Drucksache 18 / 18 363 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XXI) – Urbane Mobilität (II) und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18363 vom 27.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XXI) – Urbane Mobilität (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Urbane Mobilität“ im Rahmen der EU- Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Die Partnerschaft Urbane Mobilität hat ihren endgültigen Aktionsplan im November 2018 veröffentlicht. Zu den darin festgelegten Aktionen gehören: - Stärkung der Zusammenarbeit und der Multi-Level-Governance, - Stärkung der Entwicklung von Plänen für die nachhaltige urbane Mobilität, - Evaluierung von bewährten Verfahren zur bequemen Zugänglichkeit von öffentli- chen Verkehrsmitteln, - Ausbau der Flotte innovativer sauberer Busse, - Entwicklung von Richtlinien zur Infrastruktur für aktive Mobilität, unterstützt durch entsprechende Finanzierung, - Reduktion der Diversität der verschiedenen Stadtzugangsregelungen - Untersuchung der Einführung von neuen Mobilitätsdienstleistungen. Daneben wurden auch die folgenden Empfehlungen formuliert: - Einbeziehung von Gemeinden, Städten und Regionen bei der mehrjährigen Finanzplanung, - Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität. Seite 2 von 4 2. Wie bzw. über welche Beteiligte hat sich der Senat seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen? Zu 2.: Das Land Berlin gehört nicht zu den Mitgliedern der Partnerschaft, hat sich jedoch über ihre Arbeit informiert und die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. 3. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13099 vom Senat angeregten Änderungen europäischer Rechtsetzung konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Zu 3.: Im Oktober 2018 hat das Europäische Parlament einen Bericht zum Richtlinienvorschlag zur Änderung der sog. Wegekostenrichtlinie verabschiedet; der Rat hat allerdings noch keinen Standpunkt festgelegt. Zum Verordnungsvorschlag über die allgemeine Fahrzeugsicherheit haben der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission im März 2019 eine Trilogeinigung finden können. 4. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13099 vom Senat angeregten Änderungen hinsichtlich europäischer Förderkulissen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Zu 4.: Sowohl der Verordnungsentwurf zur Fazilität „Connecting Europe" (CEF) als auch der Entwurf der Verordnung für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-VO) sehen grundsätzlich die Förderung der Mobilität vor. Das Kofinanzierungsinstrument CEF dient dabei vor allem der Unterstützung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse für die transeuropäischen Netze. Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben am 08.03.2019 eine teilweise Trilogeinigung zum CEF-Verordnungsentwurf erzielt. Sowohl im Standpunkt des Rats als auch in der Position des Europäischen Parlaments zum Entwurf der EFRE-VO gibt es Anknüpfungspunkte für die Möglichkeit einer Förderung urbaner Mobilität. Die Verhandlungen zum Verordnungsentwurf sind noch nicht abgeschlossen. Abzuwarten sind auch die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten im Rat über den zukünftigen EU-Haushalt. Seite 3 von 4 5. Welche der vom Senat in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13099 vorgeschlagenen Verbesserungen bzw. zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen durch die Europäische Union und ihre Institutionen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Zu 5.: Im November 2018 hat die Europäische Kommission die Mitteilung „Ein sauberer Planet für alle - eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende , moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ veröffentlicht. Die Vision soll Wege aufzeigen, die die Umsetzung des Pariser Übereinkommens ermöglichen und zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 führen. Nach der Mitteilung sind für den Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft gemeinsame Maßnahmen in sieben strategischen Bereichen erforderlich, zu denen auch der Bereich der sauberen, sicheren und vernetzten Mobilität gehört. Zum Thema autonome Fahrsysteme hat die Europäische Kommission im Mai 2018 die Mitteilung „Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft“ veröffentlicht. Des Weiteren hat die Europäische Kommission im Februar 2019 einen Fahrplan zur Evaluierung des Weißbuchs Verkehr der EU (2011 - 2018) veröffentlicht. Gegenstand der Evaluierung sind alle Maßnahmen zur Entwicklung eines einheitlichen und wettbewerbsfähigen europäischen Verkehrsraums , wie die Beseitigung von Hemmnissen für einen EU-Verkehrsbinnenmarkt, die Förderung von Innovationen, die Verbesserung der Infrastruktur oder die Minderung von Emissionen. 6. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 6.: Die vier von der Partnerschaft identifizierten Prioritäten „Governance and planning“, „public transport (clean buses) and accessibility”, „active modes of transport and public space” und „new mobility services and innovation” decken sich sehr stark mit Themen, die auch in Berlin derzeit im Fokus stehen. Die im Programm aufgeführten Maßnahmenempfehlungen können einen Beitrag zu Punkten leisten, von denen auch das Land Berlin wird profitieren können. Dies betrifft bspw. die Frage nach einem länderübergreifenden kommunalen Wissenstransfer zu best practices oder jeweils geltender regulatorischer Rahmenbedingungen und deren Harmonisierung, bzgl. der Leitlinien und Handreichungen zu EU-Fördermitteln für Fuß- und Radverkehr , aber auch bei Aspekten, die sich gerade im grenzüberschreitenden Schienenverkehr ergeben. Seite 4 von 4 Da Berlin kein Mitglied der Partnerschaft ist und das Vorhaben sehr stark auf einen Wissenstransfer setzt, ist ein Aufwand derzeit nicht bezifferbar. Darüber hinaus ist z. B. das Thema „Scaling up innovative clean buses“ über die laufenden Aktivitäten des Senats über den Nahverkehrsplan bereits auf den Weg gebracht und damit bereits in der Umsetzung. Berlin wird den Prozess in der bisherigen Form weiter verfolgen , die Erkenntnisse aus den best practices in die Arbeiten einfließen lassen und bei Bedarf auch eigene Erkenntnisse einspeisen. Berlin, den 10.04.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa