Drucksache 18 / 18 370 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2019) zum Thema: Immer noch kein Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinderund Familienarmut und Antwort vom 10. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18370 vom 27. März 2019 über Immer noch kein Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinderund Familienarmut Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat von Berlin sieht in der integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung die Voraussetzung für eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung der Armut in der Stadt. Auch zur Mitte der Legislaturperiode legt der Senat keinen Bericht vor, sondern beschäftigt sich mit internen Prüfungen und Ist Analysen um daraus ein Konzept zu erstellen und wieder keinen Bericht. 1. Wann hört der Senat endlich mit den theoretischen „Spielerein“ auf und legt einen handlungsorientierten Bericht vor, der eine Grundlage für sein Handeln darstellt? 3. Wann wird der geplante Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut vorgelegt? Zu 1. und 3.: Eine ressortübergreifende, gesamtstädtische Strategie zur Prävention von Kinder- und Familienarmut basiert auf abgestimmten strategischen Zielen. Sie bilden den Ansatzpunkt für die Entwicklung sinnvoller operativer Ziele, die handlungsleitend für die Umsetzung der Strategie sind. Die Landeskommission befindet sich gegenwärtig in einem intensiven Abstimmungsprozess zu den strategischen und operativen Zielen, um ein abgestimmtes Handeln zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu erreichen. Die Ergebnisse dieses Prozesses fließen in den Bericht der Landeskommission ein, der nach derzeitiger Planung im 1. Halbjahr 2020 vorgelegt wird. - - 2 2. Was ergab der Austausch mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu der kleinräumigen Erfassung von Sozialdaten (siehe auch Anfrage Nr. 18/13968)? Zu 2.: Werden zum Zweck der Sozialplanung, wie bei der Sozial- und Gesundheitsberichterstattung , Sozial- und Gesundheitsdaten verarbeitet, ist der besonderen Schutzwürdigkeit dieser sensiblen Daten Rechnung zu tragen. Datenverarbeitungsschritte dürfen nur erfolgen, wenn sie für den Zweck der Verarbeitung unbedingt erforderlich sind. Zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit besteht ein enger Austausch zur Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Konformität der durchgeführten Datenverarbeitungen . Dieser Austausch dauert noch an und hat im Ergebnis bereits dazu geführt, dass zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus getroffen wurden. 4. In welchen Planungsbereichen wird das Monitoring Soziale Stadtentwicklung angewendet? Bitte detaillierte Darstellung der einzelnen Bereiche. Welche Indizes (Status-, Dynamik- und Gesamtindizes) werden wie auf welchen räumlichen Ebenen angewendet? Bitte tabellarisch die neusten Status-, Dynamik- und Gesamtindizes nach Bezirken darstellen. Zu 4.: Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin (MSS) dient der kleinräumigen Beobachtung von Veränderungen der soziostrukturellen Entwicklung in den Teilgebieten der Stadt Berlin. Im Ergebnis des MSS werden auf Ebene der Planungsräume Berlins (Bestandteil der Systematik der lebensweltlich orientierten Räume - LOR) Gebiete identifiziert, die im gesamtstädtischen Vergleich überdurchschnittlich stark von sozialer Benachteiligung betroffen sind und erhöhter stadtentwicklungspolitischer Aufmerksamkeit bedürfen. Die Ergebnisse werden insbesondere zur Auswahl von neuen Fördergebieten des Programms Soziale Stadt (Quartiersmanagementgebiete) und zur Budgetberechnung für ausgewählte Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Sinne eines Wertausgleichs herangezogen. Darüber hinaus wird das MSS auch bei der Berechnung des QM-Zuschlags im Rahmen der Kita-Finanzierung verwendet. Die Berechnungen zum MSS erfolgen auf der Basis eines gestuften Indexverfahrens. Vier Index-Indikatoren bilden die Basis zur Berechnung eines Status- und eines Dynamik- Index: Arbeitslosigkeit (nach SGB II und III), Langzeitarbeitslosigkeit (nach SGB II und III), Transferbezug (existenzsichernde Leistungen für Nicht-Arbeitslose nach SGB II und XII) Kinderarmut (Transferbezug SGB II der unter 15-Jährigen). Aus der Überlagerung der gebildeten vier Klassen des Status-Index (hoch, mittel, niedrig, sehr niedrig) und der drei Klassen des Dynamik-Index (positiv, stabil, negativ) wird im Ergebnis des MSS der Gesamtindex Soziale Ungleichheit in insgesamt 12 Ausprägungen ermittelt, denen die betrachteten Planungsräume zugeordnet werden. Eine Anwendung auf Bezirksebene erfolgt nicht. - - 3 Weitere Informationen zum Monitoring Soziale Stadtentwicklung und den verwendeten Indikatoren sind unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/ind ex.shtml verfügbar. 5. Wann wird der nächste Sozialstrukturatlas veröffentlicht? Zu 5. Die umfassenden Gesundheits- und Sozialstrukturanalysen, welche dem Sozialstrukturatlas zugrunde liegen, werden in der Regel einmal pro Legislaturperiode durchgeführt. Nach der vorliegenden Version „Handlungsorientierter Sozialstrukturatlas Berlin 2013“ ist in diesem Jahr eine aktuelle Veröffentlichung durch die Gesundheitsberichterstattung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung geplant. 6. In welchen Planungsbereichen wird der Sozialstrukturatlas angewendet und wann wurden die Planungen letztmalig aktualisiert? Bitte detaillierte Darstellung der einzelnen Bereiche! Zu 6.: Sozialstrukturelle Berechnungen der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung bilden seit vielen Jahren eine Planungsgrundlage für Akteure in der Berliner Politik und Verwaltung , für Verbände und Träger des öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichs. Allgemeines Ziel ist eine der Sozialstruktur des Raumes adäquate Ressourcenverteilung, seit 2006 auf Grundlage der lebensweltlich orientierten Räume (LOR). Der handlungsorientierte Sozialstrukturatlas Berlin 2013 (https://www.berlin.de/sen/gesundheit/_assets/service/publikationen/gesundheitsberichters tattung/gbe_spezial_2014_1_ssa2013.pdf) enthält im Kapitel 5 wichtige fachpolitische Anwendungsbeispiele bzw. Umsetzungsvorhaben aus unterschiedlichen Politikbereichen. Dazu zählen die bezirkliche Versorgungssteuerung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die Krankenhausplanung des Landes Berlin für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die sozialraumorientierte Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen des Berliner Gesundheitszieleprozesses , die Kontaktstellen Pflegeengagement sowie die Stadteilzentren. Bis zur Publikation der neuen sozialstrukturellen Berechnungen bleiben die 2013 veröffentlichten Indikatoren und Indizes Grundlage der sozialstrukturellen Planungsprozesse. Berlin, den 10. April 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie