Drucksache 18 / 18 357 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XV) – Integration von Migranten und Flüchtlingen (II) und Antwort vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18357 vom 27.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XV) – Integration von Migranten und Flüchtlingen (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Integration von Migranten und Flüchtlingen“ im Rahmen der EU-Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Gemäß dem 2017 verabschiedeten Aktionsplan hat die Partnerschaft „Integration von Migranten und Flüchtlingen“ acht eigene Maßnahmen definiert, die schrittweise umgesetzt wurden bzw. sich in der Umsetzung befinden. Die Maßnahmen im Einzelnen : Neue Finanzierungsinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB): a) erleichterter Zugang für Städte und Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Förderung von Integrationsmaßnahmen (blending) und b) Mikrokredite für Kleinunternehmer Vorschläge für einen erleichterten Zugang von Städten zu EU-Fördermitteln Vorschläge für einen verbesserten Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen (Empfehlungen aus Best-practice-Beispielen) Gründung einer „Urban Academy“ zur Schulung von Verwaltungs- und Experten von Nichtregierungsorganisationen (NRO; ein erstes Seminar hat im April 2018 mit einer Berliner Teilnehmerin stattgefunden) Einrichtung eines „European Migration Advisory Board“ zur Beratung der Partnerschaft (mit zwei Teilnehmern aus Berlin; s. u.) Verbesserung der verfügbaren Datenlage über Integration in Städten Best-practice-Austausch bez. Bildungssegregation Seite 2 von 4 Die Partnerschaft hat auf Vorschlag der Generaldirektion HOME der Europäischen Kommission, die zusammen mit Amsterdam die Federführung ausübt, im Herbst 2018 mit Unterstützung Berlins eine Verlängerung der Partnerschaft um ein Jahr bis Ende 2019 beschlossen. Damit soll die Umsetzung der o. g. Maßnahmen sichergestellt werden. 2. In welcher Weise hat sich Berlin seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, wie hat sich die Mitgliedschaft Berlins in der Partnerschaft in diesem Zusammenhang gestaltet und welche Aktivitäten hat der Senat in diesem Zeitraum ergriffen? 3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte hat der Senat seit Januar 2018 im Rahmen seines Engagements für die Partnerschaft gesetzt? Zu 2. und 3.: Berlin hat die Partnerschaft beim Aufbau des 2018 gegründeten „European Migration Advisory Board“ (EMAB) unterstützt, das in Kooperation mit der Open Society Foundation Stipendien an junge Berufstätige vermittelt, die eine Flucht- und Migrationserfahrung haben. Die Mitglieder des EMAB (Fellows) sind bei den Verwaltungen der Mitgliedsstädte der Partnerschaft oder bei Vereinen oder Trägern angesiedelt, die eng mit der Verwaltung zusammenarbeiten. Die beiden Fellows in Berlin sind beim Migrationsrat Berlin e. V. eingesetzt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bezog die Fellows in die Entwicklung des Gesamtkonzepts Partizipation und Integration Geflüchteter ein. Die Fellows hospitierten in der Senatsverwaltung für Integration , Arbeit und Soziales und bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und führten eine Befragung von geflüchteten Menschen sowie Migrantinnen und Migranten in acht verschiedenen europäischen Städten durch, die die Bedürfnisse von betroffenen Menschen in Bezug auf die Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik erhob . Die Partnerschaft wird in den nächsten Monaten das Thema Mikrofinanzierung bearbeiten und in den Mitgliedstädten Workshops veranstalten, um die Möglichkeiten für Migrantinnen und Migranten, Mikrokredite zu erhalten, zu verbessern. In Berlin werden Aspekte des Zugangs von Gründerinnen und Gründern nicht-deutscher Herkunft zu Finanzierungsinstrumenten konkret im Rahmen spezifischer Projekte wie der „Lotsenstelle für migrantische Selbstständigkeit", die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanziert wird, oder der Seminarreihe „Vielfalt gründet " (www.vielfalt-gruendet.de") aufgegriffen. Anlässlich einer Konferenz der Partnerschaft im Ausschuss der Regionen am 04.12.2018 in Brüssel hat der Europastaatssekretär auf einem Panel vor internationalen Gästen die Ergebnisse der Partnerschaft vorgestellt und über die Berliner Integrationspolitik informiert. Nicht zuletzt arbeitet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa durch das Büro des Landes Berlin bei der EU in der Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Partnerschaft mit. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im Januar 2019 aufgenommen und soll neben der Auswertung der Erfahrungen mit der Partnerschaft auch Vorschläge für die künftige Zusammenarbeit im Netzwerk vorlegen. Seite 3 von 4 4. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13093 vom Senat angeregten Änderungen europäischer Rechtsetzung konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? 5. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13093 vom Senat angeregten Änderungen hinsichtlich europäischer Förderkulissen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? 6. Welche der vom Senat in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13093 vorgeschlagenen Verbesserungen bzw. zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen durch die Europäische Union und ihre Institutionen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Zu 4.-6.: Bei der auf EU-Ebene diskutierten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist es weiterhin nicht zu einer Konsentierung der divergierenden Positionen unter den Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf die Dublin-Verordnung und die Asylverfahrens-Verordnung, gekommen. Vor den im Mai 2019 stattfindenden Europawahlen wird eine Einigung somit nicht mehr erfolgen können. Hingegen wird die Diskussion über die neue Generation der Europäischen Strukturund Investitionsfonds (ESIF) und die Aktionsprogramme für die Förderperiode 2021- 2027 intensiv geführt. Überlagert wird diese Diskussion von der Debatte über die Ausstattung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nach 2020. In Abhängigkeit von der Höhe des kommenden MFR werden die ESIF und Aktionsprogramme ausgestattet . Der Senat von Berlin hat sich auf nationaler Ebene (u. a. im Bundesrat) und auf europäischer Ebene, zuletzt im Rahmen der auswärtigen Senatssitzung am 26.02.2019 in Brüssel, für einen MFR eingesetzt, der seinen Fokus auf Innovation, Nachhaltigkeit und Stärkung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts legt. Der Senat fordert daher die Fortführung der europäischen Kohäsionspolitik nach 2020 für alle Regionen mit einer angemessenen Finanzausstattung. Darüber hinaus setzt sich der Senat für die Gewährleistung ausreichender EU-Fördermittel im Bereich der Integration (Asyl- und Migrationsfonds / AMF und Europäischer Sozialfonds / ESF+) im MFR 2021-2027 ein. 7. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 7.: Der Senat begrüßt die auf eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen abzielenden Maßnahmen der Partnerschaft „Integration von Migranten und Flüchtlingen “, wie z. B. die neuen Förderinstrumente der EIB, die 2019 an den Start gehen werden. Aus den von der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen zu den oben unter 1. benannten Themen ergibt sich kein direkter Handlungsbedarf für Berlin . Allerdings können sie wie die Empfehlung für einen verbesserten Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen oder die zur besseren Verfügbarkeit der Datenlage über Integration in Städten für die zuständigen Senatsverwaltungen als Anregung genutzt werden. Der Austausch mit den Fellows über die durchgeführte Befragung von Geflüchteten war beispielsweise für die Dienststelle des Beauftragten des Berli- Seite 4 von 4 ner Senats für Integration und Migration vor dem Prozess der nun anstehenden Umsetzung des Gesamtkonzepts Integration und Partizipation Geflüchteter hilfreich. Berlin, den 08.04.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa