Drucksache 18 / 18 396 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Ehemaliger Zentraler Abschiebegewahrsam Berlin-Köpenick und Antwort vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18396 vom 27. März 2019 über Ehemaliger Zentraler Abschiebegewahrsam Berlin-Köpenick ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der ehemalige Abschiebegewahrsam in Berlin-Köpenick wurde im Jahr 2015 geschlossen . Ein Großteil der Sicherungsbauteile des Abschiebegewahrsams wurde in diesem Zuge entfernt. Seit dem Jahr 2017 werden Teile der Liegenschaft des ehemaligen Abschiebegewahrsams als Ausweichstandort für die Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Berlin-Köpenick genutzt, da diese bis voraussichtlich Anfang 2020 einer Generalinstandsetzung unterzogen wird. Der leerstehende ehemalige Zentrale Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick mit 380 Plätzen ist in einem Zustand, der die zügige Wiederinbetriebnahme als Abschiebegewahrsam zulässt. Davon haben sich mehrere Mitglieder des Abgeordnetenhauses bei einer Besichtigung am 22.3.2019 überzeugt . 1. Sieht der Senat juristische Hürden für die Wiederinbetriebnahme des Abschiebegewahrsams am bisherigen Ort? Zu 1.: Juristische Hürden, die einer Wiederinbetriebnahme als Abschiebegewahrsam grundsätzlich entgegenstünden, sind nicht ersichtlich. 2. Welche finanziellen Mittel sind für die Wiederinbetriebnahme des Abschiebegewahrsams notwendig ? 3. Wie viel Zeit veranschlagt der Senat für eine Wiederinbetriebnahme als Abschiebegewahrsam (einsetzen von Fenstergittern, Gangbarmachung der Türriegel)? Seite 2 von 2 Zu 2. und 3.: Der Senat beabsichtigt keine Wiederaufnahme des Abschiebegewahrsams in Berlin- Köpenick. Erkenntnisse zur Höhe des Mittelbedarfs oder zu zu veranschlagenden Zeiträumen für eine Wiederinbetriebnahme als Abschiebegewahrsam liegen dem Senat daher nicht vor. Berlin, den 15. April 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport