Drucksache 18 / 18 364 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XXII) – Anpassung an den Klimawandel (II) und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18364 vom 27.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XXII) – Anpassung an den Klimawandel (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Anpassung an den Klimawandel“ im Rahmen der EU-Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Der finale Aktionsplan der Partnerschaft Anpassung an den Klimawandel wurde im Dezember 2018 veröffentlicht und enthält die folgenden Aktionen: Bessere Rechtsetzung: - Analyse der nationalen mehrstufigen Regelungen zur Stadtentwicklung und Stadt- planung mit Fokus auf die Anpassung an den Klimawandel. Bessere Finanzierung: - Leitlinien und Instrumentarium für eine wirtschaftliche Analyse von Anpassungspro- jekten, - Einbeziehung von Empfehlungen für die operationellen Programme von EFRE, um die Zugänglichkeit für Gemeinden zu erhöhen, - Neues Programm „LIFE" für städtische Anpassungsprojekte. Besserer Wissenstransfer: - Verbesserung des Wissens von Kommunen im Rahmen der Kopernikus-Leistungen zum Klimawandel, Seite 2 von 3 - Ausweitung der lokalen Inhalte von Climate-ADAPT, - Politische Schulung zur Anpassung an den Klimawandel, - Verbesserung der Einbeziehung von Interessengruppen auf regionaler und lokaler Ebene, - Fördern eines freien Zugangs zu Versicherungsdaten zum Klimarisikomanagement, - Fortsetzung des Engagements von Gebietskörperschaftsverbänden auf nationaler und regionaler Ebene als entscheidende Akteure (und relevante Unterstützer des Bürgermeisterkonvents) für die Unterstützung lokaler Behörden beim Anpassungs- prozess. 2. Wie bzw. über welche Beteiligte hat sich der Senat seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen? Zu 2.: Das Land Berlin ist zwar nicht Mitglied der Partnerschaft, hat jedoch ihre Arbeit verfolgt . 3. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13100 vom Senat angeregten Änderungen hinsichtlich europäischer Förderkulissen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? Zu 3.: Hinsichtlich der europäischen Förderkulisse ist vor allem der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) relevant, dessen Mittel in Berlin auf Grundlage des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung (BENE) verausgabt werden. Leider stehen die europäischen Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen – wie in der Antwort zu o. g. Anfrage bereits genannt - nur begrenzt und nur für eine räumlich eingeschränkte Förderkulisse zur Verfügung. Der Senat hat sich vor dem Hintergrund der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030 dazu entschlossen, die europäischen Mittel im Bereich Anpassung durch ein neues sog. BEK-Förderprogramm Anpassung mit Hilfe einer Ko-Finanzierung (des BENE- Förderschwerpunkts 6) gezielt zu ergänzen. Der entsprechende Förderaufruf gilt seit dem 02.04.2019 und betrifft Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels , vor allem in Grünanlagen, bei der Regenwasserbewirtschaftung oder der Entsiegelung von Brachflächen. Daneben setzt sich Berlin in dem Prozess zur Ausgestaltung der nächsten EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 für eine Aufwertung des Themas Anpassung ein, so dass mehr Mittel direkt zur Verfügung stehen. Eine Verbesserung des Zugangs zu den EFRE-Mitteln im Hinblick auf die Vorhaben zur Anpassung wurde auch im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen benannt. Seite 3 von 3 4. Welche Verbesserungen oder zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen durch die Europäische Union und ihre Institutionen hält der Senat darüber hinaus bei diesem Thema im Rahmen eines späteren Aktionsprogramms für erstrebenswert und warum hat der Senat diese Frage in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13100 nicht konkret beantwortet? 5. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 4. - 5.: Der Schwerpunkt der Arbeit des Senats liegt derzeit auf der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030. Das Programm verfolgt einen integrierten Ansatz und enthält rund 100 Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, jeweils für den Umsetzungszeitraum bis 2021 und den Entwicklungshorizont 2030. Für dessen Umsetzung stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Die im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen wurden zur Kenntnis genommen und der Prozess wird weiter verfolgt. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13100 lag der Aktionsplan noch nicht vor. Wie oben beschrieben unterstützt Berlin eine Verbesserung der europäischen Förderlandschaft im Bereich Anpassung. Berlin, den 10.04.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa