Drucksache 18 / 18 362 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XX) – Lokale Wirtschaft und Beschäftigung (II) und Antwort vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18362 vom 27. März 2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XX) – Lokale Wirtschaft und Beschäftigung (II) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Lokale Wirtschaft und Beschäftigung“ im Rahmen der EU-Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Die Partnerschaft „Jobs and Skills in the Local Economy“ hat einen Aktionsplan mit zehn Maßnahmen beschlossen, die sich in drei Bereiche gliedern: Skills - Next Economy, Education and Skills, Capital investments - Valorisation of Research &Development and Business Locations, Governance - Public Services and Effective Local Governance. Nach einer öffentlichen Konsultation wurde der Aktionsplan vom Gremium der Directors General on Urban Matters (DG UM) bestätigt und unter https://ec.europa.eu/futurium/en/jobs-and-skills-local-economy/final-action-plan-jobsand -skills-local-economy-partnership veröffentlicht. Inhalt des Aktionsplans sind keine Empfehlungen, sondern konkrete Maßnahmen, die von den Mitgliedern der Partnerschaft (Multi-Level-Governance bestehend aus Städten, Mitgliedstaaten und europäischen Institutionen sowie Netzwerken) umgesetzt werden. Die Maßnahmen befinden sich derzeit im Stadium der Umsetzung. Das nächste Treffen der Partnerschaft findet im Mai 2019 statt; hier wird der Stand der Umsetzung reflektiert. 2 2. Wie hat sich Berlin seit Januar 2018 als Mitglied in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, und welche Aktivitäten wurden entfaltet, um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen? Zu 2.: Der Beitritt Berlins zur Partnerschaft erfolgte mit dem Ziel, das das von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bereits ausführlich und intensiv entwickelte Thema „digitale Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung“ einzubringen und für Berlin und auf europäischer Ebene voranzutreiben ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerinnen und Partnern stellte sich heraus, dass dieses Ziel besser erreicht werden kann, wenn bereits funktionierende, Erfolg bringende Projekte ausreichend publik gemacht werden. Aus diesem Grund hat Berlin im Rahmen des Aktionsplans der Partnerschaft die Errichtung einer Online-Plattform zur Darstellung erfolgversprechender Projekte zur beruflichen Aus- und Weiterbildung im digitalen Kontext übernommen, um einen nachhaltigen Wissenstransfer zu ermöglichen. Ziel der Maßnahme ist es, einen Austausch zwischen verschiedenen europäischen Städten und Regionen im Bereich digitaler Kompetenzen zu ermöglichen. Damit ist Berlin Ideengeber und kann zugleich von neuen Impulsen profitieren. Die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales initiierte Plattform soll auf der Cedefop-Webseite (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) sowie bei der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG CONNECT) verlinkt werden. Das Webportal wird voraussichtlich im Juni 2019 online gehen und bereits etwa 30 Projektdarstellungen zur Integration von digitalen Kompetenzen in die berufliche Bildung und Weiterbildung enthalten. Berlin hat hierbei die Federführung für die Umsetzung; unterstützende Partner sind Porto, Rotterdam und Griechenland sowie URBACT, die Generaldirektion Beschäftigung (DG EMPL) und das europäische Städtenetzwerk EUROCITIES. Berlin ist darüber hinaus unterstützender Partner bei einer Maßnahme der Stadt Gent, bei der es darum geht, die lokale Ebene bei der Implementierung der Europäischen Säule Sozialer Rechte zu stärken. Seit Januar 2018 fanden Arbeitstreffen der Partnerschaft in Jelgava (LV) (Februar 2018), Porto (PT) (Mai 2018) und in Berlin (DE) (Dezember 2018) statt. 3. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Rechtsetzung bei diesem Thema und warum wurde diese Frage in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13098 nicht konkret geantwortet? Zu 3.: Die Partnerschaft „Jobs and Skills in the Local Economy“ bearbeitet ebendiese Fragestellung – allerdings nicht beschränkt auf notwendige Rechtsetzungen, sondern in den Dimensionen bessere Rechtssetzung (better regulation), bessere Förderung/ Finanzierung (better funding) und besserer Wissenstransfer (better knowledge). Die o. g. Frage wurde anlässlich der Schriftlichen Anfrage 18/13098 dahingehend beantwortet, dass Antworten im Prozess der Arbeit der Partnerschaft gefunden werden sollen. Mit dem Aktionsplan liegen nun konkrete Ansatzpunkte für Maßnahmen in den drei Bereichen vor. Diese sind über den folgenden Link abzurufen: https://ec.europa.eu/futurium/en/system/files/ged/ap20final20draft_jobs_and_skills_26o ct2018.pdf. So beschäftigt sich z. B. Action 9 des Aktionsplans u. a. mit der Frage, wie flexibel staatliche Unterstützung für innovative Start-Ups zur Verfügung gestellt werden kann. Dabei wird über mögliche Änderungen der Regularien für die Förderung durch De- 3 minimis-Beihilfen, z.B. durch Erhöhung einer möglichen Fördersumme oder die Verringerung des Bindungszeitraums, diskutiert und auf dieser Grundlage Veränderungen bei den Vorschriften über Staatliche Beihilfen (State Aid Regulation) angestrebt. 4. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13098 vom Senat angeregten Änderungen hinsichtlich europäischer Förderkulissen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Zu 4.: Berlin setzt sich im Zuge der Verhandlungen zur Zukunft der Strukturfonds weiterhin dafür ein, dass eine Kohäsionspolitik auch weiterhin in allen Regionen Europas realisiert wird. Im Aktionsplan der Partnerschaft beschäftigt sich Action 6, die unter der Federführung von Rotterdam und Jelgava steht, mit der Frage, wie die zukünftige Köhasionspolitik der EU und die darin enthaltenen Programme vereinfacht bzw. an die unterschiedlichen Bedürfnisse von Städten angepasst werden können. Dabei wird das Problem aufgegriffen, dass sich die laufenden Programme auf einem „One-size-fits-all-Ansatz“ gründen und noch nicht ausreichend auf die unterschiedlichen Herausforderungen der unterschiedlichen Regionen eingehen. 5. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 5.: Siehe Antwort 2. Berlin, den 09. April 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales