Drucksache 18 / 18 390 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 29. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) zum Thema: Neue Gemeinschaftsschulen und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18390 vom 29. März 2019 über Neue Gemeinschaftsschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Vorhaben, Interessenbekundungen, Bewerbungen o.ä. von Berliner Schulen, Gemeinschaftsschulen zu werden oder sich zusammen mit anderen Schulen zu Gemeinschaftsschulen zu entwickeln, sind dem Senat bekannt? 2. Welche Vorhaben zur Neugründung von Gemeinschaftsschulen sind dem Senat bekannt, und welche Vorhaben zur Neugründung initiiert er selbst? Zu 1. und 2.: Grundsätzlich können Grundschulen, die nach Jahrgangsstufe 6 hochwachsen und durch den Aufbau der Sekundarstufe/n für das längere gemeinsame Lernen stehen wollen, Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien, die eine Grundstufe aufbauen und sich zur Gemeinschaftsschule umwandeln wollen, Grundschulen und Integrierte Sekundarschule, die miteinander kooperieren und letztlich zur Gemeinschaftsschule fusionieren wollen, Gemeinschaftsschulen werden. Dem Senat sind aktuell zwölf Interessenbekundungen von Schulen bekannt. Da es sich aber um vorläufige Daten in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren handelt, wurde mit den Beteiligten verabredet, dass keine Schulnamen veröffentlicht werden. 2 In der Berliner Schulbauoffensive wird bei allen Neubauvorhaben in den Bezirken darüber entschieden (Schulgesetz § 109 Absatz 3), inwieweit die Gründung von Gemeinschaftsschulen beabsichtigt wird. Dazu hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die notwendigen Musterraumprogramme erarbeitet. Die Schulaufsicht berät die Bezirke bei der Neugründung von Gemeinschaftsschulen und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie plant die Herausgabe eines Leitfadens für Schulneugründungen und Schulen, die sich umwandeln wollen. 3. In welcher Weise unterstützt der Senat die Schulen, die Gemeinschaftsschulen werden wollen, sowie die Neugründung von Gemeinschaftsschulen? Zu 3.: Aufgrund des hohen professionellen Anspruches einer durch Individualisierung und innere Differenzierung gekennzeichneten Unterrichtsgestaltung für eine heterogene Schülerschaft (von lernschwachen bis hin zu hochbegabten Schülerinnen und Schülern) und der besonderen organisatorischen und curricularen Herausforderung der Gemeinschaftsschulen, erhalten neu gegründete Schulen sowie umgewandelte Schulen ein spezielles Unterstützungsprogramm. Es erstreckt sich über zwei Jahre und beinhaltet - eine halbe Stelle zur Organisation des Schulentwicklungsprozesses - ein verbindliches Fortbildungs- und Unterstützungsprogramm in Form des „Didaktischen Trainings“, in dessen Mittelpunkt der Unterricht steht. Das „Didaktische Training“ ist ein Fortbildungs- und Trainingskonzept, das sich auf die Entwicklung von Lehrtätigkeiten und allgemeindidaktischen Kenntnissen richtet. Es wendet sich an ganze Kollegien und orientiert sich an der einzelschulischen Ausgangslage, dem Bedarf, den Erfahrungen und den Herausforderungen bezogen auf Schul- und insbesondere Unterrichtentwicklung. Nicht allein die Unterrichtmethodik und Didaktik sind im Fokus, sondern die konkreten Aktivitäten der Unterrichtsgestaltung, Leitung und Steuerung. Wiederkehrende Inhalte sind je nach Bedarf Umgang mit Heterogenität, Differenzierung, Individualisierung, Feedback und Steuerung von Lernprozessen, Sprachbildung, Anforderungsniveau und Bewertung. Didaktische Fragen zu Lerntheorien, Grundannahmen der Unterrichtsentwicklung, wie zu Inhalten, Lerngegenständen und Lehrstrategien wie auch Unterrichtsorganisation und die Funktionalität verschiedener Lernziele und Kompetenzentwicklungen werden aufgeworfen. Der Weg führt dabei über Unterrichtsbeobachtung, Austausch, Reflexion, Impulse für Veränderungen und Einüben neuer Strategien, erneute Beobachtung, vergleichbar mit der Arbeit eines Qualitätszirkels. Das „Didaktische Training“ wird über die regionale Fortbildung und proSchul angeboten. 4. Was hat der Senat bisher unternommen, um über die Gemeinschaftsschule als Regelschule zu informieren und Wege zur Entwicklung zur Gemeinschaftsschule und zur Neugründung von Gemeinschaftsschulen aufzuzeigen sowie das Interesse dafür zu wecken, und welche Informationswege nutzt er dafür? 3 Zu 4.: Informationen über Gemeinschaftsschulen werden auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Um eine Hilfestellung zur Entwicklung zur Gemeinschaftsschule und zur Neugründung von Gemeinschaftsschulen zu bieten, soll ein Leitfaden herausgegeben werden. 5. Welche Möglichkeiten bestehen für Lehrkräfte, sich für Gemeinschaftsschulen zu interessieren und zu bewerben sowie sich für die Tätigkeit an einer Gemeinschaftsschule zu qualifizieren? Zu 5.: Interessierte Lehrkräfte können sich für eine Tätigkeit an Gemeinschaftsschulen bewerben. Es gibt für die Tätigkeit an Gemeinschaftsschulen keine besonderen Qualifikationsvoraussetzungen. Berlin, den 17. April 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie