Drucksache 18 / 18 368 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Anwälte und Anwaltskanzleien arabischer Großfamilien und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18368 vom 27. März 2019 über Anwälte und Anwaltskanzleien arabischer Großfamilien -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat Erkenntnisse zu Anwälten bzw. Anwaltskanzleien, die vereinzelt oder regelmäßig Rechtssachen für sogenannte arabische Großfamilien übernommen haben, die eindeutig mit Verbrechen der Organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht werden können und wenn ja, welche? 2. Wenn ja, welche dieser Anwälte bzw. Anwaltskanzleien wurden in den letzten drei Jahren von den Berliner Senatsverwaltungen mit öffentlichen Aufträgen versehen (Zeitpunkt, Name, Bezeichnung öffentlicher Auftrag, Zeitraum des Auftrags, gegliedert nach Verwaltungen)? Zu 1. und 2.: Dem Senat liegen keine diesbezüglichen spezifischen Informationen vor. Berlin, den 11. April 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung