Drucksache 18 / 18 375 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 29. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2019) zum Thema: Baerwaldbad II und Antwort vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18375 vom 29.03.2019 über Baerwaldbad II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat den Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. Laut Senat verweigert der Verein TSB Berlin die Rückgabe der Immobilie, trotz Rechtskraft des Heimfalls . Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg veranlasste eine Räumungsklage. 1. Sieht der Senat eine Möglichkeit den Verlauf der Räumungsklage zu beschleunigen, da hier eine akute Notsituation für den Bezirk besteht (kein Hallenbad im gesamten Bezirk ab Herbst 2019)? Zu 1.: Nach Aussage des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg wurde in der Räumungsklage bereits auf § 272 Absatz 4 Zivilprozessordnung hingewiesen. Danach sind Räumungssachen „vorrangig und beschleunigt durchzuführen“. Das bedeutet, dass Räumungsprozesse nach dem Willen des Gesetzgebers schneller als andere Zivilprozesse durchzuführen sind, um auf diese Weise das Uneinbringlichkeitsrisiko für den Gläubiger auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Sie sind vorrangig zu terminieren , und die Fristen zur Stellungnahme für die Parteien sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren. Weitere Beschleunigungsmöglichkeiten im Klageverfahren hat das Bezirksamt als Kläger nicht. 2. Was sind die konkreten Planungen des Senats nach Schlüsselübergabe? Zu 2.: Derzeit gibt es keine konkreten Planungen, da zunächst die Ergebnisse des Bausubstanzgutachtens und der Machbarkeitsstudie zu berücksichtigen sind. 3. Welcher zeitliche Ablauf und welche einzelnen Schritte sind dann geplant? (Zum Beispiel: Bewertung der Bausubstanz, Renovierungsmaßnahmen usw….) Seite 2 von 2 Zu 3.: Zunächst ist die Räumungsklage des Bezirks abzuwarten. Hiervon hängt die Verfügbarkeit und der Zugang zur Immobilie ab. Über ein Bausubstanzgutachten bzw. eine Machbarkeitsstudie ist zunächst der Umfang der Sanierungsarbeiten und Sanierungskosten zu ermitteln, so dass im Anschluss weitere Schritte geplant werden können . 4. Welche Mittel stehen hierfür im Einzelnen schon zur Verfügung (bitte aufschlüsseln)? Zu 4.: Es stehen bislang keine Mittel zur Verfügung. 5. Wie sind die jetzigen Eigentumsverhältnisse d. h. wem gehört das Bad/die Immobilie? Zu 5.: Eigentümer ist das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg. 6. Ist eine Fortsetzung als Bad geplant? 7. Wenn ja, wer soll es zukünftig betreiben? 8. Besteht eine Planung das Bad wieder in die Berliner Bäderbetriebe zu integrieren? Zu 6., 7. und 8.: Hierzu wird auf die Schriftliche Anfrage 18/17160 vom 28.11.2018 verwiesen. Berlin, den 12. April 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport