Drucksache 18 / 18 361 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XIX) – Kreislaufwirtschaft (II) und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18361 vom 27.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XIX) – Kreislaufwirtschaft (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen der EU- Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Der endgültige Aktionsplan wurde im Dezember 2018 veröffentlicht. Dabei sind folgende Aktionen festgelegt worden: Bessere Rechtsetzung: Unterstützung der Kreislaufwirtschaft in Städten in der europäischen Abfallgesetzgebung , Unterstützung der Kreislaufwirtschaft in Städten in der europäischen Wassergesetzgebung , Analyse der regulatorischen Hindernisse und Treiber für die Förderung einer städtischen kreislaufwirtschaftlichen Bioökonomie. Bessere Finanzierung: Erstellung eines Handbuchs zur Finanzierung von Projekten der Kreislaufwirtschaft für Städte zur Unterstützung von Städten beim Zugang zu Finanzmitteln für zirkuläre Wirtschaftsprojekte, Einbeziehung der Kreislaufwirtschaft als förderfähiges Thema in die Kohäsionspolitik nach 2020 und die entsprechenden Fonds. Seite 2 von 4 Bessere Kenntnisse: Erstellung eines Entwurfs für ein Städteportal der Kreislaufwirtschaft im Internet, Förderung städtischer Ressourcenzentren für Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling, Entwicklung einer Ressourcenmanagement-Roadmap für Städte, Entwicklung eines kollaborativen Wirtschaftswissenspakets für Städte zur Wiederverwendung von Gebäuden und Anlagen in einer Kreislaufwirtschaft, Erstellung für Indikatoren für eine kreisförmige Wirtschaft, Entwicklung eines „Bezahlverfahrens für das Bezahlen von Abfall nach weggeworfener Menge". Die Partnerschaft wird ihre Arbeit voraussichtlich im Oktober 2019 abschließen. 2. Wie bzw. über welche Beteiligte hat sich der Senat seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht , um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen? Zu 2.: Das Land Berlin ist nicht Mitglied der Partnerschaft. Berlin hat die Arbeit der Partnerschaft gleichwohl verfolgt, z. B. durch Teilnahme an Informationsveranstaltungen. 3. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Rechtsetzung beim Thema „Kreislaufwirtschaft“? 4. Warum hat der Senat auf die wortgleiche Frage in der Schriftlichen Anfrage 18/ 13097 nicht geantwortet ? Zu 3. - 4.: Im Bereich der Kreislaufwirtschaft wurden bereits seit 2018 auf europäischer Ebene zahlreiche neue Gesetzesvorhaben von der Europäischen Kommission vorgeschlagen . Teilweise wurden diese bereits von dem Europäischen Parlament und Rat beschlossen , teilweise befinden sie sich noch im Abstimmungsprozess. So wurden z. B. mit der Abfallrahmenrichtlinie ((EU) 2018/851) die Anforderungen an die Recyclingquoten in den Mitgliedstaaten erhöht. Die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststofferzeugnisse auf die Umwelt zur Minderung von Wegwerfprodukten aus Plastik wurde am 27.03.2019 vom Europäischen Parlament beschlossen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat den Text der Richtlinie am 18.01.2019 bestätigt; der Rat muss noch förmlich zustimmen. Der Senat begrüßt die strengere Gesetzgebung auf europäischer Ebene, da sie einen signifikanten Beitrag zur Entwicklung der EU zu einer Kreislaufwirtschaft leisten wird. Darüber hinaus stehen in Verbindung mit dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft weitere Gesetzesnovellen für die Mitgliedsstaaten an. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bereitet diese derzeit vor. Daraus werden sich zusätzliche Anforderungen für die Kreislaufwirtschaft ergeben. Diese sind jetzt noch nicht abschließend zu beurteilen. Seite 3 von 4 Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13097 waren die Entwürfe der EU-Richtlinien teilweise noch nicht veröffentlicht und konnten daher noch nicht ausgewertet werden. 5. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Kreislaufwirtschaft“? 6. Warum hat der Senat auf die wortgleiche Frage in der Schriftlichen Anfrage 18/ 13097 nicht geantwortet ? Zu 5. - 6.: Das Thema Kreislaufwirtschaft ist fest verankert in allen Förderprogrammen. Sowohl im Entwurf der Verordnung für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung als auch im Entwurf für das Programm LIFE und das Forschungsprogramm Horizont Europa sind Mittel für das Thema Kreislaufwirtschaft vorgesehen. Daher sieht der Senat diesbezüglich keinen Änderungsbedarf bei den Entwürfen der Programme für die Förderperiode ab 2021. Hier sind die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten im Rat über den zukünftigen Haushalt und zwischen dem Europäischen Parlament und Rat über die Ausgestaltung der Förderprogramme abzuwarten. Der Senat sieht darüber hinaus keinen Änderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Kreislaufwirtschaft“. Für den Senat ist es wesentlich, dass sich die ineinandergreifenden Themen Kreislaufwirtschaft , Ressourceneffizienz, Innovation und Klimaschutz in den Förderprogrammen gegenseitig ergänzen und nicht widersprechen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13097 lagen die Vorschläge für die neuen Förderprogramme der Europäischen Kommission noch nicht vor. 7. Welche weiteren Verbesserungen oder zusätzliche Unterstützung durch die Europäische Union und ihre Institutionen hält der Senat darüber hinaus bei diesem Thema im Rahmen eines späteren Aktionsprogramms für erstrebenswert? Zu 7.: Der Senat hält eine Verstetigung und Weiterentwicklung der Städteagenda und der Partnerschaften für begrüßenswert. 8. Warum hat der Senat auf die wortgleiche Frage in der Schriftlichen Anfrage 18/ 13097 nicht geantwortet ? Zu 8.: Die Partnerschaft hatte ihre Arbeit im Jahr 2017 aufgenommen. Anfang 2018 lagen noch keine Unterlagen vor. Seite 4 von 4 9. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 9.: Die Partnerschaft für das Thema Kreislaufwirtschaft hat Vorschläge erarbeitet, die durch die Mitglieder der Partnerschaft in der nächsten Zeit umgesetzt werden. Der Senat wird überprüfen, ob einzelne Maßnahmen für eine Umsetzung in Berlin in Betracht kommen. In vielen Bereichen ist das Land Berlin jedoch schon Vorbild im Bereich der Kreislaufwirtschaft (z. B. umweltfreundliche Beschaffung, Mülltrennung etc.). Berlin, den 10.04.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa