzlichen Mitteln erhielten bzw. erhalten die Jugendverkehrsschulen in den Jahren 2018 und 2019 jeweils bis zu 260.000 Euro (anteilig 10.400 Euro je Standort) auf. Zudem können die Jugendverkehrsschulen bzw. die Bezirke zusätzliche Mittel über verschiedene Förderprogramme des Landes beantragen. So können die Jugendverkehrsschulen beispielsweise eine Förderung für die Sanierung ihrer Verkehrsanlagen über Mittel aus den Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) als auch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) beantragen. Die Anlage 1 enthält eine Übersicht zur Aufteilung der zusätzlichen Mittel für die Jahre 2016 bis 2019 und die Summen der Produktbudgets zum Produkt 79 388 - Jugendverkehrsschulen der Jahre 2016 bis 2019. 2. Wofür können die vom Land bereit gestellten Gelder für die Jugendverkehrsschulen verwendet werden und welche Einschränkungen gibt es diesbezüglich? Was ist in dieser Hinsicht durch die Förderrichtlinie bestimmt und verbindlich? Zu 2.: Die im Rahmen der Globalsummenzuweisung auf Basis der Produktbudgets den Bezirken für die Jugendverkehrsschulen zugewiesenen Finanzmittel unterliegen keinen spezifischen Einschränkungen. Die vom Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2016/2017 zusätzlich bereitgestellten Mittel waren für die Initiierung und den Ausbau der Einrichtungen zweckentsprechend zu verwenden. Sie unterlagen in der Ausführung der Einschränkung, dass diese Mittel nur für Honorar- und Sachkosten verwendet werden sollten. Die Einschränkungen bestanden nur für die Umsetzung im Doppelhaushalt 2016/2017. Die Mittel wurden ab 2018 verstetigt und sind dem Bezirksplafond in voller Höhe zugeführt worden. Die Bezirke waren damit in die Lage versetzt, die zusätzlichen Mittel für die außerschulischen Lernorte fortzuschreiben und einrichtungsbezogen einsetzen zu können. Die vom Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2018/2019 zusätzlich bereitgestellten Mittel unterliegen keinen spezifischen Einschränkungen in der Verwendung für die Jugendverkehrsschulen. Der Bezirk ist allerdings verpflichtet, die erhaltenen Mittel in beiden Jahren zusätzlich zu den im Haushaltsplan ohnehin veranschlagten Mitteln (Zusätzlichkeit der Landesmittel) ausschließlich für Zwecke der Jugendverkehrsschule zu verwenden. Das Abgeordnetenhaus hatte die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für 2018/2019 mit folgender Auflage (vgl. Drucksache des Abgeordnetenhauses von Berlin Nr. 18/0700 (II.B.106)) verbunden: Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Bezirken über die Verwendung der Mittel für die bezirklichen Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen, die im Rahmen der Globalsummenzuweisung den Bezirken zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Mai, erstmalig in 2019, zu berichten. Zur Förderung der Arbeit der Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen in den Jahren 2018 und 2019 wurde daher zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den Bezirken eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Die Zielvereinbarung regelt die Bereitstellung der Mittel, die Verfügbarkeit der Mittel, die Berichtspflicht und die Geltungsdauer. Der vom Abgeordnetenhaus für das Jahr 2018 erbetene Bericht wird gegenwärtig erarbeitet. 3. Wie bestimmt sich der Verwendungszweck der Landesmittel für die Jugendverkehrsschulen im Kontext der bezirklichen Verpflichtung zum Unterhalt dieser außerschulischen Lernorte? Zu 3.: Gemäß § 124 a des Schulgesetzes sind die Bezirke Träger der Jugendverkehrsschulen. Die Finanzierung der Einrichtungen wird durch das Produkt 79 388 - Jugendverkehrsschulen sichergestellt. Die zusätzlich durch das Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellten Mittel sind, soweit bestimmt, für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendverkehrsschulen zu verwenden. 4. Wie wird im Zusammenwirken zwischen Land und Bezirken sichergestellt, dass die Bereitstellung von Landesmitteln für die Jugendverkehrsschulen nicht dazu führt, dass diesbezügliche bezirkliche Aufwendungen sinken oder entfallen? Zu 4.: Die in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 als zusätzliche Beträge zur Verstärkung der Globalsumme bereitgestellten Mittel wurden bzw. werden jeweils im Zuge der Basiskorrektur ausgeglichen. Die jeweils auf Basis eines auch mit den Bezirken abgestimmten Verfahrens ermittelten Basiskorrekturbeträge wurden in den Übersendungsschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur "Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke“ für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ausgewiesen und mitgeteilt. Die Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Ist-Kosten der jeweils herangezogenen Produkte, der zusätzlichen Mittel (gleich Höchstbetrag für die Basiskorrektur) und der Basiskorrekturbeträge der Jahre 2016 bis 2018. 5. Welche Bezirke haben bisher die für die Jugendverkehrsschulen bestimmten Landesmittel nicht ausgegeben (bitte Bezirke und nicht verausgabte Beträge pro Jahr aufschlüsseln)? Zu 5.: Die im Rahmen des Basiskorrekturverfahrens ermittelten Ausgleichsbeträge sind der Anlage 2 zu entnehmen. 6. Was haben die Bezirke mit den für die Jugendverkehrsschulen vom Land bereitgestellten Geldern geplant und bisher umgesetzt (bitte bezirklich und auf die Jahre seit 2016 verteilt aufschlüsseln)? Zu 6.: Für die Jahre 2016 und 2017 haben die Bezirke der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Verwendung der Mittel berichtet. Die Anlage 3 enthält eine Übersicht über die Maßnahmen und Beschaffungen in diesem Zeitraum. Für die Jahre 2018 und 2019 ist der Senat gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Bezirken über die Verwendung der zusätzlichen Mittel für die bezirklichen Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Mai, erstmalig in 2019, zu berichten. Die im Rahmen der Zielvereinbarung mit den Bezirken für die Umsetzung der Berichte vorgesehenen Daten werden gegenwärtig von den Bezirken zur Verfügung gestellt und mit diesen abgestimmt. Die Ergebnisse können hier noch nicht dargestellt werden. Für das Jahr 2018 wird die Verwendung der zusätzlichen Mittel dann durch den Bericht an das Abgeordnetenhaus, den Hauptausschuss, zum 31.05.2019 dokumentiert werden. 7. Wann wird der Senat die lt. Schulgesetz vorgesehenen gemeinsamen Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen vorlegen? Zu 7.: Die zur Erarbeitung eines Konzepts für gemeinsame Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Senats und der Bezirke wird ihre Arbeit wie vorgesehen im II. Quartal 2019 abschließen. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zunächst mit den Bezirken zu beraten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie strebt an, das Ergebnis im Jahr 2020 vorzulegen. Berlin, den 5. April 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18350 Schriftliche Anfrage 18 / 18350 Frage 1 Finanzielle Mittel für die Jugendverkehrsschulen (JVS) 2016 bis 2019, Produktbudgets und zusätzliche Mittel Produktbudget Produkt 79388 JVS zusätzliche Mittel Produktbudget Produkt 79388 JVS zusätzliche Mittel Produktbudget Produkt 79388 JVS zusätzliche Mittel Produktbudget Produkt 79388 JVS zusätzliche Mittel 31 Mitte 45.909 50.000 60.634 50.000 150.516 20.800 101.468 20.800 32 Friedrichshain-Kreuzberg 254.476 75.000 138.533 75.000 290.266 31.200 233.919 31.200 33 Pankow 167.805 75.000 138.914 75.000 285.005 31.200 224.986 31.200 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 158.362 50.000 82.061 50.000 153.687 20.800 114.007 20.800 35 Spandau 104.579 50.000 55.978 50.000 135.772 20.800 81.673 20.800 36 Steglitz-Zehlendorf 177.651 50.000 155.794 50.000 226.130 20.800 213.254 20.800 37 Tempelhof-Schöneberg 69.910 50.000 33.295 50.000 175.266 20.800 118.302 20.800 38 Neukölln 69.285 50.000 60.345 50.000 167.555 20.800 151.881 20.800 39 Treptow-Köpenick 17.046 25.000 26.395 25.000 56.289 10.400 45.978 10.400 40 Marzahn-Hellersdorf 141.408 25.000 90.477 25.000 140.949 20.800 123.842 20.800 41 Lichtenberg 76.336 50.000 39.251 50.000 117.918 20.800 95.766 20.800 42 Reinickendorf 83.644 50.000 60.202 50.000 117.717 20.800 98.085 20.800 Summen 1.366.410 600.000 941.881 600.000 2.017.069 260.000 1.603.161 260.000 Hinweise Zahlenwerte auf ganze Werte ohne Komastelle gerundet. Alle Beträge in Euro. 2016/2017: Zusätzliche Mittel auf der Grundlage des Konzepts zur Förderung und Initiierung außerschulischer Lernorte (RN 2626 C) in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie dem Schreiben der SenBJW vom 28.07.2016, II B 2 Kl. 2018/2019: Zusätzliche Finanzierung der außerschulischen Lernorte im Sinne des Schulgesetzes über insgesamt 1,0 Mio. € in Umsetzung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Einzelplan 2729 (RN 18/0500 DX) sowie 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 vom 07. März 2018, Anlage 2. 2019 Bezirk 2016 2017 2018 Anlage 2 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18350 Schriftliche Anfrage 18 / 18350 Frage 5 Ist-Kosten Projektkostenträger 28292 JVS zusätzliche Mittel = Basiskorrektur Höchstbetrag BK Betrag 2016 2) Ist-Kosten Produkt 79388 JVS zusätzliche Mittel = Basiskorrektur Höchstbetrag BK Betrag 2017 2) 2 3 4 5 6 7 31 Mitte 39.163 50.000 39.163 108.818 50.000 50.000 32 Friedrichshain-Kreuzberg 72.621 75.000 72.621 164.987 75.000 75.000 33 Pankow 23.720 75.000 23.720 184.326 75.000 75.000 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 31.127 50.000 31.127 135.314 50.000 50.000 35 Spandau 6.766 50.000 6.766 80.598 50.000 50.000 36 Steglitz-Zehlendorf 30.176 50.000 30.176 105.747 50.000 50.000 37 Tempelhof-Schöneberg 48.082 50.000 48.082 77.201 50.000 50.000 38 Neukölln 50.000 50.000 50.000 181.990 50.000 50.000 39 Treptow-Köpenick 8.512 25.000 8.512 78.881 25.000 25.000 40 Marzahn-Hellersdorf 23.135 25.000 23.135 205.679 25.000 25.000 41 Lichtenberg 12.161 50.000 12.161 135.889 50.000 50.000 42 Reinickendorf 3.200 50.000 3.200 143.731 50.000 50.000 348.665 600.000 348.665 1.603.160 600.000 600.000 Hinweise Zahlenwerte auf ganze Werte ohne Komastelle gerundet. Alle Beträge in Euro. 1) 2016/2017: Zusätzliche Mittel auf der Grundlage des Konzepts zur Förderung und Initiierung außerschulischer Lernorte (RN 2626 C) in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie dem Schreiben der SenBJW vom 28.07.2016, II B 2 Kl. 2016 war der Einsatz der zusätzlichen Mittel auf den dafür eingerichteten Projektkostenträgern nachzuweisen. Der Ausgleich erfolgte im Wege der Basiskorrektur 2016 in Höhe der auf den Projektkostenträgern gebuchten Kosten, maximal bis zum Höchstbetrag der anteilig zugewiesenen zusätzlichen Mittel. 2017 war der Einsatz der zusätzlichen Mittel für die Gartenarbeitsschulen und Jugendkunstschulen auf den neu eingerichteten Produkten nachzuweisen. Für die Jugendverkehrsschulen erfolgte der Nachweis über das bereits zuvor bestehende Produkt 79 388 – Jugendverkehrsschulen. Die zusätzlichen Mittel wurden 2017 bis zum Höchstbetrag der zusätzlich bereitgestellten Mittel ausgeglichen, sofern die Produktkosten diesen Betrag überstiegen oder erreichten. 2) BK Beträge auf Basis der Daten der "Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke" für die Jahre 2016 und 2017. Bezirk Basiskorrektur 2016 1) 1 Basiskorrektur 2017 1) Seite 1 Anlage 2 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18350 Hinweise 2. FS GS 2018: 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 vom 7. März 2018 JKS: Jugendkunstschulen JVS: Jugendverkehrsschulen GAS: Gartenarbeitsschulen Basis: Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur "Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2018" vom 26. März 2019. Die Tabelle ist Berechnungsgrundlage für die Anlage 2 des vorgenannten Schreibens, Spalte Zusätzliche Finanzierung der außerschulischen Lernorte. 2018 war der Einsatz der zusätzlichen Mittel fortlaufend über die nun etablierten Produkte abzubilden. Die Abrechnung der Mittel ist durch einen Abgleich der tatsächlichen Kosten des Jahres 2018 mit denen des Jahres 2017 erfolgt. Der gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnende Kostenanstieg wurde basiskorrigiert, maximal bis zum Höchstbetrag der zusätzlichen Mittel. Basiskorrektur Höchstbetrag Nachtrag 2. FS GS 2018 1) 80927- JKS 79388 - JVS 80926 GAS Summe 80927- JKS 79388 - JVS 80926 GAS Summe Mehrausgaben ggü. VJ BK Betrag 2018 2 3 4 5 6 = 3 + 4 + 5 7 8 9 10 = 7 + 8 + 9 11 = 10 -6 12 = 2 wenn 11 > 2; 11 31 Mitte 112.800 204.153 108.818 776.916 1.089.888 265.707 109.782 819.620 1.195.109 105.221 105.221 32 Friedrichshain-Kreuzberg 88.533 34.173 164.987 24.181 223.341 120.111 181.074 31.277 332.462 109.121 88.533 33 Pankow 88.533 397.628 184.326 299.907 881.861 507.529 181.075 263.113 951.717 69.856 69.856 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 78.133 223.228 135.314 422.024 780.565 250.844 136.068 482.911 869.823 89.258 78.133 35 Spandau 95.467 91.934 80.598 593.139 765.671 153.663 145.093 718.921 1.017.677 252.006 95.467 36 Steglitz-Zehlendorf 78.133 320.762 105.747 130.978 557.486 215.355 67.479 274.980 557.814 327 327 37 Tempelhof-Schöneberg 78.133 95.452 77.201 718.405 891.057 111.375 67.962 721.822 901.159 10.101 10.101 38 Neukölln 78.133 112.975 181.990 645.974 940.939 149.706 165.260 650.419 965.385 24.446 24.446 39 Treptow-Köpenick 67.733 67.690 78.881 225.058 371.629 80.909 165.987 277.128 524.025 152.396 67.733 40 Marzahn-Hellersdorf 78.133 126.028 205.679 0 331.707 180.409 259.001 5.976 445.386 113.679 78.133 41 Lichtenberg 78.133 260.231 135.889 345.167 741.287 301.106 203.209 305.228 809.543 68.256 68.256 42 Reinickendorf 78.133 649.082 143.731 58.997 851.810 804.450 222.794 84.866 1.112.110 260.300 78.133 1.000.000 2.583.334 1.603.160 4.240.747 8.427.242 3.141.165 1.904.784 4.636.261 9.682.210 1.254.969 764.341 1) zusätzliche Finanzierung der außerschulischen Lernorte im Sinne des Schulgesetzes über insgesamt 1 Mio. € in Umsetzung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Einzelplan 2729 (RN 18/0500 DX). 1 Summe Datei 01: Basiskorrektur 2018 - Mittel zur Förderung der außerschulischen Lernorte Berechnungsweg Bezirk Ist Kosten 2017 Ist Kosten 2018 Seite 2 Anlage 3 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18350 Schriftliche Anfrage 18 / 18350 Frage 6 Bezirk / Jugendverkehrsschule Maßnahmen/Beschaffungen 2016 Maßnahmen/Beschaffungen 2017 Mitte Ersatz- und Neubeschaffungen: Stühle, Tische für Schulungsräume, Schränke, IT-Ausstattung (PC, Beamer, Abspielgeräte), Fahrräder verschiedener Größen, Fahrradhelme, Tretfahrzeuge, Material für die Reparatur der Fahrzeuge; Honorare für die Durchführung von Schülerprojekten Kinderfahrradhelme, Kinderfahrräder, behindertengerechte Fahrräder, Verbandsschränke, Verkehrszeichen für Tafeln, Ampel für Unterrichtsraum, Schaukästen, Regale, Kühlschränke, Werkstattwagen, div. Werkzeug, Jalousien, Schlauchwagen für den Außenbereich, Faltpavillons als Sonnenschutz, TV-Geräte mit Zubehör für Schulungs- und Unterrichtszwecke - für beide Standorte, Verbrauchsmaterialien für den Verkehrserziehungsunterricht wie z.B. Arbeitshefte, Büromaterialien, Kleinstmaterialien für Fahrradreparaturen Friedrichshain-Kreuzberg Fahrräder, Fahrradersatzteile, Kleinfahrzeuge, Go-Karts, Fahrradwerkzeuge und Ersatzteile, rollende Werkstatt, mobile Ampelanlage, Schränke, Regale, Drehstühle, Rollcontainer, Tische, Projektorwagen, Drucker, Betriebssysteme, Rechner, Monitor, Scanner, Schutzprogramm, All in one PC's, Beamer, Monitore, Tastaturen, Lizenzen etc.; Honorarmittel für Kurse zum Verkehrssicherheitstraining Fahrradersatzteile, Werkzeuge für die Wartung, Aufstockung des Fahrzeugfuhrparks (Roller, Go-Karts, Fahrräder), Kauf von Containern zur Erweiterung der Lagerkapazitäten, Ersatz von Verkehrsschildern und Verkehrsleitkegeln, IT-Ausstattung, Büromöbel, Büromaterial Pankow Mobile Ampelanlage, Erneuerung und Ergänzung des Fahrradbestandes, Warnwesten, Anschaffung eines Transporters für die JVS SMART-Boards, Fahrradsimulatoren, Stühle für Schulungsräume, Fahrräder, diverses Reparaturmaterial und Sets für Fahrräder, Dino Cars für behinderte Schüler/innen, Warnwesten, Pavillons, Lehr- und Lernmaterial, Fahrradhelme, Veranstaltungen zur Verkehrserziehung Charlottenburg-Wilmersdorf Verkehrszeichen, Fahrräder, Fahrradhelme, Kettcars, Carport, Slalomstangen einschließlich Befestigung, Seefrachtcontainer als zusätzlicher Lagerraum, IT-Ausstattung, Mobiliar, div. Bürobedarf, div. Werkzeuge, div. Geräte für die Pflege der Außenanlagen, Gartenbänke Fahrräder, Roller, Ersatzteile, Werkzeuge, Helme, Warnwesten, Parcourselemente, Regenkleidung, Handschuhe, Container-Regale, Schutzkleidung, Erneuerung von zwei Fahrbahnabschnitten (Standort Charlottenburg), Erneuerung der Lichtsignalanlage (Standort Wilmersdorf), SMART-Boards, IT-Ausstattung, verkehrssichernde Arbeiten, Grünpflege Spandau Fahrräder, Dreiräder, Unterrichtsmaterialien wie Plakate, Verkehrsschilder, Warnwesten, Garderoben- und Materialschränke, Stühle sowie Tische, Erneuerung der PC-Arbeitsplätze in Planung Erneuerung der IT-Ausstattung, Fahrräder, Fahrzeuge, Kettcars, Helme, Lehrmittel Steglitz-Zehlendorf Erneuerung Fuhrpark, Anschaffung Werkzeug und Geräte zurUnterhaltspflege Erweiterung des Fahrradfuhrparks für Vorbereitung und Abnahme der Radfahrprüfungen, Anschaffung von Sicherheitsmaterialien (Helme, Westen), Austausch des Kettcar-Fuhrparks für das freie Fahren am Nachmittag Tempelhof-Schöneberg Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen u.a. 67 Fahrräder, 28 Go-Karts, Ausstattung IT (interaktives Whiteboard etc.), Verkehrszeichen, Fahrradhelme, Kompressor IT-Ausstattung (Notebook), Verkehrszeichen, Fahrradhelme, farbige Kinderwarnwesten, Absperrgitter, Reaktionstestgerät u.a.m. 1 von 2 Anlage 3 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18350 Neukölln Neubeschaffung von Behindertenfahrräder, teilweise Erneuerung des Fahrradparkes der beiden Jugendverkehrsschulen, Zubehör und Materialien zur Reparatur des Fuhrparkes, Erneuerung der Bestuhlung und des Mobiliars der beiden Jugendverkehrsschulen, Beschaffung von neuen Warnwesten und Pylonen, Honorare für Angebote des beauftragten Trägervereins im Rahmen einer Zuwendung Ersatzteile für die Fahrzeuge, Fahrräder, behindertengerechte Dreiräder, Helme, Bekleidung u.a.m.; Zuwendung an den beauftragten Trägerverein vorwiegend für Personalkosten Treptow-Köpenick Neubeschaffungen Fahrräder, Fahrradhelme Erneuerung IT-Ausstattung, 1 Beamer, Fahrradhelme, 20 Fahrräder zu 24 Zoll, 10 Fahrräder zu 20 Zoll, 3 Go-Karts, 3 E-Bikes Marzahn-Hellersdorf Ersatz- und Neubeschaffung von Lehr- und Lernmitteln, Fahrräder, Roller, Balancegeräte, Werbemittel, Entwicklung von Angeboten für den Freizeitbereich der JVS Sanierung der Verkehrsflächen, Malerarbeiten Gebäude und Werkstatt Lichtenberg Handbücher, Begleithefte, Folien, Verkehrszeichen, Handschuhe, Westen, Fahrräder, Go-Karts, Material Reparatur- und Verbrauchsmaterialien) und Werkzeug für eine Fahrradwerkstatt, Interaktives White-/SMART-Board, Erarbeitung und Druck Marketingmaterial, Werbematerialien (Flyer) Ausweitung der Öffnungszeiten von Mo.-Fr. 8-18 Uhr (zuvor bis 14 Uhr) und Sa. 10-16 Uhr, Durchführung von Projekten und Veranstaltungen (Mobilitätsberatung, Polizeiberatung), Workshops: Vermittlung und Umgang mit diversen Fortbewegungsmitteln, Schulung Anwendung SMART-Notebook/Board, SMART-Board (Standort Lichtenberg), Fahrradhelme, Fahrräder, Warnwesten, Metallhaus zur Erweiterung der Unterbringungskapazitäten, Erarbeitung/Konzeption einer Marketingund Kommunikationsstrategie, Sanierung der Verkehrsflächen und der Fahrbahnmarkierungen, Geräte zur Gartenbewirtschaftung Reinickendorf Beschaffung und Reparatur von Fahrrädern, Ersatzteile, Kettcars, Roller, große Dreiräder, Verkehrsschilder, Kegel, Mobiliar, SMART- Board, PC-Ausstattung, Literatur, Honorarmittel für einen Leistungsvertrag mit dem beauftragten freien Träger neue IT-Ausstattung (PC, SMART-Board, Software), Mobiliar (Tische, Stühle), Wandhalter für Informationen, Erneuerung Verkehrszeichen, Erneuerung der Verkehrsflächen (Fahrbahnen), Fahrräder, Roller, Kettcars, Fahrradhelme, Projekttage Hinweise: Die Angaben zum Jahr 2016 wurden aus den Berichten der Bezirke über die Umsetzung der zusätzlichen Mittel 2016/2017 (ZV) für den Berichtszeitraum 2016 entnommen. Die Angaben zu den Jahren 2017 wurden der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/15286 entnommen. Die Angaben zum Jahr 2018 werden im Rahmen der Berichtspflicht gegenüber dem Hauptausschuss zum 31.05.2019 über die Umsetzung der zusätzlichen Mittel in 2018 vorgelegt. Aufgrund der Vielzahl von Einzelmaßnahmen in den Bezirken werden die Angaben der Bezirke stichpunktartig, zusammenfassend wiedergegeben. 2 von 2