Drucksache 18 / 18 360 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XVIII) – Digitale Transformation (II) und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18360 vom 27.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XVIII) – Digitale Transformation (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Digitale Transformation“ im Rahmen der EU- Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Der von der Partnerschaft „Digitale Transformation“ im Juni 2018 veröffentlichte Aktionsplan sieht folgende Arbeitsbereiche und Maßnahmen vor: weitere Verbreitung des EU-Rahmens für digitale Kompetenzen Entwicklung eines „Digital Neighbourhood Instrument“ zur Stärkung digitaler Kompetenzen in der Bevölkerung Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Digitalbereich auf regionaler und lokaler Ebene Entwicklung einer Umsetzungsstrategie für inklusives und zugängliches eGovernment Entwicklung eines Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft auf lokaler Ebene („Digital Economy and Society Index at local level“ / „DESI local“) Aufbau einer Daten-Taxonomie auf EU-Ebene Entwicklung eines Vorschlags für EU-Regulierung zum Zugang öffentlicher Einrichtungen zu Daten öffentlichen Interesses, die durch den Privatsektor erhoben werden Identifizierung der Hürden im Bereich des Datenaustauschs bei Akteuren, die mit städtischen Planungs- und Partizipationsprozessen befasst sind Seite 2 von 3 Entwicklung eines Maßnahmenplans der EU zur Stärkung der Kontrolle über die eigenen Daten („MyData“) Entwicklung eines „open source“-Instrumentenkastens, um Städten auf innovative Weise die digitale Transformation zu erleichtern Erprobung neuer digitaler Technologien in verschiedenen miteinander verbundenen „living labs“ Aufbau einer digitalen Infrastruktur, um Städte beim digitalen Wandel zu unterstützen (u. a. Umsetzungsstrategie für digitale Infrastruktur, Beratung für Investitionen in digitale Infrastruktur) Stärkung des Erfahrungsaustauschs zwischen Städten im Hinblick auf nachfrageorientierte Modelle Entwicklung eines Rahmens für die Umsetzung von 5G-Netzwerken in Städten Erarbeitung eines Vorschlags für ein EU-Förderprogramm zur Unterstützung der Städte im digitalen Wandel Die Partnerschaft soll ihre Arbeit bis Ende 2019 abschließen. 2. Wie bzw. über welche Beteiligte hat sich der Senat seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen? Zu 2.: Berlin hat über Kontakt zur Mitgliedstadt Hamburg die Arbeit der Partnerschaft begleitet. 3. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13096 vom Senat angeregten Änderungen europäischer Rechtsetzung konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? 4. Welche der vom Senat in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13096 vorgeschlagenen Verbesserungen bzw. zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen durch die Europäische Union und ihre Institutionen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Zu 3.-4.: Da Berlin nicht Mitglied in der Partnerschaft ist, kann zu den Diskussionen innerhalb der Partnerschaft keine Aussage getroffen werden. Seite 3 von 3 5. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 5.: Der Senat begrüßt die Arbeit der Partnerschaft als einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Städteagenda für die EU. Welche Handlungsbedarfe sich für das Land Berlin hieraus ergeben, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht benennen, da die Umsetzung des Aktionsplans noch nicht abgeschlossen ist. Berlin, den 10.04.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa