Drucksache 18 / 18 359 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XVII) – Wohnungsbau (II) und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18359 vom 27.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XVII) – Wohnungsbau (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Wohnungsbau“ im Rahmen der EU- Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Die Partnerschaft Wohnen hat im Dezember 2018 den Aktionsplan fertiggestellt. Im Folgenden sind die entwickelten Aktionen und Empfehlungen aufgeführt: Bessere Rechtsetzung: Aktion 1: Leitlinien zum EU-Beihilferecht und zur öffentlichen Förderung von Sozialwohnungen und vom bezahlbaren Wohnraum Aktion 2: Aufbau von Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen im Bereich bezahlbarer Wohnungen auf städtischer Ebene Aktion 3: Überarbeitung des Beschlusses „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" (DAWI) hinsichtlich der engen Zielgruppe des sozialen Wohnungswesens Besserer Wissenstransfer: Aktion 4: Datenbank zum bezahlbaren Wohnen Aktion 5: Bereitstellung politischer Leitlinien für das Angebot an sozialem und bezahlbarem Wohnraum in Europa Aktion 6: Austauschprogramm für Fachleute zum städtischen Wohnen Aktion 7: Beobachtungssystem für bezahlbaren Wohnraum in der Europäischen Union Seite 2 von 4 Aktion 8: Austausch zu bezahlbarem Wohnraum auf Ebene der Mitgliedstaaten Aktion 9: Empfehlungen zur Verbesserung der Daten zu städtischen Wohnungsmärkten in der EU Aktion 10: Empfehlungen zur Verbesserung der nach Geschlechtern aufgeschlüsselten EU-Daten zur Energiearmut Bessere Finanzierung Aktion 11: Empfehlungen zu EU-Finanzierungen von bezahlbarem Wohnraum Aktion 12: Empfehlungen zum Europäischen Semester und bezahlbarem Wohnraum Empfehlungen zu guten Leitlinien, Governance und Praktiken - Gute Wohnungspolitik und Governance auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene - Good-practice-Beispiele der ERHIN – European Responsible Housing Initiative - Zukunftsthemen Die Empfehlungen zu guten Beispielen verweisen u. a. auf die an die Europäische Kommission adressierte Initiative europäischer Großstädte zur Verbesserung bzw. Auslegung des Rechtsrahmens zu Regulierungen von Ferienwohnungen, an der das Land Berlin beteiligt war. Des Weiteren wurde ein Projekt der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag zur besseren Integration von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt durch Berufsausbildung und zur Stabilisierung der Nachbarschaften vorgestellt, das auch von der ERHIN in der Kategorie „Responsable Human Resources Management“ prämiert wurde. 2. Wie bzw. über welche Beteiligte hat sich der Senat seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen? Zu 2.: Da Berlin nicht Mitglied der Partnerschaft ist, ist die Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingeschränkt. 3. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13095 vom Senat angeregten Änderungen europäischer Rechtsetzung konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? 4. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13095 vom Senat angeregten Änderungen hinsichtlich europäischer Förderkulissen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? 5. Welche der vom Senat in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13095 vorgeschlagenen Verbesserungen bzw. zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen durch die Europäische Union und ihre Institutionen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Seite 3 von 4 Zu 3. - 5.: In den Antworten 5.-7. zur Anfrage 18/13095 wurden im Wesentlichen keine Änderungen angeregt, sondern vielmehr wurde auf die fehlende Zuständigkeit der EU beim sozialen Wohnungsbau und die fehlende originäre Rechtssetzungskompetenz der EU im Bereich Wohnungswesen verwiesen. Bezüglich der rahmensetzenden Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) für den sozialen Wohnungsbau wurde aus Berliner Sicht kein dringender Handlungsbedarf gesehen. Es wurde lediglich als wünschenswert angesehen, wenn das EU-Beihilfen- und Vergaberecht vereinfacht oder die Wohnungsbauförderung und damit verbundene Grundstücksgeschäfte vom Beihilferegime ausgenommen würden; zusätzlich könnten Ziele wie die „soziale Durchmischung“ und „sozialer Zusammenhalt“ einbezogen werden. Das wohnungspolitisch einschlägige Beihilfe- und Vergaberecht wurde seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13095 nicht geändert, sodass die vorstehenden wünschenswerten Fortentwicklungen bisher nicht realisiert sind. Derartige Fortentwicklungen sind aber Gegenstand der Vorschläge bzw. Forderungen des Aktionsplans der Partnerschaft Wohnen, hier insbesondere Aktion 3: Überarbeitung des Beschlusses „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse " (DAWI) hinsichtlich der bisher engen Zielgruppe des sozialen Wohnungswesens . 6. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 6.: Die Empfehlungen der Partnerschaft Wohnen umfassen eine große Spanne an Maßnahmen zu Regulierungen, Wissenstransfer und Finanzierung sowie praktischen Empfehlungen zu erfolgversprechenden wohnungspolitischen Strategien. Das Spektrum spiegelt die – auch im Aktionsplan konstatierte – Diversität von lokalen, regionalen und nationalen Traditionen der Wohnungspolitik und -versorgung wieder, aus denen für Städte und Regionen jeweils unterschiedliche Unterstützungs- und Handlungsbedarfe folgen. Die Empfehlungen sind mit der Formulierung der verschiedenen Handlungs- und Unterstützungsbedarfe europäischer Kommunen grundsätzlich zu begrüßen, sofern nicht durch ein verstärktes EU-Engagement (z. B. durch finanzielle Unterstützung) indirekt Steuerungen im Handlungsfeld sozialer Wohnraumförderung, für das die EU keine Zuständigkeit hat, erfolgen. Aufgrund komplementärer Aktionen wie Nr. 1 „Leitlinien zum EU-Beihilferecht und zur öffentlichen Förderung von Sozialwohnungen und vom bezahlbaren Wohnraum“, die u. a. das nicht bestehende wohnungspolitische Mandat der EU herausstellen, ist bei integrierter Umsetzung der Aktionsplan- Forderungen eine solche Gefahr jedoch gering. Seite 4 von 4 Auf rechtlicher Ebene ist für Berlin die von der Partnerschaft geforderte Fortentwicklung der Richtlinien für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse " (DAWI) im Hinblick auf die bisher engen Zielgruppen des sozialen Wohnungswesens von Interesse. Der angestrebte Ausbau des Erfahrungsaustauschs mit anderen Städten zu einzelnen Instrumenten wie dem Monitoring kann hilfreich sein, um neue Modelle kennenzulernen und zu erproben. Allerdings sind die rechtlichen Systeme der Wohnungsbauförderung in den verschiedenen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich und damit nur bedingt vergleichbar. Über Berliner Beteiligungen und Kooperationen, wie etwa zum Umgang mit Ferienwohnnutzungen, ist daher fall- und themenabhängig zu entscheiden. Von besonderem Interesse ist die Sammlung guter Beispiele und Praktiken , da die von der Städtepartnerschaft identifizierten vorrangigen acht Themen weitgehend mit zentralen Berliner Handlungsfeldern korrespondieren (Schutz benachteiligter Personengruppen; Verhinderung von Spekulation; Renovierung und Energieeffizienz; Miteigentum, Mitbestimmung, Mitgestaltung; Raumplanung; Flächennutzung/Bauland; Mietstabilisierung und -kontrolle; Sicherheit von Mietverhältnissen ). Berlin, den 10.04.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa