Drucksache 18 / 18 391 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 29. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2019) zum Thema: Gemeinschaftsschule als Regelschule und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Regina Kittler (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18391 vom 29. März 2019 über Gemeinschaftsschule als Regelschule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie setzt der Senat die Verankerung der Gemeinschaftsschule als Regelschule im Schulgesetz, die mit der Änderung des Schulgesetzes im Dezember 2018 erfolgt ist, in den Rechtsvorschriften, der Systematik der Schulnummerierung, den Zeugnisformularen sowie in diversen Berichten und statistischen Erhebungen (wie z.B. Anmeldungen für die Einschulungen und den Übergang in die 7. Jahrgangsstufe) um? Zu 1.: Zurzeit werden die Rechtsvorschriften und die Zeugnisse angepasst. Die Anmeldungen für die Einschulungen und den Übergang in die 7. Jahrgangsstufe der Gemeinschaftsschulen werden statistisch erfasst. 2. Wann und in welcher Weise erfolgt die Aktualisierung der Webseite der Senatsbildungsverwaltung über den Bildungsweg „Gemeinschaftsschule“ als Regelschule? Zu 2.: Die Internetseite wird z.Zt. inhaltlich und redaktionell angepasst. 3. Welches Konzept verfolgt der Senat, um an allen bestehenden Gemeinschaftsschulen, die zuvor an der Pilotphase teilgenommen hatten, alle Schulstufen von der 1. bis zur 13. Jahrgangsstufe auszubauen und welcher Zeitplan liegt hierfür vor? Zu 3.: Gemäß § 23 Absatz 2 des Schulgesetzes umfasst die Gemeinschaftsschule als einheitlicher Bildungsgang die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Primarstufe) und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) und führt im Anschluss zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Von den 23 Gemeinschaftsschulen, die an der Pilotphase teilgenommen haben, haben 22 Gemeinschaftsschulen eine Grundstufe und eine Sekundarstufe I. Die Schulaufsichtsbehörde stimmt mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der gemäß § 109 Absatz 3 des Schulgesetzes für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig ist, den Ausbau der Lina-Morgenstern-Schule mit einer Primarstufe ab. Alle 23 Gemeinschaftsschulen bieten eine gymnasiale Oberstufe entweder eigenständig, in einem Verbund oder in Kooperation mit einem beruflichen Gymnasium, einer Integrierten Sekundarschule oder mit einer anderen Gemeinschaftsschule an. Bei der gymnasialen Oberstufe im Verbund organisieren die beteiligten Schulen die gymnasiale Oberstufe in gemeinsamer Verantwortung. Die Schüler und Schülerinnen bleiben bis zum Abitur Schüler und Schülerinnen ihrer Schule, das heißt, dass das Schulverhältnis bestehen bleibt (Stammschule). Im Fall eines Kooperationsvertrags liegt die Organisation der gymnasialen Oberstufe dagegen in der alleinigen Verantwortung der Schule, an der die gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist. Die Schüler und Schülerinnen wechseln in diesem Fall die Schule nach der 10. Klassenstufe und das Schulverhältnis besteht mit der neuen Schule fort. Schulen können wie bisher den Weg einer solchen Kooperationsvereinbarung gehen, wenn sie sich nicht an einer gymnasialen Oberstufe im Verbund beteiligen (vgl. Leitfaden zur Einrichtung gymnasialer Oberstufen im Verbund: www.berlin.de/sen/bjw). Berlin, den 17. April 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie