Drucksache 18 / 18 374 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Tobias Schulze (LINKE) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2019) zum Thema: Digitalisierungsstrategie für Berlin - Wie ist der Stand? und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) und Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18374 vom 27.03.2019 über Digitalisierungsstrategie für Berlin - Wie ist der Stand? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit ist der Erarbeitungsstand der Digitalisierungsstrategie für Berlin und welche weiteren Schritte sind geplant? Zu 1.: Auf Grundlage des Senatsbeschlusses zur Entwicklung der Digitalisierungsstrategie für Berlin, über den das Abgeordnetenhaus in Kenntnis (Drs. 18/1336) gesetzt wurde , wurde vor Beginn des Strategieprozesses ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Dienstleistungsunternehmens durchgeführt, welches die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie begleiten soll und unter Beteiligung mehrerer Senatsverwaltungen ausgewählt wurde. Die Vertragsunterzeichnung mit dem Dienstleister erfolgte in der 15. Kalenderwoche. Unverzüglich darauf startet die gemeinsame Entwicklung der Strategie in einem zweistufigen Grünbuch- und Weißbuch-Prozess. Anfang des 4. Quartals 2019 soll das Grünbuch als Bestandsaufnahme der Ist-Situation in Berlin veröffentlicht werden. Im Juni 2020 soll das Weißbuch als konkretes Strategiepapier mit definierten Umsetzungsschritten fertiggestellt werden. 2. Findet eine Abstimmung unter den einzelnen Verwaltungsressorts hinsichtlich Zielabgleich, Wechselwirkungen und Technologiefolgen statt? Wenn ja, in welcher Form? Zu 2.: Gemäß dem Senatsbeschluss zur Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für Berlin richtet sich der Strategieentwicklungsprozess unter Koordination der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Angebot an alle Senatsverwaltungen , sich an der Erstellung der Berliner Digitalisierungsstrategie aktiv zu beteiligen. Hierzu wird ein Lenkungskreis der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (StS- Lenkungskreis) gegründet, in den jede Senatsverwaltung einbezogen wird. Zudem wurde eine Begleitgruppe auf Arbeitsebene installiert, in die die Fachebene aus jeder Senatsverwaltung zur operativen Arbeit und zur Vorbereitung des StS- Lenkungskreises einbezogen wurde. 2 3. Worin unterscheidet sich die Digitalisierungsstrategie für Berlin aus Senatssicht von der Digitalstrategie der Bundesregierung? Zu 3.: Die Digitalisierungsstrategie für Berlin stellt die Digitalisierungsprozesse und deren Wirkung für das Land Berlin in den Fokus. 4. Welche kritischen Reflexionen in Bezug auf eine in den vergangenen Jahren vor allem von Tech- Konzernen vorangetriebene Idee von Gesellschaftsdigitalisierung werden sich darin wiederfinden ? Zu 4.: Im Grün- und Weißbuch-Prozess soll ein umfassender Blick auf das Querschnittsthema Digitalisierung geworfen werden. Da sich der Prozess aktuell in der Startphase befindet und ein breit angelegter Partizipationsprozess vorgesehen ist, welcher offen für alle Digitalisierungsthemen der Stadt ist, können noch keine weiteren Aussagen über konkrete Inhalte der Digitalisierungsstrategie getroffen werden. 5. Inwieweit werden Erfolgsmodelle/ Strategien (aus anderen Städten) berücksichtigt (etwa der Einsatz von Open Source Software oder kommunal getragene Data-Governance Modelle)? Zu 5.: Best Practice-Beispiele aus anderen Städten und Bundesländern sollen in der Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie berücksichtigt werden. 6. Werden bei der Entwicklung der Digitalisierungsstrategie die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungsprojekte (z.B. DECODE - H2020) berücksichtigt? Zu 6.: Das Monitoring wissenschaftlicher Forschungsprojekte im Bereich der Digitalisierung gehört zum Aufgabenspektrum der an der Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie beteiligten Fachressorts. 7. Ist ein Ethik- und Nachhaltigkeitsbeirat für die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie geplant? Zu 7.: Im Rahmen der Strategieentwicklung soll diskutiert werden, welche Strukturen notwendig sind, die Entwicklung und Umsetzung der Berliner Digitalisierungsstrategie zu begleiten. Aussagen zur Ausgestaltung eines möglichen Beirates können derzeit noch nicht getroffen werden. 8. Welche Partnerinnen und Partner sowie weitere Akteure werden bei der Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie für Berlin eingebunden? 9. Inwieweit adressiert der Senat die öffentlichen Unternehmen Berlins sowie die Verwaltung in der Digitalstrategie und Unterstützung damit deren Digitalisierungsvorhaben? 10. Inwiefern werden zivilgesellschaftliche Organisationen und das digitale Ehrenamt in die Erarbeitung und in die Vorhaben der Digitalstrategie eingebunden? Zu 8. bis 10.: Die Einbindung von verschiedenen Stakeholdern ist im Prozess zur Entwicklung der Digitalisierungsstrategie fest verankert. Die Stakeholder sollen im Strategieentwicklungsprozess identifiziert und gezielt angesprochen werden. Weiterführende Aussagen zu einzelnen Stakeholdergruppen können derzeit noch nicht getroffen werden. 3 11. Inwieweit finden sich in der Strategie Fragen rund um das Thema Digitale Souveränität der Bürger *innen und einer gemeinwohlorientierten Technologiepolitik wieder? 12. Welche Position nimmt der Senat in Hinblick auf die Digitalisierungsstrategie in puncto Datenpolitik ein und wie schlägt sich dies in Anforderungen an eine öffentliche digitale Infrastrukturpolitik nieder? 13. Wie wird das Thema Raumwirksamkeit von Digitalisierungsprozessen aus Senatssicht diskutiert? 14. Wie kann eine Verräumlichung der Strategie für die Hauptstadt und die sich hier abbildenden vielzähligen kleinräumigen Prozessen gelingen, um die digitale Gesellschaft als realen Zustand einzufangen? 15. Wie kann eine digitalpolitische Kieznähe Einfluss auf die Strategie nehmen – mithin der Blick der digitalen Stadt von unten samt Hackerspaces, Fablabs und Forschungsinstituten – und die Erarbeitung dieser partizipativ gelingen? Zu 11. bis 15.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 16. Inwieweit kann, will und darf die Digitalisierungsstrategie die Smart City Strategie updaten? 17. Löst die Digitalisierungsstrategie die Smart City Strategie ab? Zu 16. und 17.: Im Rahmen des Strategieprozesses wird darauf geachtet werden, die Berliner Digitalisierungsstrategie in bereits bestehende und sich in der Entwicklung befindende Strategiedokumente mit digitalen Themen einzuordnen und die daraus resultierenden Erkenntnisse zu nutzen, um zweckmäßige und sinnvolle Ergebnisse zu erreichen und unnötige Doppelungen zu vermeiden. 18. Welchen Einfluss wird das Thema Digitale Ökonomie (Plattform-Ökonomie, Sharing-Ökonomie, usw.), auf die Digitalisierungsstrategie haben und welchen Stellenwert wird sie in ihr einnehmen? Zu 18.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 19. Laut Ankündigung der Digitalisierungsstrategie sollen „alle Berlinerinnen und Berliner die Möglichkeit haben, sich am Strategieprozess zu beteiligen und ihn digital zu kommentieren und zu unterstützen .“ Wie soll dies konkret umgesetzt werden? Zu 19.: Die Ausgestaltung der digitalen Partizipationsmöglichkeiten wird zu Beginn des Strategieprozesses konkretisiert. 20. Ist aus Senatssicht eine Kontaktstelle Digitale Stadt etwa im Rahmen des City Lab denkbar, um das Wissen der zahlreichen wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Expert*innen in Berlin konsequent in den politischen Prozess einzubinden? 21. Wird das Thema IT-Sicherheit und Datensicherheit eine herausgehobene Bedeutung in der Digitalisierungsstrategie bekommen und wenn ja, in welcher Form wird dies gewürdigt? 22. Inwiefern werden Überlegungen für ein Transparenzgesetz sowie für eine Open-Data- Verordnung ihren Niederschlag in der Digitalstrategie finden? 4 Zu 20. bis 22.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Berlin, den 11.04.2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ..................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe