Drucksache 18 / 18 385 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) zum Thema: Schweigen ist Gold X und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18385 vom 27. März 2019 über Schweigen ist Gold X ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) beantworten kann. Es wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1) Worum handelt es sich bei dem „Berliner Institut für Gesundheitsforschung“ genau? Wer sind die Gesellschafter dieser Einrichtung? Zu 1.: Das BIG ist eine außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtung des Landes Berlin im Bereich der Biomedizin. Zweck des durch Gesetz vom 9. April 2015 (GVBl. S. 70) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichteten Instituts ist es, klinische Forschung und Grundlagenforschung der Gliedkörperschaften (Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité ) und Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC)) zusammenzuführen und weiterzuentwickeln. Das BIG fördert die translationale Forschung und interdisziplinäre Zusammenarbeit von MDC und Charité auf der Grundlage eines systemmedizinischen Forschungsansatzes und seiner wissenschaftlichen Weiterentwicklung. Als neue Form der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und einem Land auf der Grundlage von Art. 91 b GG hat das BIG Modellcharakter. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Land Berlin ist in einer Verwaltungsvereinbarung vom 24 Januar 2013 geregelt, die eine Finanzierung des BIG im Verhältnis 90 (Bund) zu 10 (Land) vorsieht. - - 2 2) Erhebt oder verarbeitet diese Einrichtung Gesundheitsdaten, insbesondere Daten nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) im Land Berlin? Zu 2.: Bei Patienten- bzw. Gesundheitsdaten sind Forschungs- und Versorgungsdaten zu unterscheiden . Forschungsdaten werden von BIG-Beschäftigten auf Basis der Erlaubnisgrundlage „Information und Einwilligung“ in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Versorgungsdaten, also Gesundheitsdaten, die in der Charité, anderen Universitätsklinika und weiteren Gesundheitsinstitutionen primär für die Versorgung erhoben werden, dürfen in der Regel – solange keine gesonderte Informierte Einwilligung eingeholt wurde – nur von den jeweilig behandelnden Ärztinnen und Ärzten sekundär in der sogenannten „eigenen Forschung“ verarbeitet werden. Das BIG erhält nur anonym -aggregierte Teil- oder Endergebnisse. 3) Erhebt diese Einrichtung die Daten im Sinne zu 2) stets selbst oder handelt es sich dabei auch um Daten, die von Patienten der Gesellschafter dieser Einrichtung erhoben wurden? Zu 3.: Es wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen. 4) Wie ist diese Einrichtung finanziert? Erhält sie Zuschüsse des Landes Berlin oder des Bundes? Falls ja, in welcher Höhe in den Jahren 2013 bis 2018? Zu 4.: Das BIG wurde in den Jahren 2013 und 2014 ausschließlich vom Bund finanziert. Seit 2015 erfolgt die Finanzierung durch den Bund gemeinsam mit dem Land Berlin. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 12.000.000 26.000.000 44.000.000 59.608.000 68.200.000 72.942.000 davon Bund 12.000.000 26.000.000 39.000.000 52.908.000 61.000.000 65.142.000 davon Land 0 0 5.000.000 6.700.000 7.200.000 7.800.000 Hierbei handelt es sich um die jeweiligen Zuwendungsanteile gemäß Wirtschaftsplan ohne Sonderzuwendungen. 5) Erhält bzw. erhielt seit Bestehen diese Einrichtung Drittmittel – insbesondere für Forschung – von Unternehmen? Falls ja, von welchen Unternehmen in welcher Höhe? Zu 5.: Das BIG trägt mit seiner Fördertätigkeit regelmäßig dazu bei, dass Charité und MDC als seine Gliedkörperschaften in die Lage versetzt werden, auch Drittmittel von Unternehmen einzuwerben. So hat im Rahmen einer „Privaten Exzellenzinitiative“ die verstorbene Unternehmerin und Stifterin der Stiftung Charité, Johanna Quandt, Fördermittel bereitgestellt, um den Aufbau des BIG und die Etablierung der translationalen und nutzenorientierten Medizin in Berlin zu unterstützen. Diese Fördermittel werden von der Stiftung Charité verwaltet . Einnahmen von Stiftung Charité in EUR 2016 2017 2018 2.231.958 1.734.090 886.939 - - 3 Das BIG selbst nimmt nur in geringem Umfang Drittmittel selbst ein. So hat das BIG im Jahr 2017 eine Spende in Höhe von 5.000 EUR für die Veranstaltung Future Medicine von der Bayer AG eingenommen. 6) Wer ist Datenschutzbeauftragter dieser Einrichtung? Zu 6.: Die gemeinsame Datenschutzbeauftragte der Charité und des BIG ist Frau Janet Fahron. Berlin, den 11. April 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -