Drucksache 18 / 18 386 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) zum Thema: Schweigen ist Gold XI und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18386 vom 27. März 2019 über Schweigen ist Gold XI ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. Vorbemerkung des Abgeordneten: Nachfragen zur A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18148 Soweit der Senat als Aufsichtsbehörde Fragen an die Charité weiterleitet, bitte ich jeweils zu jeder Antwort klarzustellen, welcher Teil auf ungeprüften Angaben der beaufsichtigten Einrichtung und welcher auf eigenen Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde beruht. 1. Als Antwort auf Frage 3 hat die Charité Leistungen aufgeführt, die gegenüber Patientinnen und Patienten , die bei Herrn Prof. Dr. Dörner im Zeitraum 2007 bis 2015 in der persönlichen Sprechstunde waren, abgerechnet wurden. Sind alle diese aufgeführten Leistungen im Zeitraum 2007 bis 2015 unter dem Namen von Herrn Prof. Dr. Dörner, "Institut für Immunologie, Tumorzentrum, Transfusionsmedizin" abgerechnet worden? Zu 1.: Die Charité teilt hierzu mit, alle dort aufgeführten Leistungen seien unter dem genannten Institutsnamen abgerechnet worden. Der Senat hat keine Anhaltspunkte, welche dies in Frage stellen. - 2 - 2. Wenn nein, wurden (einige dieser) Leistungen bei einigen Patienten von weiteren Personen unter weiteren Institutsnamen und Adressen abgerechnet? 2.1. Wenn ja, bitte benennen Sie welche weiteren Ärztinnen bzw. Ärzte den Patienten gegenüber als Rechnungssteller aufgetreten sind. 2.2. Wie entscheidet Herr Prof. Dr. Dörner – oder wer für ihn - welcher Patient welche Werte unter welchem Namen als Rechnung erhält? 2.3. Haben die Patienten, denen diese Werte über andere Ärzte und Institute erhalten haben, ihr Einverständnis zur Datenübermittlung an diese unterschrieben? Zu 2.: Aufgrund der Antwort zu 1. wird gebeten, die Frage als erledigt anzusehen. 3. Die Charité stellt es so dar, als sei der Rechnungsdienstleister für den fehlerhaften Institutsnamen verantwortlich gewesen und als hätte sie den Sachverhalt nur durch Rückfrage bei ihm aufklären können. Liegen diese Rechnungen immer auch dem Arzt und der Finanzabteilung der Charite´vor? Gibt es Rechnungen , aus denen hervorgeht, dass der Arzt selbst den fehlerhaften Institutsnamen gesehen haben muss? Welche Stelle hat ihn zum ersten Mal eingegeben? Zu 3.: Nein, die Rechnungen liegen nicht immer auch der Charité vor. Alle Rechnungen werden auf Basis der Charité-Dokumentationen durch den Abrechnungsdienstleister erstellt und überprüft, sodass eine regelhafte Abstimmung vor Abgang durch die Charité nicht erfolgt. Der nicht korrekte Name wurde von einer Mitarbeiterin, die damals für die Anmeldung zuständig war, gegenüber dem Rechnungsdienstleister freigegeben und sodann durch diesen verwendet. 4. Holt die Charité für die Übermittlung von Patientendaten an den Rechnungsdienstleister von jedem Patienten das schriftliche Einverständnis ein? 4.1. Wenn ja, mit welchem Text erfolgt das genau? Bitte fügen Sie entsprechende Blankoformular (der Jahre 2007 bis 2015) bei. Zu 4. und 4.1.: Nach Mitteilung der Charité lassen die behandelnden Bereiche die Patientin oder den Patienten eine Einverständniserklärung unterschreiben, bevor Daten an Abrechnungsdienstleister übermittelt werden. Das schriftliche Einverständnis wird im Rahmen der genutzten Behandlungsverträge eingeholt. Hierfür gibt es zentrale Vorlagen der Charité (siehe bspw. Anlage 1: aktuelle Version Privatambulanzvertrag). Der betroffene Arzt hat von 2007 bis 2015 nicht das zentrale Formular der Charité, sondern das Formular des Ambulanten Gesundheitszentrums (AGZ) genutzt (siehe Anlage 2: Version vom 21.08.2011). 5. Sind dem Ärztlichen Direktor und/oder Herrn Prof. Dr. Dörner Fälle bekannt, in denen die Charité Patienten / auf Nachfrage keine unterschriebene Einverständniserklärung für eine Datenübermittlung nach Extern vorlegen könnte? Wenn ja, um wie viele Fälle bei wie vielen Patienten handelt es sich? Zu 5.: Die Charité teilt mit, solche Fälle seien nicht bekannt. - 3 - 6. Wann und wie oft wurden die Angaben zu Herrn Prof. Dr. Thomas Dörner auf der Homepage der Charité in den letzten 18 Monaten geändert? Worin bestanden diese Änderungen? Zu 6.: Zwei Änderungen wurden dokumentiert: Am 12.12.2018 wurde eine andere E-Mailadresse für die Bearbeitung von Anfragen hinterlegt. Am 18.03.2019 wurde die Klinikbezeichnung um den Klammerzusatz „(einschl. Arbeitsbereich Physikalische Medizin)“ erweitert. 7. Die Charité hat die Frage nicht beantwortet unter welchem Namen die Leistungen auf Rechnungen seit 2015 abgerechnet worden sind, sondern beantwortet, wie das Institut (angeblich) richtig heißt? Welche Leistungen , die von Prof. Dr. Thomas Dörner ausgelöst wurden, wurden seit 2015 unter anderen Namen abgerechnet , wenn ja, unter welchen? Zu 7.: Die Charité teilt mit, seit 2015 seien die Leistungen unter der Bezeichnung „Med. Klinik mit Schwerpunkt Rheumatologie und klinische Immunologie“, seit März 2019 unter der Bezeichnung „Medizinische Klinik m.S. Rheumatologie und Klinische Immunologie (einschl. Arbeitsbereich Physikalische Medizin CBF/CCM)“ – der Klammerzusatz gehört zur Bezeichnung , wenn man den Wortlaut der Satzung insoweit überobligatorisch vollumfänglich wiedergibt – abgerechnet worden. Hieran gemessen wurde kein anderer als der jeweilige Name verwendet. 8. Unter welchem Institutsnamen/Ambulanznamen unterschreiben Patienten/Patientinnen, die zu Herrn Prof. Dr. Dörner in die Sprechstunde gehen, Behandlungsverträge? Benennen Sie bitte, falls sich das seit 2007 geändert hat. Zu 8.: Die Charité teilt mit, der betroffene Arzt habe bis 2015 das Vertragsmuster des Ambulanten Gesundheitszentrums der Charité (AGZ) mit entsprechender Bezeichnung verwendet und verwende seit 2015 eine zentrale Vorlage der Charité, die keine Klinik- oder Institutsbezeichnung ausweise. 9. Unter welchen Institutsnamen/Ambulanznamen hat Herr Prof. Dr. Dörner seit 2007 bis heute Rechnungen ausgestellt? Zu 9.: Im Hinblick auf die Rechnungsstellung sind vier Zeitintervalle zu unterschieden: Von 2007 bis 2013 wurde durch den Abrechnungsdienstleister PVS mit Angabe der nicht satzungskonformen Institutsbezeichnung "Institut für Immunologie, Tumorzentrum, Transfusionsmedizin " abgerechnet. Entscheidend ist jedoch, dass der Name des Arztes sowie die korrekte Bezeichnung der Vertragspartner – Charité (nicht: der betroffene Arzt) | Patient oder Patientin – enthalten waren. Von 2013 bis 2015 hat die Charité selbst ohne Verwendung eines Institutsnamens abgerechnet . Seit Wiederaufnahme des betroffenen Arztes bei der PVS am 15. Oktober 2015 erfolgt die Abrechnung mit satzungskonformer Bezeichnung (Med. Klinik mit Schwerpunkt Rheumatologie und Klinische Immunologie), vgl. hierzu auch die Antwort zu 5. auf die eingangs genannte Schriftliche Anfrage. Seit März 2019 erfolgt die Abrechnung unter der gleichen Bezeichnung erweitert um den Klammerzusatz „(einschl. Arbeitsbereich Physikalische Medizin CBF/CCM)“, s. Antwort zu 7. - 4 - 10. Hat Prof. Dr. Dörner eine sogenannte "Ermächtigungsambulanz"? Wenn ja, für welche Leistungen ist er für Kassen- und/oder Privatpatienten ermächtigt? Zu 10.: Ja, er verfügt über eine persönliche Ermächtigung ("Ermächtigungsambulanz"). Hierbei handelt es sich um Leistungen, die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nicht im notwendigen Umfang erbracht werden können. Hochspezialisierte Ärztinnen und Ärzte der Charité werden daher von der Kassenärztlichen Vereinigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung „ermächtigt“. 11. Arbeitet Herr Prof. Dr. Dörner in einer Spezialambulanz? Zu 11.: Die Charité teilt mit, der betroffene Arzt verfüge über eine sogenannte Spezialambulanz als selbst gewählten Überbegriff von Ermächtigungsambulanz und Privatambulanz. Diese drei Ambulanzbegriffe seien nicht räumlich getrennt zu verstehen, der Überbegriff fasse ausschließlich die beschriebenen unterschiedlichen Abrechnungswege zusammen (für die vertragsärztliche Versorgung über EBM; für Privatpatientinnen und -patienten über GOÄ). Es handelt sich dabei um keinen Rechtsbegriff. 12. Hat die Ambulanz, in der Herr Prof. Dr. Dörner tätig ist, ein Computersystem, auf das von anderen Charité -Abteilungen nicht zugegriffen werden kann? Zu 12.: Der betroffene Arzt nutzt das klinische Informationssystem. Zum dortigen Berechtigungskonzept und seiner steten Verbesserung vgl. die vorangegangenen Antworten zu dieser Anfragenserie. 13. Haben alle Abteilungen der Charité, ein Computersystem, auf das von andern Charité-Abteilungen nicht zugegriffen werden kann? Zu 13.: An der Charité wird ein zentrales und übergreifendes klinisches Informationssystem der Firma SAP verwendet. Auf die Antwort zu 12. wird Bezug genommen. 14. Von wie vielen und welchen Ärzten hat ein Patient, der bei Prof. Dr. Dörner in der Sprechstunde war, im höchsten Fall Rechnungen im Rahmen dieses einen Termins erhalten? Zu 14.: Da im Zuge eines Termins im Einzelfall auch Rechnungen von mehreren Ärztinnen und Ärzten gestellt werden können – je nach Beteiligung an der Behandlung –, ist eine solche Auswertung nicht möglich. 15. Hat Herr Prof. Dr. Dörner alle o.g. Leistungen, die unter dem Namen eines falschen Instituts erbracht worden sein sollen, selbst erbracht? Wenn nein, welche hat er nicht selbst erbracht und wer hat diese stattdessen erbracht? Zu 15.: Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass Klinik- und Institutsnamen auf den Rechnungen nur für eine bessere Verständlichkeit und Orientierung für die Patientinnen und Patienten - 5 - aufgeführt werden. Alle für die Rechnungsstellung relevanten Informationen waren nach Angaben der Charité enthalten. Weder der Charité noch dem Senat liegen Anhaltspunkte vor, dass der betroffene Arzt unter dem Namen des vorgenannten Instituts Leistungen abgerechnet hat, die er nicht selbst erbracht hat. Berlin, den 11. April 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - CHARITÉ - UNIVERS ITÄT SM EDIZI N BERL IN Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Charitéplatz 1 10117 Berlin Telefon +49 30 450-50 www.charite.de Deutsche Kreditbank | Kontonummer 1 512 359 |Bankleitzahl 120 300 00 IBAN DE11 1203 0000 0001 5123 59 | Swift (BIC) BYLADEM1001 Seite 1 sofern Patient den Privatambulanzvetrag nicht selbst unterzeichnet, Angaben zusätzlich eintragen Patientin oder Patient1 (Angaben stets eintragen) gesetzlicher Vertreter privat bevollmächtigter Vertreter Name Vorname Geburtsdatum Anschrift [_] Vater [_] Mutter Verhältnis zum Patienten ------------------------------ (z. B. Vater/Mutter, Ehegatte, Freund) [_] sonst. Betreuer Privatambulanzvertrag Die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Universitätsklinikum) und der Patient vereinbaren ambulante privatärztliche Beratung und Behandlung in der von Frau/Herrn _____________________________________ geleiteten Privatambulanz der Klinik / des Instituts für ________________________________________. Die ärztlichen Leistungen werden von Fachärzten erbracht. Der Patient verpflichtet sich, die Zahlung des Entgeltes nach den geltenden Tarifen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu zahlen, wobei die Schwellenwerte der GOÄ ausgeschöpft werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich gegenüber dem Patienten. Das Tarifwerk GOÄ liegt zur Einsichtnahme in der Ambulanten Abrechnung aus. Für Medikamente, die unmittelbar in der Ambulanz zur Anwendung kommen und über die Krankenhausapotheke der Charité zubereitet und ausgeliefert werden, erhält der Vertragspartner eine Rechnung. Die Berechnung der Medikamente erfolgt unabhängig von der ärztlichen Behandlung. Das Universitätsklinikum ist gesetzlich verpflichtet (§ 4 Berliner Hochschulgesetz), im Rahmen der Krankenversorgung Aufgaben der Lehre und Forschung wahrzunehmen. Das Universitätsklinikum arbeitet mit verschiedenen Abrechnungsstellen zusammen. Die für diese Zusammenarbeit erforderlichen Einwilligungserklärungen finden Sie im Anhang zu diesem Privatambulanzvertrag. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind Bestandteil dieses Vertrages. Sie liegen zur Einsichtnahme in der Patientenaufnahme und in den Ambulanzen aus und werden auf Wunsch dem Patienten ausgehändigt. Der Patient erkennt die Geltung der Hausordnung an, die im Klinikum aushängt und ausliegt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Ich habe die Patienteninformation zur Datenverarbeitung gemäß Art.13 DS-GVO erhalten und bin darin über meine diesbezüglichen Rechte aufgeklärt worden. 1 Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich die männliche Form verwendet. Weiterhin ist mit Patient der Vertragspartner gemeint, auch wenn dieser durch gesetzliche und privat bevollmächtigte Vertreter vertreten wird. CHARITÉ - UNIVERS ITÄT SM EDIZI N BERL IN Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Charitéplatz 1 10117 Berlin Telefon +49 30 450-50 www.charite.de Deutsche Kreditbank | Kontonummer 1 512 359 |Bankleitzahl 120 300 00 IBAN DE11 1203 0000 0001 5123 59 | Swift (BIC) BYLADEM1001 Seite 2 Die Krankenhausapotheke der Charité – Universitätsmedizin Berlin darf nach § 14 Abs. 7 Apothekengesetz Arzneimittel zur unmittelbaren Anwendung an Patienten durch Ambulanzen oder Ärzte abgeben. Die Privatpatienten sind im Rahmen ihrer Apothekenwahlfreiheit aber berechtigt, unmittelbar anzuwendende Arzneimittel entweder durch die Krankenhausapotheke oder durch eine öffentliche Apotheke ihrer Wahl abgeben zu lassen. Soweit es sich bei diesen Arzneimitteln um Zytostatika handelt, ist jedoch nur ein kleiner Teil der öffentlichen Apotheken von der Laborausstattung und vom Personal her in der Lage, Zytostatika herzustellen. 2 Ärzten mit eigenem Privatliquidationsrecht steht es frei diese Vorlage zu benutzen. Sollten Sie diese Vorlage verwenden ist darauf zu achten, dass Sie diese im eigenen Namen unterschreiben. Dazu „Universitätsklinikum“ streichen und durch den eigenen Namen ersetzen. Des Weiteren sind die Passagen mit dem Verweis auf die AVB der Charité zu streichen. Berlin, den Berlin, den Patient Universitätsklinikum2 CHARITÉ - UNIVERS ITÄT SM EDIZI N BERL IN Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Charitéplatz 1 10117 Berlin Telefon +49 30 450-50 www.charite.de Deutsche Kreditbank | Kontonummer 1 512 359 |Bankleitzahl 120 300 00 IBAN DE11 1203 0000 0001 5123 59 | Swift (BIC) BYLADEM1001 Seite 3 Einwilligungserklärung/Schweigepflichtentbindungserklärung für Inkassozwecke Sehr geehrter Patient, sehr geehrte Patientin, die PVS berlin-brandenburg-hamburg GmbH & Co.KG (PVS), Invalidenstr. 92, 10115 Berlin wird die Abrechnung der ärztlichen/therapeutischen Leistungen vornehmen, die Rechnung erstellen und die Honorarforderung bei Ihnen einziehen. Die PVS ist als eigenständiges Unternehmen Teil der Unternehmensgruppe PVS holding GmbH, die zugleich deren Muttergesellschaft ist. Die Muttergesellschaft übernimmt im Auftrag der PVS die Buchhaltung, stellt die EDV- Infrastruktur bereit samt Wartung und Pflege sowie den Druck und Versand der Post. Die PVS steht Ihnen im Rahmen der hierfür notwendigen Datenverarbeitung als datenschutzrechtliche Verantwortliche zur Wahrung Ihrer Rechte und für Rückfragen zur Verfügung. Die Mitarbeiter der vorgenannten Unternehmen sind Berufsgeheimnisträger und unterliegen der beruflichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes wie ein Arzt. Die Honorarforderungen werden treuhänderisch an die PVS abgetreten. Die PVS erstellt die Rechnung im eigenen Namen, zieht die Honorarforderung auf eigene Rechnung ein und steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Dabei unterliegt die PVS bis zur endgültigen Bezahlung auch zur Höhe der Honorarforderung den Weisungen des Leistungserbringers, welcher insoweit Herr des Verfahrens bleibt. Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie in die Abtretung der Honorarforderung und in Datenverarbeitung zwecks Rechnungserstellung, Forderungseinzug und zur Auswertung der ärztlichen Arbeit ein. Ihre persönlichen Behandlungsdaten, wie Anschrift, Geburtsdatum, Kostenträger, evtl. Tarife, Behandlungstage, erbrachte Leistungen nach der Gebührenordnung und dazugehörige Diagnosen werden hierzu an die oben genannten PVS-Unternehmen übermittelt. Die Behandlung ist natürlich nicht von dieser Einwilligung abhängig. Sie können auch einzelne Behandlungen von dieser Erklärung ausnehmen. Dann müsste der Leistungserbringer selbst die Abrechnung vornehmen. Nachteile entstehen Ihnen hierdurch nicht. Sie können Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgte Datenverarbeitungen bleiben rechtmäßig. Ihre Daten dürfen dann noch insoweit weiterverarbeitet werden, wie dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Der Widerruf kann gegenüber dem Leistungserbringer oder der PVS mittels schriftlicher Erklärung unter Angabe Ihres Namens und Anschrift (ggf. Rechnungsnummer) geschehen. Auch hierdurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz bei der PVS und zu Ihren Rechten erfahren Sie unter: www.ihre-pvs.de/Datenschutz. Hiermit willige ich in die Datenverarbeitung durch die PVS zu den vorgenannten Zwecken ein und entbinde insoweit den Leistungserbringer und dessen berufsmäßigen Gehilfen zugleich von der ärztlichen Schweigepflicht. ___________________ ________________________________ Datum Unterschrift Patient/in Anmeldung für Privatpatienten CHARITÉ - UNIVERS ITÄT SM EDIZI N BERL IN Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Charitéplatz 1 10117 Berlin Telefon +49 30 450-50 www.charite.de Deutsche Kreditbank | Kontonummer 1 512 359 |Bankleitzahl 120 300 00 IBAN DE11 1203 0000 0001 5123 59 | Swift (BIC) BYLADEM1001 Seite 4 Patient _________________________________________________________________________________________ Name Vorname geb. am Zahlungspflichtiger/Rechnungsempfänger _________________________________________________________________________________________ Name Vorname geb. am _________________________________________________________________________________________ Beruf* tel. erreichbar* _________________________________________________________________________________________ Straße E-Mail-Adresse* _________________________________________________________________________________________ PLZ Wohnort _________________________________________________________________________________________ Arbeitgeber* _________________________________________________________________________________________ Krankenversicherung/Kostenträger* Tarif* _________________________________________________________________________________________ Hausarzt/überweisender Arzt* * Diese Angaben sind freiwillig. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie diese Angaben nicht machen. Allerdings ist es ggf. hilfreich, wenn Sie telefonisch erreichbar sind. Einwilligung in die Datenweitergabe / Schweigepflichtentbindungserklärung CHARITÉ - UNIVERS ITÄT SM EDIZI N BERL IN Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Charitéplatz 1 10117 Berlin Telefon +49 30 450-50 www.charite.de Deutsche Kreditbank | Kontonummer 1 512 359 |Bankleitzahl 120 300 00 IBAN DE11 1203 0000 0001 5123 59 | Swift (BIC) BYLADEM1001 Seite 5 Der Patient/die Patientin ist Betroffene(r) im Sinne dieser Einwilligungserklärung. Der Betroffene erteilt die Einwilligung, dass die Charité – Universitätsmedizin Berlin seine personenbezogenen Daten an die unimed Abrechnungsservice für Kliniken und Chefärzte GmbH, Michael-Uwer-Straße 17 - 19, 66687 Wadern, weitergegeben werden. Bei den personenbezogenen Daten des Betroffenen handelt es sich um Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 1 DS-GVO, insbesondere um solche aus der Patientenkartei (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherung, Befunde, Behandlungsverläufe) und gegebenenfalls die gesamte Krankenakte des Betroffenen. „Gesundheitsdaten“ im Sinne der DS-GVO sind nach Art. 4 Nr. 15 DS-GVO personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen. Bei der Abrechnungsstelle handelt es sich um einen Empfänger im Sinne der Art. 13 Abs. 1 lit. e und Art. 14 Abs. 1 lit. e DS-GVO. Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Rechnungserstellung (Abrechnung der privat- bzw. wahlärztlichen Leistungen) und des Inkassos. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1a, Art. 7 und Art. 9 Abs. 2a DS-GVO, § 17 Abs. 3 S. 6 KHEntgG. Willigt der Betroffene nicht ein, wird die Abrechnung der Behandlungsleistungen durch die Mitarbeiter der Charité – Universitätsmedizin Berlin erfolgen. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen an die Abrechnungsstelle unterbleibt. Der Betroffene kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Nach erteiltem Widerruf dürfen die Daten von der Abrechnungsstelle nicht weiterverarbeitet werden. Mit Erteilung der Einwilligung in die Datenweitergabe entbindet der Betroffene die Mitarbeiter der Charité – Universitätsmedizin Berlin sowie die benannten Ärzte gegenüber der Abrechnungsstelle ausdrücklich von Ihrer Schweigepflicht. Die Mitarbeiter der Abrechnungsstelle sind ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet und unterliegen auch nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses der Verschwiegenheitsflicht. Die Bereitstellung der Daten ist weder gesetzlich noch für die ärztliche Behandlung des Betroffenen erforderlich. Es besteht keine Pflicht, die Einwilligung zu erteilen. Die Verarbeitung durch die Abrechnungsstelle umfasst u. a. die Speicherung der erstellten Rechnungen. Die Speicherdauer beträgt 10 Jahre, gemäß den Vorschriften des § 257 Abs. 4, Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 146 Abs. 3 S. 1, Abs. 1 Nr. 4 AO. Die Speicherung erfolgt zum Zwecke der Dokumentation und Beweissicherung. Berlin, den Berlin, den Patient Universitätsklinikum Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité GmbH Behandlungsvertrag Selbstzahler AGZ 31.08.2011 Ambulanter Behandlungsvertrag (Selbstzahler/Privatpatienten) Zwischen dem Ambulanten Gesundheitszentrum der Charité GmbH und Herrn/ Frau ___________________________________ Ich wünsche die Behandlung im Ambulanten Gesundheitszentrum der Charité GmbH. Das Ambulante Gesundheitszentrum der Charité verpflichtet sich, die notwendigen und zweckmäßigen Behandlungsleistungen zu erbringen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, als Selbstzahler bzw. Privatpatient die Behandlungskosten nach den geltenden Tarifen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen für Analoge Bewertungen durch die Bundesärztekammer und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage zu zahlen, wobei die Schwellenwerte der GOÄ ausgeschöpft werden, soweit nicht vor Behandlungsbeginn eine Versicherung zum Basistarif einer Privaten Krankenversicherung, eines privaten Kostenträgers oder Beihilfestelle nachgewiesen worden ist. Weiterhin ist der Vertragspartner darüber informiert , dass die Krankenversicherung, der private Kostenträger oder die Beihilfestelle die Erstattung des Rechnungsbetrages ganz oder teilweise ablehnen kann. Daraus resultierende Kürzungen des Rechnungsbetrages durch die Kostenträger berechtigen den Vertragspartner nicht dazu, seinerseits nur den gekürzten Betrag zu begleichen (Fälligkeit der Arztrechnung: Urteil des BGH vom 21.12.2006 – III ZR117/06). Der Versicherte hat die Möglichkeit, bei ungerechtfertigten Kürzungen durch die Kostenträger seine Forderung gegenüber der Krankenversicherung auf dem Schlichtungs- oder Rechtsweg durchzusetzen. Eine Abtretung der Forderung bzw. des Erstattungsanspruches wird hiermit ausgeschlossen. Das Tarifwerk GOÄ liegt zur Einsichtnahme im Ambulanten Gesundheitszentrum der Charité aus. Das Ambulante Gesundheitszentrum der Charité behält sich vor, von Selbstzahlern eine Vorauszahlung zu verlangen. Soweit der Selbstzahler seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat ist eine Vorauszahlung in angemessener Höhe zu leisten. Die Vorauszahlung ist pauschaliert und wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Ambulante Gesundheitszentrum der Charité erfasst, speichert, verarbeitet und kommuniziert personenbezogene Daten. Es hält sich bei allen Phasen der Datenverarbeitung streng an die Gesetze. Im Rahmen dieser Gesetze steht dem Patienten ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten zu. Der Unterzeichner erkennt die Geltung der Hausordnung der Charité - Universitätsmedizin Berlin an, welche zur Einsichtnahme ausliegt. Der Unterzeichner stimmt der Weitergabe personenbezogener Daten, Diagnosen und durchgeführter Behandlungsmaßnahmen an ein externes Unternehmen zur Privatärztlichen Abrechnung zu, welches die erforderlichen Daten ausschließlich zum Zwecke der Rechnungserstellung verwendet und nach Zahlungseingang löschen wird. Datum Unterschrift Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité Unterschrift Patient / Vertreter bitte Rückseite ausfüllen Behandlungsvertrag Selbstzahler AGZ 31.08.2011 Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité GmbH A N M E L D U N G F Ü R S E L B S T Z A H L E R / P R I V A T P A T I E N T E N Patient Name Vorname geb. am Zahlungspflichtiger / Rechnungsempfänger Name Vorname geb. am Beruf dienstliche Telefonnummer Straße private Telefonnummer PLZ Wohnort Arbeitgeber (mit Anschrift) Krankenversicherung / Kostenträger PKV Tarif □ Basistarif □ Standardtarif □ Beihilfe □ …………………… Sonstige Hausarzt / überweisender Arzt Datum Unterschrift S18-18386_Antwort S18-18386-Antwort_Anlage_1_Privatambulanzvertrag S18-18386-Antwort_Anlage_2_Behandlungsvertrag_AGZ Ambulanten Gesundheitszentrum der Charité GmbH Ich wünsche die Behandlung im Ambulanten Gesundheitszentrum der Charité GmbH.