Drucksache 18 / 18 377 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 29. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2019) zum Thema: Unterbringung von Asylbewerbern in Pankow 1/2 und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18377 vom 29.03.2019 über Unterbringung von Asylbewerbern in Pankow 1/2 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorweg soll im Allgemeinen auf die Zugangslage und die damit einhergehende schwierige Unterbringungssituation von Geflüchteten hingewiesen werden: Im Jahre 2015 wurden in Berlin insgesamt 79.034 Geflüchtete aufgenommen, im Jahre 2016 insgesamt 19.987. Allein im März 2016 mussten aufgrund fehlenden Wohnraums rund 28.000 Geflüchtete in Notunterkünften untergebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt wurden sieben (Erst-) Aufnahmeeinrichtungen mit einer Gesamtkapazität von 2.477 Plätzen, 46 Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von 12.634 Plätzen sowie 93 Notunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von 29.342 Plätzen betrieben. Die Geflüchteten sollten angesichts der prekären Unterbringungssituation schnellstmöglich aus den Notunterkünften ausquartiert werden, sodass der Berliner Senat im Rahmen des Sonderbaurechts (§ 246 BauGB) auf einigen Grundstücken Tempohomes errichten ließ (vgl. Senatsbeschlüsse S-925/2016 vom 23.02.2016 und S-49/2016 vom 13.12.2016). So auch auf dem Grundstück Buchholzer Straße. 1. Stimmt es, dass die Unterkunft auf der Elisabethaue noch in diesem Frühjahr nach rund anderthalb Jahren schon wieder geschlossen werden soll? 2. Wenn ja, warum? Zu 1. und 2.: Die aktuelle Baugenehmigung für den Tempohome-Standort Buchholzer Str. läuft am 31.07.2019 aus. Die Baugenehmigung wurde für drei Jahre ab Errichtung erteilt, der Baubeginn war am 01.08.2016. Eine weitere Nutzung auf dieser Grundlage wäre grundsätzlich nicht möglich. Gemäß Baugenehmigung muss nach deren Ende der Rückbau der Container erfolgen. 2 Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an qualitätsgesicherten Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Personen berät der Senat derzeit ein Konzept zur Prüfung der Weiternutzung der Tempohome- und Container-Standorte. Für geeignete Standorte soll eine neue Baugenehmigung beantragt werden. Für den benannten Standort ist eine Weiternutzung zur Unterbringung von Geflüchteten seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht vorgesehen. Dieses Tempohome wird jedoch in den Prozess der Prüfung der Weiternutzung eingebunden. 3. Was hat die Erschließung der Fläche für die Unterkunft gekostet? Zu 3.: Die infrastrukturelle Erschließung (Strom, Wasser, Telefon) belief sich auf rd. 100.000 Euro. Zu den Baunebenkosten im Sinne einer Erschließung kamen Kosten für die Herstellung eines Planums und für die Herrichtung der Zufahrt i. H. v. rd. 45.000 Euro hinzu. Zum Zeitpunkt der Planung des Standorts waren Teile der Infrastruktur zur Integration in die möglicherweise stattfindende bauliche Nutzung des Gebiets Elisabethaue vorgesehen. Inwieweit das angesichts des ruhenden Vorhabens zur Bebauung aktuell Bestand haben kann – und somit einen positiven wirtschaftlichen Effekt hätte - kann derzeit nicht kalkuliert werden. 4. Was haben die Errichtung der Unterkunft und die Technik gekostet? Zu 4.: Die Baukosten für den Standort – einschließlich der Lieferleistungen wie Container, Unterbau, Rohrleitungen, Zäune, Spielplatzausstattung etc. betrugen rd. 9,5 Mio. Euro. 5. Was hat die Möblierung gekostet? Zu 5.: Die durchschnittlichen Kosten für die Ausstattung pro Platz liegen bei ca. 1000 Euro. Da die Beschaffung gesammelt für mehrere Unterkünfte erfolgt und die Ausstattung je nach Zustand mehrfach verwendet wird, können keine Einzelkosten benannt werden. 6. Was hat das Betreuungs- und Wachpersonal gekostet? Zu 6.: Die Kosten für Beratungs- und Betreuungspersonal belaufen sich auf 1,23 Euro pro Tag und Person, die Kosten für die Sicherheitsleistungen betragen 3,34 Euro pro Person und Tag. 7. Was wird der Rückbau kosten? Zu 7.: Die Gesamtkosten des Rückbaus (einschließlich Infrastruktur und Ausstattung) werden derzeit mit rd. 4 Mio. Euro kalkuliert. Davon sind die im Detail noch nicht spezifizierten Verwertungserlöse abzuziehen. 3 8. Auf welche Höhe werden sich die Gesamtkosten für diese Unterkunft summieren, wenn sie geschlossen wird? 10. Wie hoch waren die Gesamtkosten pro Asylbewerber pro Tag? Zu 8. und 10.: Da die Gesamtkosten von der Belegung der Unterkunft sowie möglichen Verwertungserlösen abhängig sind, kann eine Summe nicht im Vorhinein benannt werden. 9. Wie viele Personen waren dort untergebracht? Zu 9.: Bis zum Stichtag 08.04.2019 fanden in der Unterkunft 94.848 Übernachtungen statt. Aufgrund von baulichen Mängeln bei der Errichtung der Container konnte die Unterkunft nur verzögert und mit einer verringerten Kapazität belegt werden. 11. Gibt es Vorgaben, wie lange eine Unterkunft betrieben werden muss, um als wirtschaftlich sinnvoll zu gelten? 12. Falls ja, wurde dies im Fall der Unterkunft in der Elisabethaue erreicht? Zu 11. und 12.: Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme findet immer im Einzelfall statt, eine Vorgabe besteht nicht. Berlin, den 17. April 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales