Drucksache 18 / 18 380 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 24. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2019) zum Thema: Sperrung Brücke Märkische Allee und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18380 vom 24. März 2019 über Sperrung Brücke Märkische Allee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche neuen Erkenntnisse hat der Senat für die Brücke Märkische Allee / Wuhletalstraße Antwort zu 1: Es liegen aktuell keine neuen Erkenntnisse vor. Frage 2: Wann und warum und bis wann wird die Brücke komplett gesperrt? Was hat zu den Verzögerungen der Sperrung der Brücke geführt? Antwort zu 2: Bei einer Sonderprüfung der Wuhletalbrücke wurde beim stadtauswärts führenden, südlichen Überbau eine zunehmende Rissbildung an den Stahlbetonträgern festgestellt. Aufgrund des ermittelten Schadensausmaßes musste dieser Überbau kurzfristig gesperrt werden. Im weiterem Verlauf wurde auch eine zunehmende Schadensentwicklung am stadteinwärts führendem Überbau beobachtet. Nach deren Auswertung wurde konstatiert, dass die Standsicherheit des stadteinwärts führenden Überbaus infolge der Rissbildung und bauartbedingter Mängel (Gefahr der Spannungsrisskorrosion am Spannstahl) nicht dauerhaft belegt werden kann. Aufgrund dieses Umstandes wurde festgelegt, auch den zweiten Überbau aus Sicherheitsgründen zeitnah für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Nach Abwägung zwischen den verkehrlichen Auswirkungen einer kurzfristigen Vollsperrung und dem Schadensfortschritt wurde entschieden, diese Sperrung erst nach Einrichtung einer leistungsfähigen Umleitungsstrecke vorzunehmen. Sobald die 2 verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt und die lichtsignalgesteuerten Kreuzungen im Bereich der Umleitungsstrecke über die Wuhletalstraße eingerichtet sind, wird die Brücke mit entsprechender Vorinformation kontrolliert gesperrt werden. Sollte sich aus der regelmäßigen Bauwerksprüfung sofortiger Handlungsbedarf ergeben, erfolgt eine unverzügliche Sperrung. Die Brückensperrung wird bis zum Ersatzneubau erhalten bleiben. Frage 3: Wann wird mit dem Abriss der Brücke begonnen? Frage 4: Wann wird mit dem Neubau der Brücke begonnen und wann ist der geplante Fertigstellungstermin? Antwort zu 3 und zu 4: Nach der Feststellung des Schadensausmaßes der Brücke wurden die Planungen für einen Ersatzneubau der Brücke initiiert. Die Abrissarbeiten sollen im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme erfolgen. Unter Berücksichtigung der Vergabezeiträume für die Planungs- und Bauleistungen können die Abrissarbeiten nicht vor 2021 beginnen. Als Bauzeit für den Abriss und Ersatzneubau wird nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren eingeschätzt. Berlin, den 11.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz