Drucksache 18 / 18 367 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Zustände im Polizeiabschnitt 53 und Antwort vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18367 vom 27. März 2019 über Zustände im Polizeiabschnitt 53 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Diese Stellungnahme wurde der Beantwortung der Fragen 6 bis 10 zugrunde gelegt. 1. Trifft es zu, dass auf dem Polizeiabschnitt 53 ein nach Geschlechtern getrenntes Duschen nicht möglich ist, weil lediglich eine einzige Dusche für die Bediensteten vorhanden ist? 2. Wenn Frage 1.) mit ja beantwortet wurde: Seit wann besteht dieser Zustand und welche Ursache hat er? Zu 1. und 2.: Das trifft aktuell zu. Seit dem 7. Januar 2019 werden Sanierungsmaßnahmen in der Herrendusche im 1. Obergeschoss sowie im WC-Raum der Damen im Erdgeschoss (EG) durchgeführt. Für die Dauer der Baumaßnahmen wird die Damendusche im EG von allen Geschlechtern genutzt. 3. Wie wirkt sich dieser Umstand auf den Dienstbetrieb, den zeitlichen Ablauf und die tatsächliche Arbeit der Bediensteten aus? Gab es, und wenn ja wann und wieviel, Beschwerden? Zu 3.: Die sanierungsbedingten Sperrungen haben keine Auswirkungen im Sinne der Fragestellung . Es kann allenfalls vereinzelt zu kurzen Verzögerungen kommen. Lediglich eine Beschwerde ist bekannt, die in Form eines auf den 19. März 2019 datierten anonymen Schreibens erhoben wurde. Seite 2 von 3 4. Welche Maßnahmen werden innerhalb welcher Zeiträume unternommen, um den Bediensteten, die naturgemäß im Rahmen der Dienstausübung mit Schmutz jeglicher Art, insbesondere mit menschlichen Ausscheidungen jeder Art in Kontakt kommen, ein ohne nennenswerten Aufwand (zeitlich wie tatsächlich) nach Geschlechtern getrenntes Duschen zu ermöglichen? Zu 4.: Die temporäre Nutzung der aktuell zur Verfügung stehenden Duschen durch beide Geschlechter wurde hausintern geregelt und an alle Dienstkräfte kommuniziert. Eventuell vereinzelt auftretende, kurzfristige Verzögerungen werden toleriert. 5. Ist beabsichtigt, den betroffenen Bediensteten auf dem Abschnitt 53 eine mobile Dusche zur Verfügung zu stellen, damit ein nach Geschlechtern getrenntes Duschen möglich ist? Wenn nein: warum nicht und welche Alternativen bestehen? Zu 5.: Weder innerhalb des Abschnitts 53 noch außerhalb der angemieteten Fläche gibt es Platzreserven zum Aufstellen mobiler Duschen. 6. Trifft es zu, dass die Verzögerungen der dort gerade stattfindenden Baumaßnahmen ihren Grund u.a. darin haben, dass vergessen wurde, die dort eingesetzten Handwerker einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und wenn ja, wer ist dafür verantwortlich? Zu 6.: Zum Betreten von Mietflächen der Polizei Berlin benötigen alle Mitarbeitenden externer Firmen Zutrittsausweise, welche erst nach entsprechender Sicherheitsüberprüfung für einen Zeitraum von maximal einem Jahr ausgestellt werden. Am Ende bzw. Anfang eines jeden Jahres liegen die Bearbeitungszeiten für diese Überprüfungen und die Ausfertigung der Ausweise wegen des zu diesen Zeiten sehr hohen Antragsaufkommens bei bis zu acht Wochen. Dieser Zeitrahmen wurde bei der Terminplanung durch die Vertragsfirmen der Berliner Immobilienmanagement (BIM) GmbH unterschätzt . 7. Trifft es weiterhin zu, dass bei in der Vergangenheit stattgefundenen Malerarbeiten die Elektrik beschädigt wurde und Steckdosen keine Sicherheitsabdeckung mehr aufweisen und/oder Lichtschalter beschädigt oder zerstört wurden? Zu 7.: Bei Schönheitsreparaturen bzw. Anstreicharbeiten wurden Abdeckungen von Steckdosen beschädigt. Diese wurden umgehend repariert. Weitere Beschädigungen im Sinne der Fragestellung sind in diesem Zusammenhang nicht bekannt geworden. 8. Wenn vorstehende Frage mit ja beantwortet wurde: welche Maßnahmen werden innerhalb welcher Zeiträume zur Behebung dieser Mängel unternommen und wer ist dafür verantwortlich? Zu 8.: Sobald ein Mangel oder eine Beschädigung bekannt ist, wird seitens der BIM eine Rahmenvertragsfirma mit der Instandsetzung beauftragt. Gemäß Servicevereinbarungen sind solche Aufträge innerhalb von zwei Wochen auszuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Störmeldung erfolgt. 9. Hat und wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis hinsichtlich der vorhergehenden Baumaßnahmen eine förmliche Abnahme stattgefunden? Seite 3 von 3 Zu 9.: Das Gebäudemanagement der BIM vor Ort nimmt grundsätzlich alle von den Rahmenvertragsfirmen der BIM durchgeführten Arbeiten ab und unterschreibt die Leistungsscheine . Diese Unterlagen sind nicht elektronisch auswertbar, so dass zu Zeitpunkten und Ergebnissen dieser Abnahmen keine Informationen vorliegen. 10. Welche weiteren Baumaßnahmen sind für den Abschnitt 53 beabsichtigt und wann sollen diese jeweils wo stattfinden? Zu welchen Beeinträchtigungen werden diese führen und was wird dagegen unternommen? Zu 10.: Im Sommer 2019 findet der letzte Bauabschnitt für die Heizungssanierung statt. Mit einer Beeinträchtigung für die Mitarbeitenden ist nicht zu rechnen. In absehbarer Zeit sollen die für die Sicherheit notwendigen baulichen Maßnahmen umgesetzt werden. Diese sind jedoch noch nicht terminiert. Wichtigste und aufwändigste Maßnahmen werden hierbei der Umbau der Wache und der Rückbau des Verwahrbereichs sein. Die Umbauarbeiten werden in Etappen bei laufendem Dienstbetrieb durchgeführt. Für die betroffenen Bereiche soll in diesem Zeitraum eine sogenannte Drehscheibe (Ausweichstandtort) zur Verfügung gestellt werden. Berlin, den 09. April 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport