Drucksache 18 / 18 356 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XIV) – Armut in Städten (II) und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18356 vom 27.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XIV) – Armut in Städten (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Armut in Städten“ im Rahmen der EU- Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Zu den Maßnahmen des Aktionsprogramms, das die Partnerschaft im Januar 2018 verabschiedet hat, wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13092 verwiesen. In der Folgezeit widmete sich die Partnerschaft der Umsetzung der Einzelmaßnahmen. Die Partnerschaft hat entschieden, die Arbeit bis Juni 2019 zu verlängern, um die Umsetzung fortsetzen zu können. Die für die Einzelmaßnahmen federführenden Akteure haben vereinbart, auch nach dem formalen Ende der Partnerschaft die Zusammenarbeit und den Austausch fortzusetzen. 2. Wie bzw. über welche Beteiligte hat sich der Senat seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Büro des Landes Berlin bei der EU) hat sich über die Hauptstadtregion Brüssel, die Mitglied in der Partnerschaft „Armut in Städten“ ist, über die Arbeit in diesem Gremium informiert und Berliner Positionen eingebracht. Seite 2 von 3 3. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 13092 vom Senat angeregten Änderungen europäischer Rechtsetzung konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Zu 3.: Seit der Verabschiedung der Europäischen Säule der sozialen Rechte mit ihren zwanzig Prinzipien durch die Staats- und Regierungschefs und die europäischen Institutionen im November 2017 unterstützt Berlin durch die Einbringung entsprechender Anträge im Bundesrat aktiv die Europäische Kommission bei ihren Bemühungen , die dort niedergelegten Prinzipien durch konkrete legislative Vorschläge auf europäischer Ebene umzusetzen. Am Ende der Mandatszeit der amtierenden Europäischen Kommission zeigt sich, dass die EU in manchen Bereichen einen Schritt vorwärts in Richtung eines sozialeren Europas dank der in der Europäischen Säule der sozialen Rechte niedergelegten Prinzipien gemacht hat. Beispielhaft kann hier die im Sommer 2018 verabschiedete Arbeitnehmerentsende-Richtlinie genannt werden, die für alle Branchen das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gewährleistet. Durch die Verabschiedung der Ratsempfehlung zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige im Dezember 2018 sowie die Verabschiedung der Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen (Definition eines Arbeitnehmerbegriffs auf europäischer Ebene) im Januar 2019 und durch die im Februar 2019 verabschiedete Vereinbarkeits-Richtlinie, wodurch Mindeststandards für die Gewährung von Vaterschafts -, Pflege- und Elternurlaub auf europäischer Ebene geschaffen werden, konnten weitere Fortschritte bei der Umsetzung der in der Europäischen Säule der sozialen Rechte niedergelegten Prinzipien gemacht werden. 4. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 13092 vom Senat angeregten Änderungen hinsichtlich europäischer Förderkulissen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? 5. Welche der vom Senat in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 13092 vorgeschlagenen Verbesserungen bzw. zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen durch die Europäische Union und ihre Institutionen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Zu 4.-5.: Der Senat von Berlin hat sich auf nationaler Ebene (u. a. im Bundesrat) und auf europäischer Ebene, zuletzt im Rahmen der auswärtigen Senatssitzung am 26.02.2019 in Brüssel, für einen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) im Zeitraum 2021-2027 eingesetzt, der seinen Fokus auf Innovation, Nachhaltigkeit und Stärkung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts legt. Der Senat fordert daher die Fortführung der europäischen Kohäsionspolitik nach 2020 für alle Regionen mit einer angemessenen Finanzausstattung. Sowohl der Europäische Regionalfonds (EFRE) als auch der Europäische Sozialfonds (ESF) sollen in der kommenden Förderperiode durch Investitionen u. a. in nachhaltige integrierte Stadtentwicklung und soziointegrative Maßnahmen den sozialen Zusammenhalt in Berlin weiter stärken. Dies wird auch den mit der Partnerschaft verfolgten Zielen dienen. Seite 3 von 3 6. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 6.: Der Senat begrüßt die Arbeit der Partnerschaft als einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Städteagenda für die EU. Der Senat sieht sich durch die Vorschläge der Partnerschaft in seiner eigenen Arbeit bestätigt, zum Beispiel im Hinblick auf die in Berlin ergriffenen Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe. Angesichts stark veränderter Rahmenbedingungen werden die derzeit geltenden Leitlinien grundlegend überarbeitet und den veränderten Anforderungen angepasst. Hierzu wurden bzw. werden 2018 und 2019 Strategiekonferenzen unter Beteiligung der Akteure der Wohnungslosenhilfe durchgeführt. Berlin, den 10.04.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa