Drucksache 18 / 18 351 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler und Tobias Schulze (LINKE) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Umsetzung des Digitalpakts in Berlin und Antwort vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler und Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18351 vom 27. März 2019 über Umsetzung des Digitalpakts in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Zeit- und Maßnahmenplan verfolgt der Senat bei der Umsetzung des Digitalpakts für Berlin ? Zu 1.: Der Senat hat am 02.04.2019 auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ von Bund und Ländern zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Senatorin ermächtigt , die Verwaltungsvereinbarung für das Land Berlin zu unterzeichnen. Sobald alle Bundesländer und der Bund die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben und die Grundgesetzänderung erfolgt ist, tritt diese in Kraft. Vor Beginn der ersten Investitionen erstellt Berlin die Förderrichtlinien für Schulen und für landesweite Investitionen. Nach der Feststellung des Benehmens mit dem Bund wird die Steuergruppe unterrichtet. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) baut eine Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Schulträger und Schulen auf, um den Prozess der Antragsstellung zu begleiten und individuell zu beraten. 2 Zum kommenden Schuljahr 2019/2020 sollen die ersten Investitionsmaßnahmen in Höhe von voraussichtlich 38 Millionen Euro aus dem Pakt für eine bessere IT- Ausstattung erfolgen. Ziel ist es, schnell mit dem Aufbau der IT-Infrastruktur durch Beschaffung von Standardschulservern, strukturierter LAN-Vernetzung der Schulen sowie Ausbau des WLANs der Schulen zu beginnen. Die Schwerpunkte des DigitalPakts liegen auf der Verbesserung der digitalen Vernetzung der Schulgebäude und dem Ausbau des schulischen WLANs sowie der Beschaffung von Präsentationstechnik. 2. In welcher Form hat die Bundesregierung bei den Ländern mögliche Bedarfe für die Digitalisierungsaufgaben abgefragt? Zu 2.: Der Bund hat eine solche Abfrage zu keinem Zeitpunkt durchgeführt, sondern entsprechend der grundgesetzlich zulässigen Fördertatbestände – im Rahmen von Finanzhilfen – gemeinsam mit den Ländern Förderbereiche bzw. –gegenstände definiert . Innerhalb dieses Rahmens ist es den Ländern vorbehalten, ggf. Förderschwerpunkte festzulegen (Förderrichtlinie des jeweiligen Landes). 3. Wie sieht der Senat die Bezirke für die anstehende Umsetzung des Digitalpakts gerüstet? Welche Unterstützungsleistungen an die Bezirke sind von Landesseite aus geplant? Zu 3.: Die Bezirke sind sehr heterogen auf die Umsetzung des DigitalPakts vorbereitet. In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist geplant die Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Schulen und Schulträger zur Umsetzung des DigitalPakts aufzubauen. Im Rahmen des Projektes technische IT-Betreuung - eine Säule des eEducation Berlin Masterplan - gibt es professionelle Wartung und Support der schulischen IT- Infrastruktur bereits seit März 2019 an 80% der Berliner allgemein bildenden Schulen . Für diese Schulen erstellt SenBildJugFam das IT-Wartungskonzept. Die IT-Regionalbetreuerinnen und IT-Regionalbetreuer unterstützen parallel die Schulträger in den Bezirken dabei die IT-Entwicklungskonzepte zu erstellen sowie die Schulen bei der Aktualisierung bzw. Neuerstellung der Medienkonzepte. Die Schulen werden außerdem durch die Schulberaterinnen und Schulberater der regionalen Fortbildung unterstützt. 4. Welche Strategie verfolgt der Senat in Bezug auf eine "Schulcloud" – gibt es Kriterien für die Entscheidung zwischen dem Lernraum Berlin, dem Angebot des HPI und weiteren Anbietern? Werden diese Kriterien transparent gemacht? Welche Akteure bezieht die Senatsverwaltung in diesen Prozess mit ein? 3 Zu 4.: Gemäß §7 des Schulgesetzes (SchulG) Schulische Selbständigkeit und Eigenverantwortung , Absatz 2 gestaltet und organisiert jede Schule im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung. Über die Teilnahme von Schulen an einer „Schulcloud“ entscheidet die Schule in Eigenverantwortung. Bei der Wahl einer „Schulcloud“ muss aufgrund der Eigenverantwortung der Schulen keine Entscheidung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zwischen verschiedenen Anbietern getroffen werden. Der Lernraum Berlin wird als Leitprojekt des „eEducation Berlin Masterplan“ kontinuierlich weiter entwickelt und für Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Gemäß Koalitionsvertrag wird der Lernraum Berlin als Open-Source-Software durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiter ausgebaut. Am Forschungsprojekt des Hasso-Plattner-Instituts nehmen gemeinsam mit dem nationalen Excellence-Schulnetzwerk MINT-EC als Kooperationspartner in Berlin aktuell vier Schulen teil. 5. Wie sichert der Senat insbesondere den Einbezug des im Koalitionsvertrag angekündigten "Runden Tisches Medienbildung" ab? Zu 5.: Aus Mitteln des DigitalPakt Schule soll die schulische IT-Infrastruktur verbessert und standardisiert werden. Die Aufgabe des Runden Tisches Medienbildung betrifft die Konzeptentwicklung der „Medienbildung für Kinder und Jugendliche“ und nicht die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Steuerung des Landes in diesem Fall insbesondere die IT- Infrastruktur der Schulgebäude, so dass die Einbeziehung des Runden Tisches Medienbildung in Bezug auf den DigitalPakt Schule nicht erfolgt. 6. Welche Strategie bzw. Maßnahmen verfolgt der Senat in Bezug auf die Bezirke als Schulträger und die Rolle der übergreifenden Institutionen LISUM und Medienforum an der Levetzowstraße? Zu 6.: In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist geplant die Beratungsund Unterstützungsstruktur für Schulen und Bezirke als Schulträger zur Umsetzung des DigitalPakts aufzubauen. In der Modularen Qualifizierung im LISUM werden für die Schulberaterinnen und Schulberater der Regionalen Fortbildung Berlin zum Basiscurriculum Medienbildung des Rahmenlehrplans diverse Veranstaltungen angeboten. Die Themenbereiche orientieren sich an der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Im Rahmen der Schulentwicklungsberatung gibt es Angebote zur Erstellung von schulischen Medienkonzepten im Kontext eines Schulprogramms. 4 In der Qualifizierung der Schulleitungen werden Veranstaltungen beispielsweise zu folgenden Themen angeboten: Digitalisierung trifft Schule – Führen im digitalen Wandel, Schule und Unterricht in der digitalen Welt und Führungshandeln bei der Implementierung des Basiscurriculum Medienbildung. Das Medienforum als Teil des Bildungs- und Medienzentrums Levetzowstraße wird einen Schwerpunkt in der Beschaffung analoger und digitaler Medien auf Lehr- und Lernmaterialien zur IT-gestützten Bildung legen. Es wird die Möglichkeit geprüft, die Ergebnisse des OER-Projekts der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bibliothekarisch aufzubereiten und auch über den Bestand des Medienforums zugänglich zu machen. Der Beratungsservice des Medienforums fokussiert sich auf die im DigitalPakt Schule benannten Aufgabenfelder. 7. Falls bisher keine Akteure mit einbezogen worden sind, wann plant der Senat diesen Einbezug? Zu 7.: Für den Ausbau der IT-Infrastruktur der Schulen ist das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) kontinuierlich im Rahmen der Abstimmung der Anforderungskataloge an die verwendeten IT-Lösungen einbezogen. Berlin, den 8. April 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie